Subtrahieren bedeutet minus und multiplizieren mal nehmen. Mit diesem Wissen kannst du die Aufgabe lösen
Was du möchtest und denkst, und was die Realität ist, sind zwei paar Schuhe. Entweder du zahlst und alles abgehakt oder nicht und es wird noch teurer und weiteren Maßnahmen folgen.
Liegt an Dir.
Wenn du dich nicht an Regeln halten magst, ist das einerseits dein Bier, andererseits jammer dann nicht, wenn du irgendwann keinen Führerschein mehr hast. Klar kann man Taxi, Uber oder whatever bestellen, aber dennoch würde es mich ankotzen , würde man mir dies Privileg und die Freiheit nehmen.
Der Fakt, ob du durch dein Verhalten ggf andere Teilnehmer gefährdest lassen wir an dieser Stelle außen vor.
Du musst zwischen dem strafrechtlichen und zivilrechtlichen Aspekt unterscheiden.
Auch wenn die Sache strafrechtlich nicht mehr aufgegriffen werden kann, kann es trotzdem sein, dass du zivilrechtlich belangt werden kannst.
Zwar verjähren Forderungen nach drei Jahren (bzw zum Ende des dritten Jahres), aber diese Frist kann gehemmt oder verlängert werden. Die drei Jahre entstehen erst zu dem Zeitpunkt, an dem die Forderung entstanden ist. Wenn also nach x Jahren herausgefunden wird, dass du dafür verantwortlich warst und man dir dann die Forderung in Rechnung stellt, so kann es sein, dass erst dann die drei Jahre laufen.
Die Forderung kann dann unter Umständen vollstreckt werden, mit allen Folgen.
Ich habe in den USA für etwa 2 Jahre gelebt und studiert. Ich hatte mir in den USA ein Auto gekauft, dass ich mitnehmen wollte. Da der Kauf länger als 6 Monate her war und ich diet auch länger als 12 Monate gelebt hatte, musste ich weder Steuern noch Abgaben entrichten. Das galt als Umzugsgut und wurde so auch akzeptiert. Wichtig ist dabei die Dokumentation. Neu abgepackte Ware ist natürlich was anderes
Die Datenkopie sollte man nicht dazu nutzen, um eine Wohnung zu bekommen, sondern die Vermieter Auskunft bestellen. Das geht direkt (auch digital) bei der Schufa
Wer vorbereitet ist, der muss auch keine Angst haben. Ich bereite meine SuS immer auf Lernzielkontrollen vor.
Ich teile denen mit, was ich erwarte und baue überwiegend AFB 1 Aufgaben aus der letzten Stunde ein.
Wer damit Probleme hat, der macht etwas falsch! Weiterhin nehme ich nicht nur ein oder zwei Schüler an die Reihe, sondern mache das in Gruppen und dann auch meist spielerisch. Auf diese Art und Weise fühlt sich das nicht mehr wie eine LZK an.
Ganz ehrlich: wer nicht in der lage ist etwas zu reproduzieren und dann nicht um Hilfe fragt, der sollte ggf die Schulform wechseln, da es nicht einfacher wird
Ich sehe da keinen Betrug.
Wo ist da die Täuschung?
In den Versicherungsbedingungen steht klar und deutlich, dass ab einer bestimmten Anzahl von Fällen pro Jahr entweder gekündigt werden kann oder eine Anpassung erlaubt ist. Ersteres ist sogar ein Entgegenkommen, denn wenn du gekündigt wirst, ist das schlecht für zukünftige Versicherungen.
Möglich ist es, aber egal wem es gehört, die Person wird es sicher alleine schaffen, wenn diese in ihre Unterlagen reinschaut
Sofern Du keinen Bescheid vom Amtsgericht bekommen hast, dass dir Dir Restschuldbefreiung erteilt worden ist oder das Verfahren abgeschlossen wurde, läuft dies immer noch.
