Kann mein Fahrlehrer mich aus der Fahrschule schmeissen?

Guten Abend,

seit längerem arbeite ich nun daran meinen Führerschein Klasse B zu kriegen und die Theorie hatte ich sogar schon fertig (kurz bevor die Frist um war). Allgemein bin ich ziemlich langsam vorangekommen, da ich als arbeitender Student wenig Zeit habe und den Führerschein eher niedrig priorisiere.

Nun kam es jedoch dazu, dass mein Fahrlehrer mich willkürlich aus der Fahrschule rausschmiss, weil ich ihm zu kompliziert sei. Als ich bei der Fahrschule angerufen habe, warum das so sei, haben die ihn auch noch beschützt als wäre er im Recht und meinten ich könne vorbeikommen, um meine Vertragskündigung abzuholen. Nun frage ich mich was ich tun kann. Der Fahrlehrer scheint offensichtlich keinen Bock auf mich zu haben, weil ich ihn zu lange warten lassen habe, aber was soll ich machen ich bin eben kein Schüler mit unendlich Zeit. Und ich frage mich, wenn es jemanden so sehr stört, dass man die Fristen auszögert, warum schreibt man nicht einfach in den Fahrschulvertrag das man innerhalb bestimmter Zeiten Fahrtermine nehmen muss, dann hätte ich mich auch ganz normal daran gehalten. Oder schreib mir doch das ich mich beeilen soll, woher soll ich wissen was du denkst. Aber nein er kündigt mich einfach aus dem nichts und mein Geld, dass ich ihm gegeben habe ist völlig umsonst weg.

Findet ihr das ist gerecht und was ist das beste was ich in meiner Situation machen kann? Am liebsten würde ich alles ohne Anwalt klären. Auf meine 20 Nachrichten reagiert niemand, die blockieren auch sämtliche Anrufe ab. Mein Tüv-antrag läuft in einem halben Jahr ab und alle Fahrschulen in meiner Gegend sind überfüllt wegen Corona. Ein Wechsel kommt also leider auch nicht zustande. Es ist eine Zwickmühle bitte helft mir, ich weiss nicht was ich machen soll. Ich schaffe in der Uni Matheklausuren wo andere heulen würden aber nicht den Führerschein wegen meinem uneinsichtigen Fahrlehrer...

Auto, Verkehr, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrschule, Hilflosigkeit, Justiz, TÜV
Wird diese Beschwerde (Staatsanwaltschaft) Erfolg haben?

Hallo

vor einigen Tagen hatte ich Besuch von der Kriminalpolizei, wegen 184b StGb (Verbreitung kinderpornographischer Schriften).

Vorweg kann ich sagen, das ich nichts dergleichen gemacht habe. Ich war (angeblich) mit meiner alten Rufnummer in einer WhatsApp Gruppe, dort wurden im September 2019 6x kinderpornographische Bilder verschickt (nicht von meiner Rufnummer). Allerdings konnte es nicht das, dass ich die Bilder erhalten habe, da ich die Rufnummer seit August 2019 nicht mehr genutzt habe (sie war zu der Zeit allerdings noch auf WhatsApp angemeldet.

Im Durchsuchungsbeschluss stand geschrieben das nach Mobiltelefonen gesucht wird und wenn es nicht möglich ist, diese Vorort zu durchsuchen, sie beschlagnahmt werden.

Ich besitze zwei Smartphones, eines habe ich 2015 (Dezember) erworben und von diesem Zeitpunkt bis zum November 2019 genutzt (von Dezember 2015 - August 2019 auch mit der Rufnummer).

Nachdem es im November kaputt gegangen ist, habe ich mir im März 2020 ein neues Smartphone + neuer Rufnummer gekauft.

Bei der Durchsuchung gab ich dem Polizisten die PIN des neuen Smartphone, er hat es durchgeschaut und nichts verdächtiges gefunden.

Dann gab ich ihm das alte Handy, welches aber defekt ist.

Er nahm beide Handys mit aufs Kommissariat und sagte mir, er würde es sich anschauen und mich dann Mittags zur Vernehmung holen. Dazu kam es dann aber nicht, er rief an und meinte er hat beide Smartphones ins kriminaltechnische Labor übergeben, und in 3 Monaten werden sie wieder zu ihm zurückgeschickt.

Nun möchte ich wissen, kann ich beim Staatsanwalt der die Ermittlung aufgab, fordern mir das neue Smartphone wieder auszuhändigen?

Dafür wurde sprechen, dass..

