Komm ich ins Gefängnis, Deutsche Bahn?

2 Antworten

Wenn die Schwarzfahrten vor dem letzten Urteil stattgefunden haben, wird eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet, sofern die alte Strafe noch nicht ganz beglichen ist. Ansonsten gibt es einen sogenannten Härteausgleich, das heißt du wirst noch mal eine Geldstrafe bezahlen müssen. Wenn es nur wenige Schwarzfahrten waren, um die es jetzt noch geht, kann auch sein dass das Verfahren eingestellt wird. 154 StPO.Ins Gefängnis wirst Du jedenfalls nicht müssen, das Schlimmste was wohl passieren kann, wäre eine Strafe zur Bewährung. Wegen wie viel Fahrten bist du denn letztes Mal verurteilt worden, und um wie viele geht es jetzt noch?

Jurius  18.09.2019, 09:02

Wenn die Strafe schon beglichen ist, somit keine Gesamtstrafenbildung mehr erfolgen kann, muss bei der neuen geldstrafe, wenn es denn eine gibt, ein sogenannter Härteausgleich vorgenommen werden, das heißt die Strafe wird geringer ausfallen als normal.

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verreisterNutzer  18.09.2019, 10:33
@Jurius

Vorher waren das auch so 4 aber die wurden alle die jetzigen auch vor dem Verfahren ans inkasso etc bezahlt:(

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Können wir hier nicht wissen, das wird der Richter entscheiden. Ich wäre ja auch dafür dich nicht ins Gefängnis zu stecken, sondern dich zu ordentlich Sozialstunden zu verurteilen.