In den AGB der jeweiligen Bank ist festgelegt, dass Bargeld in Schließfächern nicht aufbewahrt werden darf, dies auf eigene Gefahr geschieht und bei dessen Abhandenkommen keine Haftung übernommen wird.

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Offensichtlich haben Staatsanwaltschaft und Richter sich bei der Strafverfolgung in diesem Fall von sachfremden Erwägungen leiten lassen.
Bei einem höheren Strafmaß hätten sie damit rechnen müssen, dass der Angeklagte Berufung gegen das Urteil einlegen würde und sie dann den gleichen Fall noch einmal zu bearbeiten hätten.
Dies haben sie durch dieses milde Urteil verhindert. Gleichzeitig haben sie sich ihrem Vorgesetzten gegenüber als hervorragende kompetente Fachleute gezeigt, die in der Lage sind, ein Verfahren in der gebotenen Kürze zu beenden.

Damit haben sie ihre "Erledigungsquote" erhöht, welche als einziges Kriterium bei ihrer Beförderung und dienstlichen Beurteilung zugrunde gelegt wird.

Der vom Gericht in Ansatz gebrachte Grundsatz: " Im Zweifel für den Angeklagten" ist hierbei nur als billige Ausrede zu sehen, um das milde Urteil zu rechtfertigen.

vgl. Wenn Richtern alles egal ist und sie verantwortungslos handeln“ aus Handelsblatt vom 19.4.2019

http://www.zeit.de/2002/19/200219_irrtum.xml Jeden Tag kommt es in unserer Republik alleine im Bereich der Strafgerichte zu 650 Fehlurteilen und im Bereich der Zivilgerichte sieht es nicht anders aus.

vgl. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/justizirrtuemer-wie-strafgerichte-daneben-liegen-a-896583.html

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Ich tippe hier auf das Krankheitsbild paranoide Schizophrenie mit ausgeprägtem Verfolgungswahn und Ralitätsverlust.
Wie kommt man auf solche Gedanken ?.
Offennsichtlich bist Du ein Opfer der Staatspropaganda und der Mainstreampresse geworden, die unentwegt das Märchen vom "bösem Russen" schürren.
Tatsächlich sind die Verhältnisse jedoch genau umgekehrt. In Deutschland leben und lebten besonders viele Aggressoren, was letztlich dazu führte, dass im II. Weltkrieg Russland überfallen wurde und dort von bösen Deutschen ca. 6 Millionen Menschen ungebracht wurden.
Wie gehirngewaschen muss man sein, um diese Verbrechen zu verdrängen bzw. nicht wahr haben zu wollen ?

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Für diesen Fall gibt es bsondere Lehrer, die allerdings nicht von selbst kommen , sondern von Dir bestellt werden müssen.
Diese spezielle Lehrer sind genau wie alle anderen Lehrer auch bei dem jeweiligen Bundesland beschäftigt. Sie suchen die Schüler in den Krankenhäusern auf, um dort den versäumten Lehrstoff zu vermitteln. Die Art des Krankenhauses spielt hierbei keine Rolle. Ein psychiatrisches Krankenhaus ist hierbei nicht benachteiligt.
Allerdings kommen diese Lehrer nicht von selbst zu Dir, sondern müssen von dem Sozialdienst des Krankenhauses informiert werden, dass es Dich gibt und Du einen solchen Unterricht in Anspruch nehmen willst.
Der Sozialdienst wird allerdings nur tätig werden, wenn Du ihn bittest, dies zu tun.

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Im folgenden zeige ich anhand von drei Bespielen zu Geschäftspraktiken aus der Betreuungsindustrie, wie es zu getürkten Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Station kommen kann.

Ein weit verbreitetes Motiv jemanden in eine geschlossene Psychiatriestation verschwinden zu lassen ist die Habgier von Menschen, die dies veranlassen und jenen, die derartige Einlieferungen zu ihrem Geschäftsmodell gemacht haben.

In dem mir bekannten Fall aus der Nachbarschaft hatte eine russlanddeutsche Augenärztin das Haus ihres verstorbenen Mannes geerbt.