  • das Handy erst 2020 erworben wurde, und man mit einem Blick sieht das die ältesten Dateien aus März 2020 (sprich gesuchtes Material da nicht drauf sein kann) (habe auch einen Nachweis wann das Handy erworben wurde)
  • ich es für schulische Zwecke benötige
  • sich die Rufnummer (also die SIM Karte) nie im neuen Handy befand (zu dem Zeitpunkt als ich das neue Handy erworben hatte war die Nummer nicht mal mehr angemeldet

Ich meine, ich finde es schon ziemlich frech was da abgezogen wurde. Ich kooperiere, gebe ihm sogar die PIN und er schickt es ins Labor?! Bei dem alten Handy verstehe ich es ja, weil es defekt ist und es nicht anders ausgewertet werden kann. Aber bei dem neuen Handy hab ich keine Worte für.

Glaubt ihr, es ist möglich, unter Rücksicht auf die anderen Punkte, dass ich das neue Handy wieder ausgehändigt bekomme?

Handy, Smartphone, Polizei, Recht, Justiz, Staatsanwaltschaft
Welche Rechte habe ich in diesem Fall als Opfer?

Guten Abend,

ich habe bei Amazon ein iPhone 12 Pro Max bestellt. Laut Amazon wurde das iPhone zugestellt. Jedoch kam das Paket bei mir nie an. Ich habe Nachbarn gefragt und im Garten nach Paket gesucht - leider erfolglos. Ich habe mehr als 1.000€ für das iPhone bezahlt habe aber kein iPhone bei mir in der Hand.

Amazon hat mich aufgefordert eine Anzeige zu erstatten. Diese wurde gemacht und die Kopie an Amazon geschickt. Dann kam E-Mail, dass die Anzeige nicht abgeschlossen ist. Häää?

In Österreich erstattet man eine Anzeige und diese ist dann abgeschlossen. Dann bekam ich wieder eine Mail: Wenn Sie Ihr Paket bis zum 13-04-2021 nicht erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte erneut, damit wir die Lieferung näher untersuchen können.

Habe mehrmals Kundenservice von Amazon angerufen und diese haben meine Anfrage an "Spezialabteilung" geschickt, bekam dann immer wieder diese automatische E-Mail! Wenn Sie Ihr Paket bis zum 13-04-2021 nicht erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte erneut, damit wir die Lieferung näher untersuchen können.

Amazon hilft mir überhaupt nicht. Die können auch keine Unterschrift von mir als Beweis liefern. Es nervt langsam. Ich will mein Geld zurück. Welche Rechte habe ich?

Ich bin von Amazon voll enttäuscht! Leute kauft keine teuren Produkte über Amazon, wenn das Teil mal verloren geht, habt ihr auch euer Geld verloren!

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Justizwachtmeister Waffen - Ländersache?

Hallo zusammen,

nach meiner Ausbildung möchte ich gerne meinen beruflichen Werdegang bei der Justiz fortführen und als Justizwachtmeister tätig sein. Wie man ja weiß, ist Polizei = Ländersache. Bei der Justiz scheint es ja ebenfalls so zu sein. Es geht um das Tragen einer Schusswaffe. In Hessen z.B gab es ein klares NEIN zur Schusswaffe. In Bayern sind Justizwachtmeister mit einer Schusswaffe ausgestattet. Auf der Seite der Justiz NRW steht bspw.

"Im Justizwachtmeister Lehrgang lernen die Beamtinnen und Beamten die Grundlagen für einen erfolgreichen Einsatz im Rahmen des Sicherheitskonzepts Nordrhein-Westfalen,u. a.

"Bestimmungen betreffend den Einsatz von Schuss- und Schlagwaffen,"

Nun habe ich mich bei der Justizkarriere-Seite auf Instagram gemeldet und eine Dame der Personalgewinnung äußerte sich wie folgt.

"Wachtmeister tragen keine Waffen und werden auch nicht ausgebildet. Waffenkunde ist aber natürlich ein Thema"

Ja was denn nun? Tragen Justizwachtmeister nun in NRW Waffen oder nicht? Damit ist nicht der EKA oder das RSG gemeint.

Und zum anderen die Fragen...

Wenn ich als Justizwachtmeister tätig bin, kann ich doch eigentlich nicht in einer JVA eingesetzt werden oder? da dafür ja die Justizvollzugsbeamten zuständig sind.

Würdet ihr grundsätzlich Schusswaffen in einem Gericht empfehlen Ja/Nein mit Begründung bitte.

Ich freue mich über mögliche Erfahrungen/Kenntnisse eurerseits und bedanke mich herzlich.

Alles gute und bleibt gesund!

