Dürfen meine Eltern mein Ausbildungsgehalt wegnehmen?

12 Antworten

So einfach lässt sich diese Frage mEn nicht beantworten. Es gibt nämlich auch einen Unterschied, ob Deine Eltern z.B. berufstätig sind, oder ob ihr gar von Bürgergeld lebt.

Bei Letzterem würde DEIN Einkommen nämlich sogar in die gesamt Berechnung mit einbezogen und Dir bliebe auch nur ein kleiner Teil, der eben nicht angerechnet würde.

An diesem Beispiel kannst Du erkennen, dass auch Deine Ausbildungsvergütung als EINNAHME gezählt würde und Deine Eltern Dich ganz sicher nicht einfach so belügen, weil das sogar gesetzlich geregelt wäre!

Sollten Deine Eltern nicht von Bürgergeld leben, so würde ich Dir vorschlagen, dass Du einfach ein ganz vernünftiges Gespräch mit Deinen Eltern führst, damit Du verstehst, dass Deine Ausbildungsvergütung nun mal nicht nur für Dich zum Verplempern da ist und Deine Eltern nach wie vor ALLE anderen Kosten wie bisher für Dich mit tragen!

Ein Vorschlag von Dir könnte z.B. auch sein, dass Du Dich mit einem Betrag X, der frei verhandelbar ist, an den Lebenshaltungskosten beteiligst und ein weiterer Betrag X legst Du jeden Monat auf ein Konto, dass DU natürlich erst mal nicht anrührst. Und ein weiterer Betrag X steht Dir zur freien Verfügung.

Ich kenne Euer Kind/Eltern-Verhältnis nicht und wie ihr grundsätzlich miteinander umgeht. Leider ist aber bei sehr vielen jungen Leuten zu beobachten, dass sobald sie ihr eigenes verdientes Geld teilweise abgeben sollen, sofort die Eltern als böse hingestellt werden. Geld, und dazu gehört aber nun mal auch das Geld welches Du nun verdienst, dient aber zur Deckung der allgemeinen Kosten.

Deine Eltern sagen doch mit Sicherheit nun auch nicht, dass sie ihr Geld nun ausschließlich für sich ganz alleine verwenden, oder?

Alles Gute für Euch alle und versucht zu einer friedlichen Lösung zu kommen 🙏 für Deine Ausbildung wünsche ich Dir schon mal viel Erfolg 👍

JB72726 
Fragesteller
 20.08.2023, 15:42

Meine Eltern hatten nicht vor mir Geld wegzunehmen sie haben nur gemeint das sie das dürften wenn sie wollten.

Trotzdem danke für deine ausfürliche Antwort

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auchmama  20.08.2023, 15:45
@JB72726

Dann hattet Ihr bis hierher vermutlich nur ein Kommunikationsproblem!?

Und ja, noch bist Du ja nicht volljährig und somit haben Deine Eltern immer noch das letzte Wort und können/dürfen/müssen auch in finanziellen Dingen noch mitreden.

Aber sei doch einfach froh und glücklich, dass sich Deine Eltern mit Dir auseinander setzen und vor allem, dass Du noch Eltern hast 🥰

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MeisterRuelps, UserMod Light  20.08.2023, 21:47

Kannst Du das auch mit Gesetzen belegen oder ist das Deine Vermutung? Würde mich interessieren.

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auchmama  21.08.2023, 21:41
@MeisterRuelps, UserMod Light
Kannst Du das auch mit Gesetzen belegen oder ist das Deine Vermutung

Bitte nicht von sich auf andere schließen!

Meine Antwort hatte ich zwar bewusst einfach formuliert, weil hier eben ein junger Mensch fragt und Gesetzestextes nicht einfach zu verstehen sind......

.....ich hole zu dieser "Rückfrage?" aber sehr gerne noch etwas weiter aus, weil die Bedienung einer Suchmaschine wohl auch nicht für jeden so einfach ist!

Beispiel 2
Du verdienst mit deiner Ausbildung 1.100 Euro brutto. Damit stehen dir zunächst 520 Euro zu. Von dem Betrag zwischen 520 und 1.000 Euro, also 480 Euro, darfst du nochmal 20 Prozent behalten. Das sind 96 Euro. Von dem Betrag zwischen 1.000 und 1.100 Euro, also 100 Euro, darfst du nochmal 10 Prozent behalten. Das sind 10 Euro. Du darfst also von deinem Ausbildungsgehalt in Höhe von 1.100 Euro also insgesamt 626 Euro behalten. Damit werden 474 Euro vom Bürgergeld deiner Eltern abgezogen.
  520 Euro genereller Freibetrag
+  96 Euro (20 Prozent von 480 Euro)
+  10 Euro (10 Prozent von 100 Euro)
------------------------------------------------------
 626 Euro anrechnungsfreier Lohn

Quelle: https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/schulden/das-buergergeld

Da den Eltern aber der abgezogene Betrag von immerhin 474 Euro mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der Haushaltskasse fehlt, weil sich ja an den zu fütternden Mäulchen nix ändert, wird sich der Nachwuchs mit seinem "anrechnungsfreien Lohn" nun an diesen Kosten mit beteiligen müssen, sonst könnte der Kühlschrank für ihn durchaus leer bleiben - logisch, oder? .... dies nur als Beispiel und wie gesetzmäßig beim Bezug von Bürgergeld mit Ausbildungsvergütungen verfahren wird...

Es gibt aber auch nicht nur reiche Eltern, oft müssen auch arbeitende Eltern jeden Cent umdrehen - ergo Haushaltszuschuss vom Kind ist nötig, weil es eben mit Ausbildungsbeginn eigenes Einkommen und auch weiterhin Hunger hat.