Um in den Besitz dieses Haus zu gelangen dachte sich ein in Justizsachen bewanderter Pflichterbe mit engen Kontakten zum Gericht eine besondere Strategie aus.

Zunächst forderte er unumwunden ihren Verzicht auf das Erbe, damit er als alleiniger Erbe in den Besitz des Hauses gelangen könnte.

Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, nannte er sogar einen Termin, bis zu dem die Ärztin . die bereits seit 25 Jahren in Deutschland lebte und einen deutschen Pass besaß - samt ihrer Tochter wieder nach Russland zu verschwinden habe, damit er das dann im Stich gelassene Haus beziehen könne.

Für den Fall, dass die Ärztin sich nicht an diese Anweisung halten sollte, wollte er seine Kontakte zur Justiz nutzen, drohte mi ihrer Einlieferung in die Psychiatrie und kündigte eine Brandstiftung auf ihr Haus an..

Es kam wie es kommen musste: Ihr Haus wurde angezündet und sie konnte sich noch mit letzter Kraft aus dem brennenden Haus befreien und wurde ins nächstgelegene Krankenhaus mit schweren Brandverletzungen eingeliefert.

Aus nicht hinterfragbaren Gründen wartete die Feuerwehr bereits in einer Entfernung von ½ km auf ihren Einsatz, so dass diese sofort zur Stelle war und der Brandschaden sich in Grenzen hielt.

Im Krankenhaus erhielt die Ärztin dann Besuch von einer Betreuungsrichterin, die ihr während dieses 2-minutigen Besuches mitteilte, dass sie nun unter gesetzlicher Betreuung stünde. Gleichzeitig übergab sie der Ärztin einen Betreuungsbeschluss, aus dem hervorging, dass diese in allen denkbaren Betreuungskreisen nebst Einwilligungsvorbehalt unter gesetzlicher Betreuung gestellt sei.

Unmittelbar nachdem die Richterin den Krankenraum verlassen hatte, erschien am Bett der Ärztin eine „freiberufliche Gerichtshelferin“ die ein Einpersonenunternehmen zur Unterstützung in rechtlichen Betreuungen führte und sich als rechte Hand der Richterin vorstellte.

Sie nahm der Ärztin alle in ihrem Besitz vorhandenen Urkunden wieder ab und verhinderte damit, dass diese die 14-tägige Widerspruchsfrist gegen den Betreuungsbeschluss wahrnehmen konnte.

Dann fixierte sie die Betroffene siebenfach und verlud sie in einen bereits wartendendes Krankentransportfahrzeug mit Milchglasscheiben. Eine mögliche Gegenwehr der Betroffenen wurde mit Hinweis auf eine bereitliegende Beruhigungsspritze schon im Keim erstickt.

Dies geschah alles hinter dem Rücken des Krankenhauspersonals, das zu dieser Zeit in der Frühstückspause befand und sich hinterher nur wunderte, warum wohl eine Patientin, der bereits das Operationshemd angezogen wurde und die auf die Operation ihres rechten gebrochenen Armes wartete, aus dem Krankenhaus verschwunden ist.

Es war dem Krankenhauspersonal verborgen geblieben, dass diese Patientin aus dem Krankenhaus entführt worden ist und nun nach einer einstündigen Fahrtzeit in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses „zur Beobachtung“ eingeliefert wurde.

Für die Psychiatriestation war diese Einlieferung ohne Diagnose sehr angenehm, das sie für unabsehbare Zeit mit einer pflegeleichten Patientin rechnen konnten, die ihr pro Tag 250 EURO für gewährte Unterkunft und Verpflegung einbrachte.

Die Bedenken, dass dies alles ohne die erforderliche richterliche Anordnung erfolgte und das überrumpelte Krankenhauspersonal handchirurgischen Abteilung später bestätigen konnte, dass es für diese Einlieferung keinen Grund gab, wurde mit einem getürkten Bericht Betreuerin an das Betreuungsgericht zerstreut, aus dem hervorging, dass es der ausdrückliche Wunsch der Ärztin gewesen sei, in die geschlossenen Psychiatrieklinik aufgenommen zu werden.