Ich würde das jeweilige Amtsgericht anschreiben und fragen, ob eine RSB erteilt worden ist und dann dem Anwalt mitteilen, dass das Verfahren mit dem AZ abgeschlossen wurde und die RSB erteilt wurde. Eine Mitteilung der Bezüge (Gehaltsabrechnungen etc.) ist nicht mehr verpflichtend.
Achtung! Es kann aber sein, der Anwalt die Bezüge/Einnahmen aus dem Zeitraum während des IV sehen möchte, um korrekt zu fordern etc.
Das kann beispielsweise über eine Michaeladdition laufen, dafür wird ein Michael Donor und Akzeptor benötigt - schau mal unter Robinson-Anellierung
Dabei brauchst Du z.B. eine Carbonylverbindung und ein Nuc.
Jedes Handeln hat eine Konsequenz, sei es positive oder negative. Der Versuch Hehlerware zu verkaufen und der Diebstahl zuvor sind straftaten nach dem StGB. Du würdest sicherlich auch wollen, dass man die Täter bestraft, wenn man Dir etwas antut.
Ob Du das persönlich "unnötig" findest ist unwichtig. Für Dich ist das allenfalls eine lektion und für Deine Zukunft hoffe ich, dass Du daraus lernst.
Ich habe mir auch mal Dein Molekül angeschaut und sehe da keinen Fehler.
Vielleicht hat Deine Lehrerin als Korrekturvorlage die gespielte Version verwendet und Dir deshalb Punkte abgezogen. Ich würde sie darauf Aufmerksam machen, dass ihre Korrektur nicht stimmt.
Es kann sein, dass die Aufgaben/Zeichnungen mit 0 BE bewertet wird, da die Nutzung von Bleistift oder anderen Stiften, die entfernt werden können nicht erlaubt ist (Möglichkeit zum Betrug). Das Gleiche gilt auch für TippEx oder Korrekturroller.
Ich bin mir sicher, dass ihr belehrt wurdet und es dort auch stand.
Ich möchte, dass du mal überlegst, bevor Du die nächste Frage beantwortest: Wie lange hast Du effizient für die Vorprüfung gelernt?
Wenn du nun ehrlich sagst "fast gar nicht", hast du das Problem selbst erkannt.
Du hast kein Wissen und damit konntest du auch nichts lösen. Dann die auch keine Zeit zu nehmen, um diese Lücken aufzufüllen, ist der größte Fehler.
Hast du gelernt, aber wusstest trotzdem nichts, so hast du Probleme mit den Grundlagen. Hier musst du unbedingt diese professionell aufarbeiten und das geht nicht alleine. Das führt nämlich zu Frustrationen, wenn du nicht weiterkommst.
Wenn du vorher schon nie gelernt hast und es dir egal war, was du für Noten hattest, dann bekommst du nun die Quittung. Zwei Wochen reichen nur aus, wenn Vorkenntnisse vorhanden sind.
Meine Empfehlung: warte das Ergebnis ab und dann weisst du, wo du dran arbeiten musst.
Da ist einiges was bei dir sehr wahrscheinlich schief laufen kann und wird.
Zuerst einmal, darfst du, wenn du unter dem Einfluss von THC bist nicht fahren, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten sind, unabhängig davon, ob dir ein unseriöser Anbieter ein Stück Papier gibt, wo drauf steht, dass du Cannabis Patient bist. Das ist kein Freifahrtschein! Gleichzeitig könnten die Behörden ggf diese Bescheinigung in Frage stellen, wenn das nicht dein regulärer Arzt ist.
Das zweite ist: Dauerkonsum führt zu einem veränderten Abbauverhalten. In der Folge kann dies dazu führen, dass du trotz 24 Stunden warten einen erhöhten THC Spiegel besitzt und dadurch in Schwierigkeiten gerätst. Die Einnahme verschiedener Medikamente hat ebenfalls einen Einfluss auf die Abbaurate. Deine Berechnungen sind ungenau -Punkt. Gewissheit gibt die Blutuntersuchung, die notfalls von der Staatsanwaltschaft bzw dem Richter angeordnet werden kann.