Kindergeld geht dann so ganz nebenbei noch Anteilig für Miete, Nebenkosten, Versicherungen etc. etc. etc. drauf, die ja auch für das Leben des frisch gebackenen Azubis weiterhin nötig sind, weil dieser das alles MIT nutzt und somit auch Kosten verursacht!

Lebt das Kind bereits alleine, so wird die Ausbildungsvergütung, nach Abzug eines Freibetrages, (Suchmaschine nutzen) ebenfalls auf einen evtl. Unterhaltsanspruch angerechnet!!!

Ab dem 01. Januar 2023 beläuft sich der Gesamtunterhaltsanspruch auf eine Summe von maximal 930 Euro, wenn Kind alleine lebt. Diese Summe setzt sich aus unterschiedlichen Quellen zusammen und wird im Einzelfall errechnet, wer und in welcher Höhe sich die Quellen daran beteiligen. Von diesen 930 Euro hätte dann das Kind ALLE seine Kosten für Wohnung, Essen etc. etc. ganz alleine zu tragen!

Eltern haben übrigens sogar noch einen Selbstbehalt. Mit anderen Worten - selbst wenn ein Kind noch in der Ausbildung ist, sind Eltern nur dann unterhaltspflichtig, wenn noch Geld über diesem Selbstbehalt hinaus übrig ist!

Eigentlich für jeden logisch - wenn die Geldbörse alle ist, dann ist sie leer und von irgendwas müssen ja auch Eltern noch leben!

Ansonsten gibts für jeden zahlreiche seriöse Seiten zum Thema "Unterhaltsrecht" im Internet, wo sich jeder Unwissende das raus lesen kann, was ihn persönlich interessiert und das ohne anderen "vermuten" zu unterstellen, die offensichtlich einiges an Erfahrungen in vielen Bereichen voraus haben, die einem kein Schulabschluss und kein Studium dieser Welt vermitteln!

Einen Gesetzestext habe ich aber noch schnell zur Hand, damit auch der Letzte versteht, dass das Elternhaus eben kein Hotel mit Rundumservice ist und wozu auch jüngere Kinds sogar per BGB unentgeltlich verpflichtet sind:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1619.html#:~:text=%C2%A7%201619%20Dienstleistungen%20in%20Haus,und%20Gesch%C3%A4ft%20Dienste%20zu%20leisten.

Letzteres hat sich mEn aber auch bei den Wenigsten rumgesprochen, drum gleich mal der Beleg dazu.

Es gibt also sogar schon Gesetze für das ganz normale Zusammeneben in einer Familie!? = wer Dreck macht, der muss den sogar per Gesetz weg machen...... ob da nun wissenschaftlich belegt werden muss, an welchen Schuhen der geklebt hat, ist mir allerdings nicht bekannt!

¯\_(ツ)_/¯

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auchmama  24.08.2023, 00:24
@MeisterRuelps, UserMod Light

Übrigens, wenn mir eines meiner Kids so arrogant und großspurig entgegen getreten wäre, wie hier einige Unwissende recht überheblich antworten, dann hätte ich genau diese Rechnung aufgestellt!

626 Euro anrechnungsfreier Lohn + 250 Kindergeld und ich lege freiwillig und ohne jeden anwaltlichen Stress noch 50 -100 Euro oben drauf = 930 Euro sind gedeckelt = Kind zieht mit 18 aus und ich biete Kind somit in der Realität die einmalige Chance eigene Erfahrungen zu sammeln und ich habe im wahrsten Sinne des Wortes einfach meine Ruhe 😎

Meine freiwillige Zahlung von 50 - 100 Euro dürfte im 2. Ausbildungsjahr dann auch noch entfallen, weil ja dann auch die Ausbildungsvergütung in der Regel steigt 😉

Verstehst Du nun etwas besser, was ich unter Deiner Antwort mit "bricht Krieg im Elternhaus aus" meine?

Mich beschleicht inzwischen "irgendwie" sogar immer öfter das Gefühl, das dieser "Schubs ins kalte Wasser" für einige junge Leute, die augenscheinlich alles besser wissen wollen, sogar der richtige Weg wäre, um in einem eigenverantwortlichen Leben zeitnah anzukommen..... die "Belege" über was das alles kostet, die flattern dann in Form von Rechnungen ganz allein in den eigenen Briefkasten und man lernt dann sogar sehr schnell das Leben nicht mehr "neutral" sondern "real" zu betrachten!

Hoffnung machen mir persönlich wiederum die jungen Menschen, die schon recht früh begriffen haben, dass es für die wenigstens Dinge im Leben Belege, Evidenzen und wissenschaftliche Belege braucht, weil sie bereits praktische Erfahrungen gesammelt haben, selber denken können, ihr eigenes Wissen aus eigenen Erfahrungen einsetzen und ihre Zeit nicht damit vertrödeln das Wissen und die Erfahrungen anderer Menschen ständig in Frage zu stellen.....

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Sie dürfen dir das Geld prinzipiell abnehmen und für dich bis du 18 bist verwahren.

Mit 18 müssen Sie es dir dann zurückgeben.

Du bist verpflichtet dich an den laufenden Kosten des Haushaltes zu beteiligen wie hoch das sein darf ist nicht geregelt. Ganz sicher nicht der komplette Lohn. Das Kostgeld darf natürlich nicht höher sein als die tatsächlich durch dich angefallenen Kosten, abzüglich des Kindergeldes.

Ich denke dass sie das dürfen. Sie sind deine Erziehungsberechtigten

Pausenraum  20.08.2023, 13:38

Nein, auch Erziehungsberechtigte dürfen nicht alles.

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Sie lügen, sie dürfen für deine Versorgung etwas verlangen aber alles einbehalten ist nicht drin.