GGeldstrafe abgesessen trotzdem bezahlen?
Wenn man eine Geldstrafe absitzt muss man sie trotzdem noch bezahlen?
7 Antworten
Wenn eine Geldstrafe nicht gezahlt wird, gibt es stattdessen die Ersatzfreiheitsstrafe. Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt, somit entspricht ein Tagessatz einem Tag Haft.
§ 43 Strafgesetzbuch:
An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.
Hätte ich Deine Antwort früher gesehen, hätte ich mir meine gespart.
Kommt drauf an - wenn im Urteil "Geld oder einsitzen" steht, ist die Strafe abgessen - gab es eine Geldstrafe und man zahlt nicht, gibt es Erzwingungshaft und dann muß trotzdem die Geldstrafe gezahlt werden
Erzwingungshaft gibt es in diesem Kontext nur bei Bußgeldern, nicht bei Geldstrafen.
Hm - vielleicht nennt es sich dann anders? Vor Jahren habe ich jemand "ausgelöst", der eine hohe Geldstrafe und Gerichtskosten nicht bezahlt hatte und deshalb per Haftbefehl gesucht und festgesetzt wurde
Sprichst Du wirklich von einer Geldstrafe, die in Tagessätzen bemessen ist? Dann säßest Du pro Tagessatz einen Tag ab, so wie das bereits geantwortet wurde. Anders sieht es aber bei Geldbußen im Ordnungswidrigkeitenverfahren aus.
Wenn du die Ersatzfreiheitsstrafe meinst, tritt diese an Stelle der verhängten Geldstrafe. Ein Tagessatz entspricht dann einem Tag in Haft.
Nein , ist durch die sogenannte Ersatzfreiheitstrafe erledigt.
Ein Tag Haft ist ein Tagessatz.
30 Tagessätze sind dann 30 Tage Haft.
Allerdings ist die Gesellschaft dort n7ch angenehm.
Falsch. Wie schon in einem anderem Kommentar erwähnt, gibt es Erzwingungshaft bei Nichtzahlung eines Bußgelds.