Sollte es Zweifel geben, dass du Konsum und fahren nicht trennen kannst, so drohen Konsequenzen. Das kann sehr leicht passieren, wenn bestimmte Werte erreicht werden.
Natürlich ist das möglich, es gibt geeichte Werkzeuge, um das zu messen.
Übrigens begibst du dich mit dem Tuning in Lebensgefahr. Die Bremsen und Teile des Fahrzeugs sind nur für bestimmte Geschwindigkeiten konzipiert worden. Bei höheren Geschwindigkeiten könnten diese den Dienst versagen.
Dein Diagramm, das du zeigst sagt nicht aus, dass die Straftaten tatsächlich von Ausländern begangen worden sind. Die Grafik zeigt lediglich, den Anteil der Verdächtigen, also nicht der verurteilten.
Weiterhin umfasst diese Statistik sämtliche Taten,, also auch Diebstähle die in Frage kommen.
Deine Pauschalisierung stimmt also nicht.
Es hilft, um festzustellen, wie regelmäßig du in der Vergangenheit deinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen bist.
Eine direkte Antwort wäre "vermutlich ja", aber die Reaktion, die du vermutest, wird so nicht ablaufen.
Das kation, dass du da gezeigt hast, ist sehr reaktiv und reagiert binnen 10 hoch -12 s mit einem weiteren Wasser Molekül.
Dabei entsteht ein Hydroxy Radikal und ein H3O+ Teilchen.
Das passiert vorallem bei der Radiolyse von Wasser
Der Gutachter hat dich gesehen und sich einen Eindruck verschafft.
Was die Belehrungen betrifft, musst du dir nun auch alle Seiten anhören und nicht nur die Rosinen raus picken.
Ich bin sicher, dass du einerseits die Gesetze kennst und wusstest, dass du nicht fahren darfst, wenn bestimmte Werte erreicht werden andererseits, wusstest du sicherlich auch, dass Mischkonsum ebenso zu den oben genannten Problemen führt.
Die Aussage, dass du bisher keine Punkte hast, heißt nichts anderes, als dass du (nach eigener Aussage) bisher nicht erwischt wurdest und nun ist es passiert.
Mit einem Mischkonsum bringst du nicht nur dich in Gefahr, sondern auch andere Personen. Du scheinst das nicht ernst zu nehmen oder einzusehen. In der Folge wird der Verkehrspsychologe folgerichtig davon ausgehen, dass du weiterhin dieses Verhalten fortführen wirst und somit ungeeignet bist am Verkehr teilzunehmen.
Bezugnehmend auf deine Eingangsfrage: Ja, es ist erlaubt, wenn neue Tatsachen dazu kommen, die zu einer neuen Bewertung des Sachverhalts führen. Das gilt für die eine, als auch andere Richtung.
Im Gesetz heißt es
Geeignet ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder Strafgesetze verstoßen hat (§ 2 Abs. 4 StVG).
Davon möchte sich die Behörde überzeugen. Diese kennt nun alle Aspekte und kommt dann zu einer Entscheidung.
In wiefern Fehler gemacht worden sind ist schwer einzuschätzen: ich gehe davon aus, dass der toxikologische Befund was THC betrifft korrekt ist und hier ein Dauerkonsum festgestellt wurde. Gleichzeitig wurde vermutlich auch überprüft, wie die Leberwerte waren (Enzyme usw), was auf einen Alkoholmissbrauch deuten kann. Wenn diese Ergebnisse grenzwertig sind, können auch weitere Informationen angefordert werden. Ob dich die Behörde auch ohne die zusätzlichen Informationen des Arztes hätte fahren lassen, ist nicht sicher. Die Chancen sind aber Recht hoch (im Zweifelsfall für due Sache), dennoch hätte die Behörde ggf. ein weiteres toxikologisches Gutachten anfordern können.
Am Ende hattest du ja selbst zugestimmt und sagtest, dass du nichts zu verbergen hattest. Das schien aber ein Trugschluss zu sein, oder du hast die Situation falsch eingeschätzt.