Wegen Geldstrafe absitzen?

9 Antworten

nach dem Schreiben hast du die bisherigen Geldforderungen nicht beglichen und daher wird nun mit Freiheitsstrafe gedroht, Dem kannst du jedoch entgehen wenn du 30 Euronen an die Gerichtskasse Frankfurt zahlst, allerdings sind dann immer noch Verfahrenskosten in Höhe 157,50 sowie restl Geldstrafe in Höhe 5 Euronen offen.

alabakubashkim 
Fragesteller
 17.08.2019, 15:00

Ich danke ihnen!!! Ich werde es sofort überweisen.... ich dachte blos das ich trotzdem rein muss und die 30€ die ich gehockt habe abgerechnet wird von meiner Strafe.... aber ich zahle sofort heute

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alabakubashkim 
Fragesteller
 17.08.2019, 15:04

Also um sicher zu gehen, ich muss nicht rein wenn ich sofort die 30€ zahle und dem nächst direkt den restlichen Betrag ?...

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Leisewolke  17.08.2019, 15:29
@alabakubashkim

das lese ich so aus dem Schreiben, nur mit der Restzahlung solltest du dir nicht allzulange Zeit lassen

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Wenn sofort bzw. Schnell wie möglich 30 Euro bezahlt werden (Überweisung auf das genannte Konto) dann fällt die Haftstrafe weg, aber auch nachdem 30 Euro bezahlt wurden, müssen trotzdem noch 162,50 Euro bezahlt werden (157,50 Euro Verfahrenskosten + 5 Euro Geldstrafe)

Ersatzfreiheit in Bezug auf weitere Gebühren! Die offenen Kosten musst Du danach dennoch bezahlen! *tipp

alabakubashkim 
Fragesteller
 18.08.2019, 17:09

Heißt es nicht das wenn ich sofort 30€ zahle das ich nicht zwei Tage rein muss ???

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PeterP58  18.08.2019, 18:10
@alabakubashkim

das wird es wohl heißen, laut meiner (!) interpretation. bin allerdings kein anwalt!

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Da hättest du längst zahlen sollen und wärest billig davongekommen.

Jetzt hast du die Wahl, zwei Tage Bau oder die Strafe plus die Gebühren zu zahlen. Lust auf eine neue Erfahrung?

Wenn Du sofort die komplette Summe (30 + 5 + 157,50 Euro) auf das genannte Konto überweist, musst Du nicht die Freiheitsstrafe absitzen.

SchwarzerTee  17.08.2019, 14:58

@Christiangt hat es richtig beschrieben.

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