Dort verbrachte die Ärztin dann gegen ihren Willen 5 Wochen in einer Isolierzelle.

Erst als die Leiterin der psychiatrischen Abteilung sich dagegen wehrte, in derartige Machenschaften verwickelt zu werden und darauf bestand, dass die von ihr als vollkommen psychisch gesund diagnostizierte Patientin so schnell wie möglich die Klinik zu verlassen habe, änderten die Betreuungsrichterin und die Betreuerin ihren Plan. Sie schickten die Ärztin trotz ihrer durch den Brand verursachten  

Verletzungen an Augen, Haut und Lunge und trotz ihres gebrochenen Armes und ihres hohen Fiebers auf eine Reise „ohne Wiederkehr“ nach Sibirien.

Damit die Ärztin aus dieser Verschleppung in ein außereuropäisches Land nicht zurückkehren konnten, übergab man ihr am Flughafen ein One-way-ticket, nahm ihr ihre Geldkarte und ihre Berechtigungskarte der Krankenversicherung für medizinische Behandlungen ab und übergab ihr ein Besuchervisum von nur einem Monat - ausgestellt auf ein unbekanntes Hotel in Moskau.

Damit sollte sichergestellt werden, dass wenn die Ärztin im 5000 km von Moskau entfernt gelegenen Sibirien aufgegriffen werden würde, sie sofort wegen Visumsbergehen für längerer Zeit in einem russischen Gefängnis festgehalten werden würde.

Während sich die Ärztin in Sibirien aufhielt verfolgte die Betreuungsrichterin ihren Plan zur Überschreibung der Immobilie der Ärztin. Dazu wechselte sie den Betreuerin aus und beauftragte mit der weiteren Betreuung einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Bereich der Enteignung von Immobilien von Betreuungsopfern.

Dieser machte sich sofort daran, das angekokelte Haus im angeblichen Auftrag seiner Betreuten an den oben genannten Justizkollegen zu einem symbolischen Wert zu verkaufen.

Allerdings hatte er nicht damit gerechnet, dass diese Betreute es mit Hilfe von Freunden gelungen war aus ihrer Verschleppung nach Russland noch innerhalb der Visumsfrist nach Deutschland zurückzufinden und nun auf einmal vor ihm stand und forderte dieses Betreuungstheater zu beenden.

Nun ging alles wieder von vorne los. Der Betreuer wollte auf seine mit dem angestrebten unterwertigen Verkauf der Immobilie fest eingeplanten Profit nicht verzichten und griff zu einer altbewährten Strategie. Er erstellte einen Fakebericht für das Betreuungsgericht, in dem er darauf hinwies, dass die Betreute sich bei ihm gemeldet habe und er sofort erkannt hab, dass der immer noch in Gips liegende rechte Arm der Betreuten der ärztlichen Behandlung bedurfte. Darauf habe er sofort mit der Betreuten Ärzte aufgesucht, um diese medizinisch unbedingt erforderliche Behandlung durchführen zu lassen. Leider hätte er aber feststellen müssen, dass die Betreute sich jeder Behandlung widersetzte und sich somit selbst gefährdete.

Aus diesem Grunde beantrage er, zum Schutz der Betreuten deren sofortige Unterbringung in eine geschlossene psychiatrische Anstalt.

Zeitlich parallel hierzu legte der um den Kaufvertrag bangende Käufer einen Bericht vor, nach dem er anlässlich einer Besichtigung der Immobilie der Betreuten eine Pistole von ihr gefunden habe und regte an, dass angesichts der hiervon ausgehenden Gefährlichkeit der Betreuten deren Einlieferung in eine geschlossene Psychiatrische Anstalt erforderlich geworden sei.

Aus diesem erneut geplanten Wegsperren der Ärztin wurde dann aber dann doch nichts, da mittlerweile schon zu viele von diesem „Kriminalfall mit der russischen Ärztin“ wussten und die Justiz befürchten musste wegen dieses Falles mit negativen Schlagzeilen in der Presse zu gelangen.

