Komm ich ins Gefängnis, Deutsche Bahn?
Hallo ich bin paar mal schwarz gefahren und musste dann 1200 Euro Strafe zahlen Staatsanwalt, und dann bin ich nicht mehr schwarzgefahren aber mir wurde wieder ermittlungsverfahren geöffnet wegen anderen schwarzfahren vorher . Muss ich ins Gefängnis oder nur geldstrafe :(((
2 Antworten
Wenn die Schwarzfahrten vor dem letzten Urteil stattgefunden haben, wird eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet, sofern die alte Strafe noch nicht ganz beglichen ist. Ansonsten gibt es einen sogenannten Härteausgleich, das heißt du wirst noch mal eine Geldstrafe bezahlen müssen. Wenn es nur wenige Schwarzfahrten waren, um die es jetzt noch geht, kann auch sein dass das Verfahren eingestellt wird. 154 StPO.Ins Gefängnis wirst Du jedenfalls nicht müssen, das Schlimmste was wohl passieren kann, wäre eine Strafe zur Bewährung. Wegen wie viel Fahrten bist du denn letztes Mal verurteilt worden, und um wie viele geht es jetzt noch?
Vorher waren das auch so 4 aber die wurden alle die jetzigen auch vor dem Verfahren ans inkasso etc bezahlt:(
Können wir hier nicht wissen, das wird der Richter entscheiden. Ich wäre ja auch dafür dich nicht ins Gefängnis zu stecken, sondern dich zu ordentlich Sozialstunden zu verurteilen.
Wenn die Strafe schon beglichen ist, somit keine Gesamtstrafenbildung mehr erfolgen kann, muss bei der neuen geldstrafe, wenn es denn eine gibt, ein sogenannter Härteausgleich vorgenommen werden, das heißt die Strafe wird geringer ausfallen als normal.