Warum ist der öffentlich rechtliche Rundfunk nicht diskriminierungsfrei?

4 Antworten

Weil auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk (wie der private übrigens auch) nicht von neutralen Personen mit neutralen Inhalten gefüllt und nicht von neutralen Personen geführt wird.

Die "GEZ-Gebühr" - welche jetzt euphemistisch "Rundfunkbeitrag" heisst - wird durch den Medienstaatsvertrag begründet und soll der Finanzierung des ÖRR dienen. Da der ÖRR ALLEN dienen soll, muss er eben auch von ALLEN finanziert werden - so zumindest die Ansicht des Staates.

Aber Tatsache ist, dass Menschen in den "Knast gewandert" sind - und zwar nicht direkt wegen einer nicht bezahlten Rundfunkgebühr, sondern weil die Landesrundfunkanstalten (als Nachfolger der GEZ in Sachen Gebühreneinzug) eben harte Mittel ergreift um die ihnen "gehörenden" Gebühren einzutreiben - und diese gehen eben bis an die Stelle, wo jemand die Gebühren nicht zahlen will oder kann, in Erzwingungshaft genommen wird, welche aufgrund einer Klage vor einem Gericht angeordnet wurde.

Sprich: Nicht die Gebühr selbst war der Haftgrund - sondern einfach nur "Schulden"!

Woher ich das weiß:Recherche
DerGrafDuckula  18.01.2024, 18:38
Sprich: Nicht die Gebühr selbst war der Haftgrund - sondern einfach nur "Schulden"!

Falsch - die Weigerung eine Vermögensauskunft abzugeben wäre ein Grund. Für Schulden geht man nicht ins Gefängnis.

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Hallo KevinXP123,

1.      Es gibt keine GEZ mehr.

2.      Man kommt nicht ins Gefängnis, wenn man den Rundfunkbeitrag entrichtet.

3.      Im Extremfall kann die Nichtabgabe der Vermögensauskunft mit einer Haftstrafe geahndet werden.

4.      Was hat das mit Diskriminierung zu tun?

PatrickLassan  18.01.2024, 10:51
 Im Extremfall kann die Nichtabgabe der Vermögensauskunft mit einer Haftstrafe geahndet werden.

Im Extremfall kann versucht werden, die Abgabe der Vermögensauskunft durch die Verhängung von Erzwingungshaft zu erreichen. Erzwingungshaft ist etwas anderes als eine Haftstrafe.

https://dejure.org/gesetze/ZPO/802g.html

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Das hat mit Diskriminierung nichts zu tun. Alle werden nämlich gleich behandelt: Wer als Volljähriger eine Wohnung bewohnt, muss nach dem Gesetz den Rundfunkbeitrag zahlen, es sei denn ein anderer Bewohner der Wohnung zahlt ihn schon. Das Prinzip lautet also: Einmal pro Wohnung muss der Rundfunkbeitrag gezahlt werden.

Man muss auch nicht ins Gefängnis, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht zahlt. Stattdessen wird der geschuldete Rundfunkbeitrag erst festgesetzt, dann angemahnt und schließlich vollstreckt. Da kann der Gerichtsvollzieher bei dir pfänden: deinen Lohn, dein Bankkonto, dein Bargeld oder Inventar, das beim Versteigern Geld bringt.

Im Übrigen muss jeder ins Gefängnis, wenn er im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens erst nicht zahlt und sich dann weigert, eine eidesstattliche Vermögensauskunft vor Gericht abzugeben. Das ist bei jeder Schuld so, egal wer der Gläubiger ist. Allerdings hat gerade der ör Rundfunk die Vollstreckungsbehörden ausdrücklich aufgefordert, in diesem Fall keine Haft anzuordnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Muss man nicht. Es reicht dem Gerichtsvollzieher, wenn er deine Playstation und Gaming PC mit nimmt. Wir haben einen Staatsvertrag und der gilt auch für dich. Willst du das nicht, dann zieh ins Ausland. Punkt.