Mittlerweile war es der Ärztin nach 2 Jahren Schikanen durch Gericht und Betreuer gelungen mit Hilfe eines Spezialanwaltes für Betreuungsbetrug sich aus der Umklammerung einer fingierten rechtlichen Betreuung zu befreien.

Nachdem es ihr dann nach einem weiteren Jahr gelungen ist, die ihr bislang systematisch verwehrte Akteneinsicht zu überwinden und Akteneinsicht zu nehmen, stellte sie fest, dass ausgerechnet jene 39 Seiten durch die Justiz vernichtet worden sind, die den Hintergrund für ihre erste Einlieferung in die geschlossene Psychiatriestation und ihre anschließende Verschleppung nach Russland ohne gerichtlichen Beschluss hätten aufklären können.

Zur Zeit laufen bereits seit 4 Jahren zwei Klagen gegen die beiden betrügerischen Betreuer wegen Untreue und Verschleppung einer Schutzbefohlenen nach Russland und eine Klage gegen den vom Betreuer und Gericht benannten Käufer, die in Erwartung, dass der Betreuer und das Gericht dafür sorgen würden, dass die Ärztin nie mehr in ihr Haus zurückkehren würde, dieses ausräumte und sämtlichen Hausrat im Wert von 53.000 EURO entsorgte.

Um diesen enttäuschten Käufer und zwei ihrer besten Helfer zu schützen greift die Justiz nun wieder erneut zum sogenannten Anscheinsbeweis.

Dieser besagt: Wenn ein Richter der Meinung ist, dass die vorgelegte Beweise nicht zu berücksichtigt werden sollen und die beigebrachten Zeugen nicht gehört werden müssen, weil nach seiner Vorstellung, die Sache auch ohne diese Beweise klar entschieden werden könne, greift er zur Methode des „Anscheinsbeweises“.

Im vorliegenden Fall klammert sich das Gericht an die gefälschten Berichte der beiden Betreuer und des enttäuschten Käufers, aus denen hervorgeht, dass die Ärztin sämtliche Vernichtungen ihres Hausrates, sowie die Einweisungen und Verschleppungen hinter dem Rücken beider Betreuer selbst geplant und durchgeführt habe und schließt wegen der angeblichen Eindeutigkeit dieser Beweise alle von der Ärztin benannten Zeugen vom Verfahren aus.

Darüber hinaus möchte die Justiz, dass die Ärztin alle ihre Klagen zurückzieht.

Für den Fall, dass die Ärztin ihre Klagen nicht zurückzieht, hat man ihr schon angedroht, sie erneut in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung unterzubringen.

Ermöglicht wird dies durch den § 56 ZPO, der zwar noch aus dem III. Reich stammt, aber immer noch Gültigkeit besitzt. .Im III. Reich war er dazu gedacht, um mit Juden und unliebsamen Personen einen kurzen Prozess zu machen und ihnen "Querulantentum" zu unterstellen.

Im vorliegenden grub man diesen § wieder aus und teilte der Ärztin mit, dass sie wegen ihres angeblichen Querulantentums für prozessunfähig erklärt werden müsse und somit kein Recht mehr habe, zu klagen.

Falls die Justiz sich zu diesem Schritt der erneuten Psychiatrisierung entschließt wird die Ärztin erneut unter Betreuung gestellt und dann zum 3. Mal und in eine geschlossene Anstalt eingeliefert werden, so dass dann dem angestrebten Ziel der amtlichen Enteignung ihrer Immobilie nichts mehr entgegensteht.

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Gesetzlicher Betreuer hat sich nicht um Behinderte gekümmert / die Angelegenheiten nicht geregelt und jetzt steht sie mitten im Chaos?

