Würdet ihr sie Zivilrechtlich noch verklagen Schadenersatz oder nicht
Wenn eure Ex euch des Stalking und Drohung beschuldigt
sie hat vor Gericht auch eine Gewaltschutztanordnung beantrag also eine Eiden staatliche Versicherung auf ihre Aussage gegeben das es der Wahrheit entspricht
es kommt eine Anklageschrift und zur Verhandlung nur ganz dumm wart ihr auch nicht ihr habt eine gute Freundin von ihr davon überzeugen können dass sie sich unterhalten das Gespräch würde aufgenommen und man hört euch Ex sagen das alles nicht stimmt und sie alles erfunden damit ihr Probleme habt
jetzt bekommt sie sowieso schon genug Probleme mit der Justiz und Kosten
hättet ihr Mitleid mit ihr und würdet auf Schadenersatz einfach verzichten , da ihr auch schöne Zeiten hattet ?
13 Stimmen
9 Antworten
Da diese Aufnahme heimlich gemacht wurde, wird sie als Beweismittel nicht zugelassen, höchstens die Aussage der Freundin... Auf welchen Schadensersatz willst du denn geltend machen? Halte ich für Unsinn. Du kannst sie wegen falscher Verdächtigung und Rufmord anzeigen aber ob das dann durchgeht ist wieder etwas anderes
Ne Aufnahme hat nicht unbedingt Relevanz da sie gezwungen werden konnt
Da man nicht weiß wer gewonnen hat stellt sich die Frage eig nicht da musst du dazu sagen ob sie gewonnen hat oder nicht
Nein, sie hat ja verloren ihr lügen hat sie zugegeben vor Gericht
nur nach Druck weil ihre Lügen nach und nach aufgeflogen sind und der Richter sie angeschrien hat Das sie hier vor Gericht ist
Dir steht kein Schadenersatz, welchen Du beziffern koenntest, zu. So einfach ist das.
Mit "Mitleid" hat das nichts zu tun. 😏
Hast du mal an so kosten gedacht wie z.B Verdienstausfall und Fahrtkosten?
Vertraulichkeit des nichtöffentlich gesprochenen Wortes, deine Bandaufnahme kannst du knicken das wird kein Richter zulassen.
Da bekommst du Ärger mit dem Gesetz:
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ist in § 201 StGB geregelt. Das unbefugte Aufnehmen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes eines anderen auf einen Tonträger oder eine so hergestellte Aufnahme zu Gebrauchen oder einem Dritten zugänglich machen, wird darin unter Strafe gestellt.
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes - Clemens Louis
Das hier ist Realität und kein schlechtes Filmskript.
Klingt wie ein Märchen. Geheime Tonaufnahmen eines privaten Gesprächs sind nicht nur eine Straftat, sondern auch üblicherweise nicht als Beweismittel zulässig. Und im Zivilrecht definitiv nicht.
es geben auch andere Beweise , ist ja auch egal es geht darum ob ihr sie danach verklagen würdet oder nicht