Warum es ist hier in Deutschland legal aus dem Gefängnis zu fliehen?

8 Antworten

Weil die Rechtsprechung es in Deutschland allgemein anerkannt hat, dass jeder Mensch einen Drang nach Freiheit hat und es deswegen auch kein Gesetz gibt, welches einen Ausbruch aus dem Gefängnis direkt unter Strafe stellt. In der Praxis jedoch, wird ein Ausbruch kaum möglich sein, ohne dabei weitere Straftaten zu begegen, unter anderem Sachbeschädigung, -gefährliche- Körperverletzung, Nötigung. Man bräuchte also wirklich schon einen verdammt guten Plan und auch sehr viel Glück, um ohne die Verwirklichung von Straftatbeständen erfolgreich aus dem Gefängnis auszubrechen. Hinzu kommt noch der zivilrechtliche Teil. Alles, was man zerstört hat, muss man auch ersetzen und das kann bei Sicherheitseinrichtungen sehr schnell sehr, sehr teuer werden.

Mfg

Warum es ist hier in Deutschland legal aus dem Gefängnis zu fliehen?

Weil es kein Gesetz gibt, welches das unter Strafe stellt.

Ganz einfach: Es gibt ein allgemeines Recht auf Freiheit. Du darfst nach Freiheit suchen und ausbrechen weil du das Recht hast die Freiheit zu ergreifen.

Es ist aber trotzdem dämlich auszubrechen weil du dafür trotzdem indirekt bestraft wirst. Sobald du Gitterstäbe durchschneidest, Türen auftrittst, Wärter angreifst oder nur irgendwo einen Kratzer hinterlässt bei der Flucht, wirst du dafür bestraft. Die Haftstrafe kann sich also durch Personen- und Sachschäden verlängern.

Woher ich das weiß:Hobby – Politisch links eingestellt

Früher haben die Nazis einfach Leute die ihnen unerwüscht waren verhaftet ohne das sie was gegen sie in der Hand hatte. Dann ließ man die Zellentür "zufällig" offen und wenn der Delequent abgehauen ist, wurde er wegen Ausbruch verurteilt.

Das sollte nie wieder gemacht werden.

In der Bundesrepublik wird deshalb der natürliche Wunsch auf Freiheit anerkannt. Weshalb der Gesetzgeber beschlossen hat, das man niemanden dafür bestraft nur weil er in Freiheit sein will.

Straftaten die für die Flucht begangen werden, werden aber sehr wohl bestraft. Wenn man einen Wärter nieder schlägt ist das Körperverletzung, bricht man die Tür auf, Sachbeschädigung.

Meandor  02.09.2022, 09:20

Komisch ist, dass auch bei den Nazis der Gefängnisausbruch straffrei war. Bereits in der ersten Form des StGB Ende der 1800 war der Gefängnisausbruch straffrei, weil bereits der damalige Gesetzgeber das "Streben nach Freiheit" als natürlichen Drang anerkannte.

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Verstößt gegen kein Gesetz.

Allerdings dafrste nix kaputt machen... Sachbeschädigun...