Wenn man zu einer Geldstrafe verurteilt wird, kann ich die Strafe dann auch im Gefängnis absitzen, wenn ich nicht zahlen kann oder will?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nennt sich Ersatzfreiheitsstrafe.

Ich meine nicht, dass du dir das aussuchen kannst. Wenn du das Geld hast, aber nicht zahlen willst, wird das beigetrieben. Billiger wird die Sache dadurch nicht.

Das ist möglich, steht sogar auf dem Urteil, wie viel Ersatzstrafe für die entsprechende Geldstrafe zu leisten ist.

Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt, also z.B. 90 Tagessätze a 30 Euro ergibt eine Geldstrafe von 2700 €.

Zahlst du diese nicht, oder nur zum Teil, ergeben die übrigen Tagessätze die Dauer der Freiheitsstrafe.

Zahlst du also z.B. 300€, müsstest du dann noch 80 Tage in das Gefängnis.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung