4 Antworten

Der BGB §90a sagt ja und auch nein. Lies es dir durch. Bei Tierquälerei gibt es bestimmt entsprechende Strafen, bei anderen Dingen ist der Hund eine Sache.

Ja

Bis zu 3 Jahre. §17 TierSchG

PS: Unglaublich was für unwissende Antworten auf dieser Seite immer wieder gegeben werden.

Fte546 
Fragesteller
 28.08.2022, 14:29

Ja echt komisch aber 3 Jahre ist doch trotzdem zu wenig :(

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Ursusmaritimus  27.08.2023, 14:35
@Fte546

Klar, dir wäre auch die Todesstrafe zu mild; du kannst ja vielleicht auch sein Kind oder den Ehepartner Vater/Mutter töten so als Strafe.....

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Ja

Grundsätzlich ja, wenn du den Hund in einer Weise tötest, die gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Das Tierschutzgesetz verbietet unter anderem, Tiere sinnlos zu quälen. Wenn jemand einen Hund tötet, um ihm Schmerzen zuzufügen, könnte dies als sinnlose Quälerei angesehen werden und die Person könnte wegen Tierquälerei bestraft werden. Nach § 17 des Tierschutzgesetzes kann eine Person, die ein Tier quält, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro bestraft werden. Als Tierquälerei gilt zum Beispiel auch das Töten eines Tieres durch Ertränken oder Verhungern lassen.