In meinem Bekanntenkreis wurde für eine Behinderte direkt ab ihrem 18. Geburtstag eine rechtliche Betreuung angeordnet. Sie hatte einen Schlechten Draht zu ihren Eltern und deshalb wurde ein neutraler Betreuer hinzugezogen. Nun hat sich die Betreuung aber nicht wirklich um die Angelegenheiten gekümmert. Sie hatte bspw. ein Konto wo Geld angelegt war, das Geld war eigentlich dafür da, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten kann. Bevor das Geld nicht aufgebraucht wäre, hätte sie keine sozialhilfe bekommen. Nun hat der Betreuer ihr das Geld aber nicht eingeteilt und hat sich stattdessen selbst Gehalt auszahlen lassen, das ist jetzt aber nur nebensächlich und das Geld war sowieso bereits nach kurzer Zeit komplett weg.

Die Behinderte war anfangs noch in einer Maßnahme vom Jobcenter. Dort wurde dann aber letzendlich ihre Erwerbsunfähigkeit vermutet. Das Jobcenter ist jetzt immer noch für sie zuständig und fordert eine Therapie. Ansonsten nimmt sie an keinerlei Maßnahmen mehr teil und sieht die meiste Zeit fern.

Der Betreuer hätte eigentlich Anträge vom Amt stellen müssen und er hätte ihr das Geld zum Lebensunterhalt einteilen müssen. Er hat ihr aber nie Geld eingeteilt und es ist auch kompliziert weil sie bei den Eltern lebt. Im Endeffekt hat sie dann Sachen (Lebensmittel) über Internet bestellt, die nie gezahlt wurden. Sie sitzt jetzt mit mehreren Tausend Euro Schulden da und muss in Privatinsolvenz.

Die Betreuung wurde mit Einwilligungsvorbehalt angeordnet. Das heißt so viel, dass sie gar nichts mehr allein machen konnte und nicht einmal eine EC-Karte hatte. Sie hatte praktisch kein Geld für Lebensmittel und hat sich dann über längere Zeit immer wieder Sachen bestellt, wovon sie nun Schulden hat. Der Betreuer kümmerte sich um nichts.

Nach 4 Jahren wurde die Betreuung dann einfach unter chaotischen Umständen beendet. Sie hat den Betreuer nicht mal mehr gesehen. Sie bekam per Post einen Beschluss, dass die Betreuung aufgehoben wurde und darüber ist sie eigentlich auch froh. Eine neue Betreuung will sie jetzt verständlicherweise nicht.

Sie wurde nun im völligen Chaos zurückgelassen und die Betreuung hat ihr Probleme eingebrockt, die sie in einen Teufelskreis gebracht haben. Es wurde sich um nichts gekümmert und sie steht in Chaos da. Sie lebt zwar bei den Eltern aber denen ist es egal und sie schaffen es auch nicht sich zu kümmern. Was könnte sie denn tun?

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Die Tatsache, dass der Betreuer den Griffel hat fallen lassen, hat seinen Grund.
Er erhält schießlich nur eine Pauschalbetrag von ca. 300 EURO pro Monat und möchte sich nicht in die zahlreichen Geschäftsunterlagen einarbeiten.
Das beste ist es daher zu einem kostenlosen Schuldenberater zu gehen (die Wartezeit hierfür dauert gut 2 jahre) und einen Insovenzantrag zu stellen.
Die schlechteste Losung, wäre einen neuen Betreuer zu beantragen. Dieser würde nur weitere Kosten und Probleme verursachen und die Situation würde nicht besser werden.

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Was passiert, wenn ein psychisch kranker/behinderter obdachlos wird, aber eigentlich auf Therapie, Medikamente und Unterstützung angewiesen ist?

Ich habe jemanden in meinem Umfeld, der psychisch krank beziehungseise behindert ist. Es wurden schon mehrere Diagnosen gestellt (Psychose, Wahnhafte Depression, Angststörung mit Panikattacken, Suchtverhalten). Das wurde dann sogar aufgrund noch anderer Diagnosen als Schwerbehinderung eingestuft.

