Selbstjustiz wenn die deutsche Justiz versagt?

9 Antworten

Mit Sicherheit keine Selbstjustiz.

Die Justiz hat ja nicht versagt denn es stehen dir immer noch von anderen bereits angesprochene Rechtsmittel zu Verfügung. Im übrigen schilderst du den Vorfall sehr subjektiv und ohne nähere Details, was es schwer macht sich ein Bild zu machen. Ohne Beweise ist eine Verurteilung nicht möglich. Also wenn ich mal tippen darf. Die Klägerin ist zugleich auch Zeuge der Tat und dadurch wurde das Urteil gefällt?

Hallo kinggogo1,
ich würde die Berufung bzw. Revision einlegen.

Hoffe ich konnte dir helfen!

Viele Grüße,
Tomiza


Tomiza  08.08.2018, 19:58

Berufung: Es werden die tatsächlichen Umstände des Falles nochmal untersucht.

Revision: Es wird das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft.

Viele Grüße,
Tomiza

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WinstonSmith913  18.08.2019, 21:53
@Tomiza

So steht es im Gesetz, doch woher willst Du wissen, dass dieses Gesetz auch tastsächlich umgesetzt wird ? Das ist doch bloß eine Vermutung von Dir.
Offensichtlich ist Dir nicht bekannt, dass die deutsche Justiz für unliebsame Kläger den § ZPO 56 anwendet, mit Hilfe dessen sie jeden Bürger für prozessunfähig erklären kann und somit Berufungen und Revisionen nicht mehr möglich sind.

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Kinggogo1 
Beitragsersteller
 08.08.2018, 19:49

Was passiert bei dieser Revision bzw. Berufung?

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Das passiert mir nicht. Mein persönliches Risiko-Management ist ausgezeichnet und bewährt sich seit über 50 Jahren.

Ich würde allerdings in gesonderten Fällen, die ich nicht ausführen möchte, durchaus in Erwägung ziehen, nach dem Urteilsspruch dem Richter voll eine rein zu donnern und die auf diese Tat stehende Strafe mit Genugtuung auf mich zu nehmen.


Kinggogo1 
Beitragsersteller
 08.08.2018, 17:50

Richter können sich auch irren. Wie jeder in seinem Job einen Fehler machen kann, kann das durchaus auch einem Richter passieren. Aber das jemand bewusst, die Justiz ausnutzt um einer anderen Person zu schaden, das muss bestraft werden und hat harte Konsequenzen.

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Wenn Du Geld dafür hast, könntest Du einen fähigen Privatdetektiv beauftragen um Deine Unschuld zu beweisen.Von Selbstjustiz ist aber abzuraten, die bringt Dich erst recht in ein schlechtes Licht.Aber wie heißt es so schön.: man sieht sich im Leben oftmals zweimal.

Berufung/Revision einlegen.