In welchen Ländern außer in Deutschland kann man ins Gefängnis kommen, wenn man keine Rundfunkgebühren zahlt?
(Ich weiß, dass man in Deutschland nicht direkt wegen der Weigerung, Rundfunkgebühren zu zahlen, ins Gefängnis kommt, sondern wenn man die Vermögensauskunft verweigert.)
4 Antworten
In Deutschland landet niemand im Gefängnis, weil er seine Rundfunkgebühren nicht bezahlt.
Darauf gibt es dann ein Bußgeld und gut ist.
Und das wird in allen Ländern, die ihren Rundfunkt ebenfalls gebührenfinanzieren ähnlich sein.
In den Knast geht man allenfalls in Ländern, die dass nicht über eine separate Abgabe, sondern über Steuern machen, denn wann man da die Zeche prellen wollte, müsste man logischer Weise Steuern hinterziehen und da verstehen die meisten Länder keinen Spaß.
Insofern sollten sich diejenigen, die wegen dem Beitrag herumzuzetern pflegen, froh sein, dass das hier so geregelt ist und nicht über sie Steuern, denn dann würden sie etwas anderen Spaß bekommen, wenn sie mal wieder versuchten die Zeche nicht zu zahlen.
Nö nö, dann sollte man schon auch lesen, was man da verlinkt:
Dafür, und weil er keine Auskünfte über sein Vermögen geben wollte,
Da verweise ich an die Antwort von @PatrickLassan
Der sitzt/saß nicht, weil er nicht gezahlt hat, sondern weil er versucht hat ein Vollstreckzbfsverfahren zu behindern.
weil er versucht hat ein Vollstreckzbfsverfahren zu behindern.
Welches eingeleitet wurde weil er nicht gezahlt hat. Also landet er im Knast weil er nicht bezahlt hat und sich das Geld auch nicht nehmen lassen wollte
Man landet in Deutschland nicht im Gefängnis, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht zahlt, da das Nichtzahlen keinen Straftatbestand darstellt.
Man kann in Deutschland bis zu sechs Monate im Gefängnis verbringen, wenn man sich im Vollstreckungsverfahren weigert, die Vermögensauskunft abzugeben, und zwar unabhängig davon, wer der Gläubiger ist.
Würde man die Vermögensauskunft geben und es wird gepfändet hat man ja bezahlt. Das wäre dann keine Weigerung der Zahlung sondern nur eine Verspätete zahlung mit "Einzugsermächtigung"
Man kann also wenn man das Geld hat und nicht zahlt in Beugehaft kommen.
Man kann also wenn man das Geld hat und nicht zahlt in Beugehaft kommen.
Nur, wenn man stur (oder dumm) genug ist, die Vermögensauskunft zu verweigern.
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist ein Staatsvertrag zwischen den Bundesländern, der von diversen Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für verfassungsgemäss erklärt wurde, und wenn das jemand nicht einzusehen vermag, hat er Pech.
In allen die diese erheben, denn bezüglich mangelnder Kooperation von Schuldnern, gehen alle gleich vor.
Wegen nicht gezahlter Rundfunkgebühren kommt man höchstens in Ländern in den die Gebühr über die Steuern abgerechnet wird in den Knast. Man kommt nur ins Gefängnis, wenn sich weigert, die Vermögensauskunft abzugeben.
Natürlich kann man im Gefängnis landen, wenn man keine Rundfunkgebühren zahlt.
https://www.infranken.de/ueberregional/deutschland/gez-verweigerer-mann-53-sitzt-seit-monaten-im-gefaengnis-weil-er-rundfunkbeitrag-nicht-zahlt-art-5221946