Bei Verbrechen unter Bewährung instant ins Gefängnis?

4 Antworten

Hi, in der Regel wird die Bewährung widerrufen und man muss die Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt war im Knast absitzen. Die Strafe für die neue Tat gibts dann obendrauf.

Aber sicher ist das nicht. Es kann Ausnahmen geben, wo es eine Geldstrafe gibt, oder sogar eine neue Bewährungsstrafe, ohne das die alte widerrufen wird.

Aber wie gesagt - Ausnahmen.

Zunächst mal gibt es für Verbrechen keine Bewährung, einigen wir uns also auf die Bezeichnung Straftat.

Es muss nicht automatisch zu einem Bewährungswiderruf führen wenn man während der Bewährungszeit eine neue Straftat begeht. So gut wie sicher ist ein Widerruf dann wenn es sich um die gleiche Straftat oder eine ähnliche Straftat handelt. Anders sieht es bei einer "geringfügigen" Straftat aus. Ein Bewährungsstrafe wegen Diebstahls wird nicht so einfach widerrufen wenn man beim Schwarzfahren erwischt wurde. Sicher sein kann man da aber nicht. Es kommt letztlich immer auf die einzelnen Umstände an, die zu berücksichtigen sind.

Bei einem Verbrechen gibt es keine Geldstrafe noch eine Bewährung. Eine Bewährung ist möglich bei einem Urteil unter 2 Jahre Haft, dann meist Bewährungszeit festgelegt auf 3 Jahre. Nach 3 Jahren ohne erneute Straffälligkeit ist die Strafe erledigt. Auch bei einer längeren Strafe ohne Bewährung kann nach guter Führung die Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden, dies zumindest nach 2/3 Haft. Eine Geldstrafe, die nicht pünktlich gezahlt wird, kann auch in Haftstrafe umgewandelt werden.

Bewährung bedeutet ja, dass eine Haftstrafe bis auf Weiteres ausgesetzt wird, damit der Verurteilte die Chance nutzen und beweisen kann, dass er diese Bewährung auch verdient hat.

Während dieser Zeit darf sich der Verurteilte absolut nichts zuschulden kommen lassen: Kein Ladendiebstahl für 1,--, keine Schwarzfahrt..... - absolut nichts. Und ggf. Auflagen gewissenhaft erfüllen.

Ansonsten kann die Bewährung widerrufen werden - und das bedeutet dann Knast, ohne wenn und aber.