Aus rein rechts-medizinischer/toxikologischer Sicht sehe ich da ggf. ein Problem.
Die Blutuntersuchung bestätigt den aktuellen Alkoholspiegel im Blut. Der Körper baut im Schnitt 0,1 Promille Ethanol im Blut ab (ist von diversen Faktoren abhängig). Daraus ergeben sich nur wenige Möglichkeiten: Entweder hast Du vorher schon deutlich mehr als 2,77 Promille im Blut gehabt und bist in diesem Zustand gefahren, dies wird ggf. das toxikologische Gutachten hergeben, das kannst Du oder Dein Anwalt anfordern, ODER Du hast Dich vor Ort so zugetrunken, dass Du beispielsweise durch 0,4 Liter 40-50 %igen Wodka schon etwa 2,8 Promille hattest. (Werte können je nach Körpergröße und Gewicht abweichen)
Durch den behaupteten Nachtrunk von Wodka mit einem anzunehmenden Alkoholgehalt von 40 Vol% lässt sich bei maximal 90 %iger Resorption mit der Widmarkformel eine Blutalkoholkonzentration von knapp über 2,7 ‰ erklären (s.o.), wovon im angegebenen Nachtrunkzeitraum von eineinhalb Stunden Anteile von mindestens 0,15 ‰ und maximal 0,3 ‰ eliminiert wurden. Rein rechnerisch lassen sich diese Angaben daher nicht widerlegen, da die festgestellte Alkoholisierung so erklärt werden könnte
Bei der so raschen Anflutung einer so erheblichen Alkoholmenge würde man jedoch auch bei trinkgewohnten Personen (also auch Suchtpatienten) mit ganz erheblichen Auffälligkeiten und Ausfallserscheinungen rechnen, die weit über das hinausgehen, als was vielleicht bei Dir festgestellt worden ist. Diese alkoholphysiologischen Betrachtungen lassen die vorliegenden Angaben zur Alkoholaufnahme als extrem unwahrscheinlich erscheinen.
Was den Nachtrunk betrifft müssen zwei Blutproben genommen worden sein (oder auch zwei Atemalkoholkontrollen), die dann miteinander verglichen worden sind (auch die Begleitstoffe, die sich finden).
Jetzt muss die s.g. Begleitstoffanalyse aushelfen. Vereinfach gesagt muss geschaut werden, wie viele andere Alkohole (insbesondere Methanol) sich im Blut befunden haben, da der Ethanolabbau den Methanolabbau hemmt. Anders: Mehr Methanol im Blut während der Abnahme bedeutet, dass der Körper noch mit dem Ethanolabbau beschäftigt war, also noch Restalk im Blut vorhanden war, also ein Nachtrunk stattfand.
Eine Differenz von mehr als 5 % in der BAK ist dabei ein Indiz. Ist das nicht geschehen, kann nicht einfach so behauptet werden, dass ein Nachtrunk ausgeschlossen werden kann. Ich würde daher einen Anwalt beauftragen, der sich einmal mit dem Bericht der ReMe befasst.
Also bin ich zu ihm gefahren. Da war ich nüchtern. Derjenige machte mir nicht auf und hat die Polizei gerufen und gesagt ich wäre alkoholisiert
Wie ist diese Person darauf gekommen?