Was bedeutet Gütevergleich vor Gericht?
ich bin das Opfer und der Kläger und nun wird mir ein Strick daraus gezogen ?
3 Antworten
Gütevergleiche gibt es immer bei Gerichtsverhandlungen. Diese bedeuten lediglich, neutral ausgedrückt, dass herausgefunden werden soll, ob beide Parteien bereit sind, sich ohne Urteil zu einigen. Es ist ganz neutral und nicht negativ. Wenn für Dich es keine Einigung möglich ist, gibt es eine Verhandlung und ein Urteil wird gesprochen
Geht das auch mit ein paar mehr Details?
Niemand dreht dir aus einem Vergleich einen Strick, du bist ja einverstanden.
Die Justiz hat alle Zeit der Welt, um derartige Programme durchzuziehen.
Wobei? Um Deine "scharfsinnige" Analyse als Ergebnis eines blinden Untertanengeistes zu erkennen, bedarf es keinen Aluhutes.
Nur weil DU gefühlt schlechte Erfahrungen gemacht hast, muss ja nicht gleich das ganze System verdorben sein.
Gast du deine Paranoia mal untersuchen (oder besser noch behandeln) lassen?
Gütevergleich heisst- es muss nicht der grosse Hammer ausgepackt werden, um zu " bestrafen" - sondern um sich gütlich zu einigen.
Wenn der Beklagte einlenkt und gemessenen Schadensausgleich anbietet, wird es auf dem " kleinen Dienstweg " erledigt.
Zitat: "Niemand dreht dir aus einem Vergleich einen Strick, du bist ja einverstanden."
Um das Einverständnis zu umgehen verfügt die Justiz über eine Anzahl von wunderbaren Möglichkeiten zur Rechtsverdrehung.
Eine davon ist z.B. die, dass sie den Betreffenden für prozessunfähig und unmündig erklärt und an seiner Stelle einen dem Gericht nahestehenden handzahmen wilfährigen Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger bzw. gesetzlichen Betreuer einsetzt, der genau jene Anträge stellt, die das Gericht und dessen Auftraggeber begeistern.