Keinen Führerschein wegen Jugenddelikten?

5 Antworten

Du wirst nicht umhin kommen, auf die Entscheidung vom Amt zu warten. Hier aus der Ferne kann man nur raten, wie der zuständige Sachbearbeiter deinen Fall bewertet und was er als sinnvoll empfindet.

Es wird wahrscheinlich entscheidend sein, wie viel von dem "Mist", den du sonst so gemacht und hier nicht näher benannt hast, mit dem Straßenverkehr zu tun hatte.

stayclean333 
Fragesteller
 04.12.2022, 20:20

Ehrlich gesagt gibt es keine Vergehen im Straßenverkehr bis auf diese Schwarzfahren Aktion.. Aber naja stimmt schon erstmal bisschen abwarten

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Irgendwas muss ja sein, sonst würde man kein Führungszeugnis anfordern. Mit 12 oder 13 warst du noch nicht strafmündig. Ich vermute daher, dass da noch etwas ab 14 oder später war.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig
stayclean333 
Fragesteller
 04.12.2022, 20:18

Das stimmt, allerdings nicht im Straßenverkehr sondern wie gesagt, Falschaussage, 2x Diebstahl

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Knochi1972  04.12.2022, 20:28
@stayclean333

Ich will da keine Prognose aus der Ferne abgeben. Die Behörde hat ja versprochen, sich wieder bei dir zu melden. Aber eine Gebührennachzahlung musst du nicht leisten?

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stayclean333 
Fragesteller
 04.12.2022, 20:55
@Knochi1972

Doch, ich zahle 136€ Gebühren + nochmal 13,50€ für das Führungszeugnis

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stayclean333 
Fragesteller
 04.12.2022, 21:09
@Knochi1972

Tatsächlich nicht nein, bin früher mit einer „Ohrfeige“ davon gekommen und das Thema war auch aufgrund des Alters ganz schnell vom Tisch. Habe nochmal explizit bei der Behörde nachgefragt, eine Sperre liegt nicht vor.

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Knochi1972  04.12.2022, 21:20
@stayclean333

Nur eine Sperre rechtfertigt eine nachträgliche Gebührenforderung. Das müsste im Schreiben auch vermerkt sein. Du musst doch schließlich wissen, warum man so viel Geld von dir will.

Das hängt ganz einfach mit der Gebührenordnung zusammen. Keine Ahnung, wie sich die Gebühren zusammensetzen, aber die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) gilt für alle. Einschlägig für dich ist die Nr. 202.3. Die Gebührenspanne bewegt sich zwischen 34,50 und 257,30 €. Du kommst mit 136,- € gut weg. In Berlin hättest du 176,60 bezahlt.

GebOSt - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (gesetze-im-internet.de)

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stayclean333 
Fragesteller
 04.12.2022, 21:34
@Knochi1972

Klingt durchaus erstmal plausibel und ist bestimmt auch so. Aber in meinem Brief steht, ich soll eine Bearbeitungsgebühr zahlen weil das ganze ein, „aufwendigeres Verfahren nach sich zieht“ „Die für das erweitere Verfahren angefallenen Verwaltungskosten in Höhe von 136,10 € sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens“ auf dem Konto ein zu zahlen etc.

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Knochi1972  04.12.2022, 21:42
@stayclean333

Für aufwendigere Verfahren ist keine erhöhte Gebühr vorgesehen, es sei denn, du hast die Ausnahme für einen Schwertransporter beantragt. Den Spaß würde ich mir gönnen und da mal nachfragen. Die Behörde muss korrekt arbeiten. Jedes Handeln muss eine Rechtsgrundlage haben. Auf die wäre ich gespannt.

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stayclean333 
Fragesteller
 04.12.2022, 21:48
@Knochi1972

Puh okay wenn das so ist dann wärs wahrscheinlich sinnvoll wenn ich dort nochmal anrufe, bis hierhin aber danke erstmal.

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Alkohol, Drogen? Hier wäre eine MPU notwendig, bevor du eine Erlaubnis erlangst. Wenn die Taten wirklich ewig lange zurück liegen, kannst du evtl. Glück haben und die Fahrerlaubnis erhalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nach 5 Jahren hast du eh eine reine Akte. Auch wenn mir fremd ist was du da sagst ich denke du darfst

stayclean333 
Fragesteller
 04.12.2022, 20:11

Ich find das alles auch befremdlich, deswegen frag ich mich was die mit den ganzen Unterlagen wollen. Lg

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Es kann eine MPU nötig sein.

stayclean333 
Fragesteller
 04.12.2022, 20:11

Das wäre ziemlich hart

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