Er beziehungsweise seine Eltern haben Anträge beim Jobcenter gestellt und er sollte eigentlich in einer Behindertenwerkstatt arbeiten. Es wird aber bezweifelt dass er noch arbeiten kann und bisher konnte er eigetnlich auch nicht arbeiten. Er ist 23 und bekommt kaum was geregelt. Er hatte auch schon mal einen Betreuer, ist hoch verschuldet und gegen ihn liegen mehrere Vollstreckungsbescheide im fünfstelligen Bereich vor.

Er wäre eigentlich laut einem alten Gutachten auf therapeutische Maßnahmen, medikamentöse Einstellung und auf Pflege angewiesen. Mit Pflege ist eigentlich häusliche Unterstützung gemeint weil er mit seinen Eltern wie ein Messie lebt aber weil die Eltern Hausrecht haben wurde mal ein Antrag auf ambulante Unterstüzung abgelehnt.

Er beziehungweise seine Eltern sind nicht in der Lage, nötige Anträge beim Jobcenter zu stellen. Momentan empfangen seine Eltern weder Kindergeld noch Sozialleistungen. Seine Eltern sind ebenfalls hoch verschuldet, leben ebenfalls wie Messies und bräuchten wahrscheinlich selbst einen Betreuer. Auch Beiträge an seine Krankenkasse werden schon seit geraumer Zeit nicht mehr gezahlt.

Er hatte schon einen Betreuer aber es ist dann gescheitert weil die Eltern und er nicht mitwirkten. Er lebt nun mal bei den Eltern und alle sind aneinander gebunden auch bezogen auf Anträge (weil alle drei, also auch die Eltern keine Dokumente rausgeben wollten weil sie meinten dass es den betreuer nichts angeht). Letztendlich ist es dann wegen fehlender Mitwkrung gescheitert und die Betreuung wurde aufgehoben.

Weil die Eltern es nicht gebacken bekommen nötige anträge zu stellen, droht allen die Obdachlosigkeit. Er kann leider nichts dazu sagen ob das Amt noch Sozialhilfe zahlt, er weiß nur dass alle komplett vom Sozial-Bezug draußen sind und er bekam schon ein Brief von der Krankenkasse dass schulden auflaufen. Das Familienverhältnis ist auch nicht gerade das beste.

Zusammengefasst besteht erheblicher Regelungsbedaf aber er und seine Eltern schotten sich vollkommen ab und verweigern jegliche Mitwirkung mit Ämtern und Betreuer. Außerdem ist er uneinsichtig und will keine Betreuung. So wie es aussieht werden alle drei früher oder später auf der Straße landen.

Die Frage wäre jetzt, wie es weitegeht wenn er obdachlos ist? Er hat autistische Züge und vermeidet jeglichen Kontakt zu Menschen. Er meinte, er will dann duch die ganze Bundesrepublik reisen und Abenteuer erleben aber er ist wegen seiner psychologischen Behinderung nicht in der Lage es richtig einzuschätzen. Er wüsste nicht mal von was er sich dann ernähren will. Was passiert wenn alle obdachlos werden?

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Zitat: "Letztendlich ist es dann wegen fehlender Mitwirkung gescheitert und die Betreuung wurde aufgehoben."
Das ist das Beste, was ihm passieren konnte.
Bei Einsatz eines Betreuers müsste er den auch noch kontrollieren, was sich aber rfahrungsgemäß als extrem schwierig, streßig und teuer herausgestellen würde.
Finanzielle Probleme sind noch nie durch einen Betreuer gelöst worden.

Der Betreuer würde diese finanziellen Probleme allenfalls auflisten und dem Betreuungsgericht einreichen, um anhand der gefundenen - zusätzlich noch aufgebauschten - Defizite einerseits seine eigene Unabkömmlichkeit und andererseits die Betreuungsbedürftigkeit des Betreuten nachzuweisen.
Gelost wurde hiermit aber kein Problem, sondern lediglich noch neue Probleme geschaffen.
Der Betreute wäre rund um die Uhr damit beschäftigt, die falschen Berichte des Betreuers an das Betreuungsgericht zu kontrollieren; zu dementieren und richtig zu stellen.
Dazu müsste er neben dem Betreuer auch noch eine unwilligen Justizapparat kontrollieren und dies zudem noch mit einer Unzahl an Schreiben an das Betreuungsgericht belegen, damit er überhaupt eine Chance hat, dass sein Anliegen überhaupt von dem Betreuungsrichter zur Kenntnis genommen wird
.

vgl. "Wenn Richtern alles egal ist und sie verantwortungslos handeln“ aus Handelsblatt vom 19.4.2019
Der Berufsbetreuer würde pro Monat um 300 EURO an Betreuungsgebühr reicher, aber der Schuldenberg des Betreuten würde weiter ansteigen.

