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keiner

Herr Thiel ist nach 6 Monaten im August aus dem Gefängnis entlassen worden. Eigentlich war sein Gefängnisaufenthalt ein Versehen und hat letztlich mit dem Rundfunkbeitrag nichts zu tun.

Die Rundfunkanstalten stellen grundsätzlich keinen Antrag auf Haft, wenn ein Schuldner die Vermögensauskunft verweigert. Insofern hat die Gerichtsvollzieherin hier eigenmächtig und ohne entsprechenden Auftrag des WDR gehandelt. Es ist im Übrigen egal, welche Schulden man nicht zahlt und daraufhin die Vermögensauskunft verweigert. Das kann dir also genauso passieren, wenn du deine Handyrechnung nicht zahlst und im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Vermögensauskunft verweigerst.

Als Vollstreckungsmaßnahme wird wenn möglich das Konto oder der Lohn gepfändet. Das ist viel effektiver für Gläubiger an ihr Geld zu kommen.