Würdet ihr sie Zivilrechtlich noch verklagen Schadenersatz oder nicht

Nein würde sie verklagen 54%
ja würde verzichten 46%

13 Stimmen

9 Antworten

ja würde verzichten

Da diese Aufnahme heimlich gemacht wurde, wird sie als Beweismittel nicht zugelassen, höchstens die Aussage der Freundin... Auf welchen Schadensersatz willst du denn geltend machen? Halte ich für Unsinn. Du kannst sie wegen falscher Verdächtigung und Rufmord anzeigen aber ob das dann durchgeht ist wieder etwas anderes

Ne Aufnahme hat nicht unbedingt Relevanz da sie gezwungen werden konnt


rolf4566545 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 11:06

es geben auch andere Beweise , ist ja auch egal es geht darum ob ihr sie danach verklagen würdet oder nicht

yogurt2  09.08.2024, 11:07
@rolf4566545

Da man nicht weiß wer gewonnen hat stellt sich die Frage eig nicht da musst du dazu sagen ob sie gewonnen hat oder nicht

rolf4566545 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 11:08
@yogurt2

Nein, sie hat ja verloren ihr lügen hat sie zugegeben vor Gericht

rolf4566545 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 11:10
@yogurt2

nur nach Druck weil ihre Lügen nach und nach aufgeflogen sind und der Richter sie angeschrien hat Das sie hier vor Gericht ist

ja würde verzichten

Dir steht kein Schadenersatz, welchen Du beziffern koenntest, zu. So einfach ist das.

Mit "Mitleid" hat das nichts zu tun. 😏


HEXEBIBI48  09.08.2024, 17:43

Hast du mal an so kosten gedacht wie z.B Verdienstausfall und Fahrtkosten?

Vertraulichkeit des nichtöffentlich gesprochenen Wortes, deine Bandaufnahme kannst du knicken das wird kein Richter zulassen.

Da bekommst du Ärger mit dem Gesetz:

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ist in § 201 StGB geregelt. Das unbefugte Aufnehmen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes eines anderen auf einen Tonträger oder eine so hergestellte Aufnahme zu Gebrauchen oder einem Dritten zugänglich machen, wird darin unter Strafe gestellt.
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes - Clemens Louis

Das hier ist Realität und kein schlechtes Filmskript.

Klingt wie ein Märchen. Geheime Tonaufnahmen eines privaten Gesprächs sind nicht nur eine Straftat, sondern auch üblicherweise nicht als Beweismittel zulässig. Und im Zivilrecht definitiv nicht.