Einen Berufsbetreuer, der seine Betreuerbestallung als Berechtigung missbraucht, um über den Kopf seines Betreuten angeblich zu dessen Wohl, aber tatsächlich zum eigenen Wohle tätig zu werden, braucht kein Mensch.
Das Risiko für den Betroffenen ist zu groß, dass er an einen Betreuer gerät, der seine Betreuersbestallung als Linzenz zum Ausplündern missbraucht.
Damit ist niemandem geholfen - außer dem Betreuer.
Vgl. https://www.youtube.com/watch?v=I0zQvwjFjII

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Die Juristen im Staatsdienst haben für sich ein Sonderrecht geschaffen und hierbei den Begriff der "minderschweren Tat" von Richtern und Staatsanwälten erfunden, die nicht mehr verfolgt werden müsse.

vgl.https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren

Das Bewusstsein, sakrosankt zu sein und nicht zur Rechenschaft gezogen werden zu können und sich nicht wegen „fehlerhaften“ Verhaltens verantworten zu müssen, musste sich geradezu zwangsläufig auf die Arbeitsmoral von Richtern auswirken, zumal Richter eine feste Besoldung erhalten, die auch dann weitergezahlt wird, wenn sie den Griffel fallen lassen.

Gleichzeitig ist es ihnen ermöglicht, einen wesentlichen Teil ihrer Arbeitszeit zu Hause zu verbringen. Sie müssen tatsächlich niemanden gegenüber Rechenschaft darüber ablegen, ob sie die Prozessakten überhaupt gelesen haben.

Jeden Tag kommt es in unserer Republik alleine im Bereich der Strafgerichte zu 650 Fehlurteilen und im Bereich der Zivilgerichte sieht es nicht anders aus, so dass das Ansehen der Justiz in der Bevölkerung sehr gelitten hat.

vgl. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/justizirrtuemer-wie-strafgerichte-daneben-liegen-a-896583.html

vgl.

Wenn Richtern alles egal ist und sie verantwortungslos handeln“ aus Handelsblatt vom 19.4.2019

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Normal

Manche sagen auch Ökofaschisten. Dies liegt daran, dass die Grünen in Punkto Umweltschutz Wasser predigen und Wein trinken und Verursacher zahlreicher Umweltsünden sind und zudem noch die zahlreichen Opfer der Migration verhöhnen, wie in folgenden Videos ersichtlich wird. 

https://www.youtube.com/watch?v=Py35OQp2hfU

und

https://www.youtube.com/watch?v=PAtGMUARySM

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jZitat: "jeder Mensch muss ja an was glauben."
Bisher wusste ich gar nicht dass es eine solche Vorschrift gibt.
Gibt es ein Gesetz, in dem ich dies nachlesen kann.oder ist dies nur eine Fantasievorstellung von Dir ?


.

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Der Unterschied ist fließend. Abgeordnete mit Beraterverträgen sind oftmals Lobbyisten, die über diese Verträge verdeckte Zahlungen entgegennehmen. . Mit diesem einfachen Trick wird das Verbot der Käuflichkeit von Abgeordneten umgangen.

Vgl. hierzu www.abgeodnetenwatch.de

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Was nun geschieht, hängt alleine vom Betreuer ab. Es kann auch sein, dass der Betreuer diese Situation selbst provoziert hat, weil er dem Betreuten jegliche Unterstützung - hier Wohnung, Unterhalt, Nahrung, Gesundheitsversorgung - verweigerte. Berufsbetreuer tun dies schon Mal, um Betreute gefügig zu mschen und diese dazu zu zwingen, sich "kooperativ" zu verhalten.

