Kommt man bei der ersten anzeige ins Gefängnis?


26.12.2019, 11:40

Ich habe keine Straftat begangen aber mich interessiert es


26.12.2019, 11:42

Beispiel: Jugendlicher beleidigt

8 Antworten

Bei einer Beleidigung nach §185 StGB normalerweise nicht. Da muss als Ersttäter schon einiges dazu kommen.

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bis 2 Jahre wird oft auf Bewährung entschieden.

Als Jugendlicher bekommt man gewöhnlich Sozialstunden und/oder eine Geldstrafe.

Kommt drauf an. Wenn's darum geht, dass du einen Kaugummi aus dem Supermarkt geklaut hast, dann eher nicht. Wenn's um einen Mord geht, dann schon eher.

Es kommt darauf an, um welche Straftat es sich handelt und ob nach der getätigten Anzeige eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe folgt.

Möglicherweise kann nach einer Anzeige eine Untersuchungshaft angeordnet werden, wenn entsprechende Gründe hierfür vorliegen.

Bei nur einer Anzeige generell nicht.

Wenn du angezeigt wirst, wegen Beleidigung zum Beispiel wirst du gar nicht ins Gefängnis kommen. Wenn die Polizei dich bei einem Mord erwischt, hält sie dich fest, muss dich, um dich ins Gefängnis schicken zu können, aber immer einem Richter vorgeführt haben.

es kommt immer darauf an, welche Straftat man begangen hat