Findet die Hauptverhandlung öffentlich statt?
Hallo
bin 19 Jahre alt und habe bald eine Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter
Ist die Hauptverhandlung öffentlich oder nicht öffentlich?
Und falls sie nicht öffentlich ist: dürfen meine Eltern dabei sein? (da ich ja über 18 bin)
4 Antworten
Jugendgericht ist nie öffentlich.
Was deine Eltern angeht, ruf einfach an und frag nach, bzw bring sie mit wenn du das willst. Das schlimmste was passieren kann ist das der Richter sie rausschmeisst.
Wusste ich nicht. Danke für die Richtigstellung.
Aber gut, das ist eine kleine Ausnahme würde ich meinen.
Wie alt warst du zum Tatzeitpunkt?
Siehe § 48 JGG.
Bei einigen Sachen über 18, bei einigen unter 18. Laut Beschluss wird nach Amtsgericht - Jugendrichter verhandelt
In der Regel sind alle Gerichtsverhandlungen in Strafsachen öffentlich.
Das müsste auch in der Anklage stehen. Wird öffentliche Anklage erhoben und von einem Richter abgesegnet, dann ist die Hauptverhandlng öffentlich.
Meistens interessiert das aber eh keinen. Wenn du Glück hast, sieht sich die Gerichtsverhandlung keiner an.
Kommt aber auch oft vor, dass mal irgendwelche Schaulustige mit im Gerichtssaal sitzen.
Und: Gerichtsverhandlungen in Jugendsachen sind nicht öffentlich.
Wer zwischen 18-21 eine Straftat begeht, ist in einer Grauzone. Es wird dann individuell entschieden, ob noch Jugendstrafrecht, oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird.
steht da nicht
da steht nur vor den Amtsgericht - Jugendrichter §203, 207 StPo
Warst du zum Tatzeitpunkt unter 18 , dann ist die Verhandlung nicht öffentlich.
Ansonsten ist Sie öffentlich .
Das stimmt so nicht - § 48 (3) JGG.