In dem mir bekannten Fall handelte es sich bei der Betreuten um eine russlandeutsche Ärztin, deren Haus angezündet wurde und die daraufhin unter dem Vorwand, sie habe ihr Haus selbst aufgrund eines geistigen Defektes angezündet, unter gesetzliche Betreuung gestellt wurde.

Der eigentliche Grund der Betreuung war es, das Haus der Betreuten unterwertig an einen schon lange feststehenden Kunden aus dem Justizbereich zu verkaufen. Da die Betreute nicht mit diesem extrem unterwertigen Verkauf ihres Hauses einverstanden war und Himmel und Hölle in Bewegung setzte, um gegen dieses Unrecht anzugehen, kam der Betreuer auf die Idee, seine Betreute - so krank diese auch infolge des Brandes auch war - mit einem One-way-ticket nach Sibirien zu ver1schicken und dort mittellos auszusetzen.

In seinem Bericht an das Betreuungsgericht war dann aber von einer Verschleppung der Betreuten nach Russland keine Rede mehr. Dem Betreuungsgericht wurde vielmehr vorgegaukelt, dass es der Wunsch der Betreuten gewesen sei, in der Heimat einen Urlaubsaufenthslt zu verbringen.

Wider Erwarten gelang es der Betreuten mit Unterstützung von Freunden hinter dem Rücken des Betreuers und des Betreungsgerichtes bereits nach einem Monat nach Deutschland zurückzukommen und erneut gegen die Verramschung ihres Haus zu kämpfen.

Da dem Betreuer - einem Rechtsanwalt mit einschlägigem Ruf - dies missfiel, wandte er erneut sein Rezept der Vorenthaltung des Unterhaltes, des Wohnens und der Nshrungsverweigerung an.

Dieser Zustand dauerte dann weitere 18 Monate an, ohne dass die ständigen Strafanträge und Beschwerden der Betreuten die Behörden zu einer Reaktion veranlassten.

Letztendlich wurde das Betreuungsverfahren nach Einschaltung eines berühmten Anwaltes für Betreuungsmissbrauch abrupt von einem Tag auf den anderen nach insgesamt 21 Monaten Schikanen und einem vom Betreuer verursachten Vermögensschaden von ca 200.000 Euro beendet.

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1# Super Sache, weil...

Zur Zeit verschenkt unser Regierung Geld lastwagenweise an andere Staaten , damit dort ausländische Banken gerettet werden, die sich verzockt haben und Wirtschaftsflüchlinge unterstützt werden, damit deren Einkommen erhöht wird.

Ich fände es besser, wenn dieses Geld im eigenen Lande an die Bürger verschenkt werden würde. Der Vorteil hierbei wäre, dass die Kaufkraft im Landesinneren gestärkt würde und zudem die eigenen Bürger Nutznießer dieser Geldgeschenke sein würden.

Man muss nicht im Ausland nach möglichen Geschenkeempfängern für Geldbeträge suchen, wenn es in Deutschland genügend verarmte und um ihre Rente betrogene Menschen gibt, die diese Geldgeschenke auch gerne annehmen würden.

Dies ist menschenfeindlich und sadistisch.

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Der Betreuer muss überhaupt keine Unterlagen mehr herausgeben.

Er kann dies verweigern mit der Begründung, dass er in einem möglicherweise gegen ihn angestrengten Strafverfahren wegen Untreue und Unterschlagung, sich nicht selbst belasten müsse.
Leider kommt es sehr oft vor, dass Betreuern - insbesondere Berufsbetreuern - untreues Verhalten vorgeworfen wird.

Dieser Missstand hat den Anwalt für Betreuungsmissbrauch Prof. Dr. Thieler dazu veranlasst, zu resümieren, dass gesetzliche Betreuer eine "Linzenz zun Ausplündern" besitzen. (vgl. "www.Betreuungsrecht.de")

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