Geldstrafe wegen schulschwänzen, wie lange muss man ins gefängnis?
Ich hab das jetzt so mitbekommen, das man erst einen Brief bekommt, stellung nehmen kann, wenn man nicht zahlt - Gerichtstermin, und wenn man da nicht hin geht - Gefängnis.
So aber wie lange kommt man dann ins Gefängsnis? & Ist die geldstrafe dann weg, wenn mans abgesessen hat? Ich glaube nicht, aber deswegen frag ich ja.^^
4 Antworten
Man kommt nicht ins Gefängnis , man kommt in ein Jugenderrest.. für ein paar Tage , aber bis du dahin kommst dauert es lange , vielleicht bist du schon in der Ausbildung und kommst dann dahin ;)
Zu den bisherigen Kommentaren reicht ein Satz: Keine Ahnung von nix, davon aber reichlich...
Wegen Schulschwänzens wirst du NIE ins Gefängnis oder in den Jugendarrest kommen! Der Brief, den du bekommen hast, ist sehr wahrscheinlich eine Anhörung zu einer Ordnungswidrigkeit. Wenn du als Schüler blaumachst, ist das keine Straftat (Rechtsfolge: Freiheits- oder Geldstrafe), sondern nur eine Ordnungswidrigkeit (Rechtsfolge: ausschließlich Geldbuße!).
Da Bildung Ländersache ist, hat jedes Bundesland ein eigenes Schulgesetz, in dem auch die Höhe der Geldbuße für Schulschwänzen geregelt ist. Meistens sind es bis zu 1.000 Euro (z.B. Bayern). Die genaue Höhe richtet sich z.B. nach Anzahl der Fehltage, Erst- oder Wiederholungstäter...
Du kannst dich in der Anhörung zu dem Vorwurf äußern, musst du aber nicht. Danach wird wohl nach ein paar Tagen ein sog. Bußgeldbescheid erlassen werden, gegen den du innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einspruch einlegen kannst. Dann wird es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, bei der das Schlimmste die Verurteilung zu einer höheren Geldbuße ist.
Wenn du allerdings die Geldbuße nicht zahlst, kann das Gericht dich als Jugendlichen zu Sozialstunden verurteilen, ersatzweise Jugendarrest. Das passiert allerdings nur, wenn du nicht zahlst, aber nicht aufgrund des Schulschwänzens!
Kein Gefängnis, aber Jugendarrest.
Völlig zu Recht. Dein Verhalten ist nicht tolerierbar.
Das schlauste wär natürlich (abgesehen davon in die Schule zu gehen) sich einen Anwalt zu besorgen und zur Gerichtsverhandlung zu gehen. Allgemein gilt, wenn man eine Geldstrafe bekommt kann man die auch absitzen mit ich GLAUBE 7€ am Tag. Aber wenn du noch unter 18 bist läuft das schon mal wieder Komplett anders.
Echt? Dann brauch man sich ja eigentlich noch keine gedanken zu machen. Auch gut ;)