Karriere, Justiz, Schusswaffen
Ausbildung Pflegefachkraft trotz Eintragungen Führungszeugnis?

Hallo zusammen!

Ich habe mich in einer Pflegeeinrichtung als Auszubildende beworben und dort auch schon ein Praktikum gemacht, um zu sehen, ob ich geeignet bin. Alles lief wunderbar und ich habe die Zusage bekommen. Nun wurde ich an eine Schule vermittelt und zum ersten Mal taucht die Frage nach einem erweiterten Führungszeugnis auf.

Leider sind dort drei Einträge drin. Zwei mal wegen Schwarzfahren (einmal Geldstrafe, die im April abbezahlt ist und eine Verurteilung zu zwei Monaten Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährung - hab ich gemacht, war scheiße. Und einmal Computerbetrug (Geldstrafe), aber das ist ein klassischer Fall von "Dummheit muss bestraft werden" . Hab versehentlich - dank Autofill auf dem Laptop - auf dem Namen meiner Schwester ein Ticket auf Rechnung gekauft und als sie mich fragte, ob ich davon was wüsste, hab ich, weil ich es nicht besser wusste, nein geantwortet und ihr gesagt sie soll es zur Anzeige bringen. Fast Anderthalb Jahre, ein Polizeigespräch, der Erkenntnis, dass man bei Betrug die Anzeige nicht zurückziehen kann und wahrscheinlich der Strafen wegen Schwarzfahrens später, flatterte der Strafbefehl ins Haus.)

Jetzt frage ich mich, ob ich die Ausbildung noch antreten kann oder dies schon eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes darstellt. Der Schule werde ich dies auch genauso schildern und ggf. nochmals den Aisbildungsbetrieb danach kontaktieren.

Googlen war auch nicht weiter hilfreich.

Pflege, Altenpflege, Ausbildungsplatz, Führungszeugnis, Justiz, Pflegeheim, Pflegefachkraft
Amtsgericht trödelt mit Beschluss - Was tun?

Konkret geht es um eine Betreuung. Die Betreuung war vorläufig, befristet bis 20.12.2020, angeordnet.

Normalerweise müsste das Gericht nun einen Beschluss an den Betroffenen verschicken. Es wäre entweder ein Aufhebungs- oder Verlängerungsbeschluss nötig.

Nun haben wir mittlerweile den 06.02.2021. Seit 6 Wochen ist ungewiss, wie es weitergeht. Das Gericht trödelt bzw. schickt keinen Beschluss raus!

Ich habe das Gericht im Übrigen auch schon angeschrieben. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass erst ermittelt werden muss, ob oder inwiefern eine Verlängerung der Betreuung nötig wäre.

Ich habe denen bereits mitgeteilt, dass ich keine Betreuung mehr möchte! In Deutschland darf man in der Regel niemanden gegen seinen Willen unter Betreuung stellen.

Des Weiteren stand auch schon ein psychiatrischer Gutachter vor der Haustür. Eine Begutachtung lehnte ich ab. Eine Verlängerung der Betreuung gegen den Willen des Betroffenen, und ohne psychiatrisches Gutachten bzw. ohne vorherige Anhörung ist eigentlich rechtswidrig.

Es eilt. Ich benötige den Aufhebungsbeschluss zur Vorlage bei Ämtern.

Umfrage: Was soll ich tun, wenn das Gericht so lange wartet? Meint ihr, es wäre angemessen, eine Meldung bzw. eine Dienstaufsichtsbeschwerde rauszuschicken? Gegebenenfalls wird dem zuständigen Rechtspfleger/Richter bzw. dem Gericht dann eine Rüge erteilt.

Oder sollte ich vorher einfach noch mal das Betreuungsgericht anschreiben und eine Frist setzen, bis wann ich den Beschluss benötige?

Ich erwähne noch (für die, die sich in dem Thema nicht auskennen), dass jeder Anspruch auf rechtliches Gehör hat. Als Beteiligter eines Prozesses hat man das Recht, sich gegenüber dem Gericht zu äußern, und seine Position darzulegen. Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-anspruch-auf-rechtliches-gehoer-in-der-verfassungsbeschwerde_158521.html

Andere Antwort 75%
Das Gericht noch mal anschreiben und eine Frist setzen 25%
Beschwerde/Meldung rausschicken (evtl. Rüge für Gericht) 0%
Recht, Anwalt, Amtsgericht, Betreuer, Betreuung, Justiz, Betreuungsgericht, Gerichtsbeschluss, Beruf und Büro, Abstimmung, Umfrage

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