Polizeilich in Erscheinung getreten?
Hallo. Ich bin vor knapp eineinhalb Jahren Polizeilich in Erscheinung getreten (Verstoß gegen das WaffG, Körperverletzung und Sachbeschädigung), alle dieser Verfahren wurden fallen gelassen und eingestellt.
WaffG wurde eingestellt gegen 3x Gespräche mit der Jugendhilfe.
Körperverletzung, da wurde der Strafantrag nicht abgegeben.
Sachbeschädigung, wurde einfach so eingestellt.
Nun wollte ich mich mal Informieren wo diese Vergehen überall zu finden sind, das diese im Erziehungsregister stehen, weiß ich, wo steht das noch drin ?
Und wie lange steht das da drinnen ? Kann man eine Löschung beantragen ?
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Mit Sicherheit kannst du keine Löschung beantragen. Wo wäre da die Logik 😄
Auf INPOL und POLAS können die kontrollierenden Beamten jedes eingeleitete Verfahren sehen aber nicht den Ausgang...
Klar kannst du die Löschung beantragen. das wird aber nichts nützen, wenn du dich bei einer Behörde bewerben willst, kann das trotzdem rekonstruiert werden.
Im "normalen" Führungszeugnis nicht. Nur bei einem erweiterten Führungszeugnis für Behörden
Vermerkt im Führungszeugnis wird das erst wenn du Verurteilt wurdest.
Bullshit!
https://dejure.org/gesetze/BZRG/60.html
Punkt 6 und 7!
Eingestellt bedeutet doch nicht "Freispruch", das bedeutet nur dass sie nicht genug hatten um dich zu kriegen und wenn neue Beweise auftauchen kann ein eingestelltes Verfahren jederzeit wieder aufgenommen werden!
Du bist nicht freigesprochen worden, das hast du bis zum vollendeten 24. Lebensjahr da drinstehen!
Im „staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister“ stehen die eingestellten Verfahren.
ggf. wurdest du auch im INPOL gespeichert, das sieht die Polizei dann bei Personenkontrollen.
Im Vorgangsbearbeitungssystem bist du ganz sicher gespeichert, da wird auch erst mal nix gelöscht.
Eine Löschung kannst Du nicht beantragen,da keine offiziellen Einträge vorgenommen werden.
Hier werden nur Verurteilungen eingetragen.
In internen und polizeiinternen Unterlagen bleibt das abrufbar.
Das ist für Dich nur insofern relevant,wenn Du Dich beispeilsweise im öffentlichen Dienst,bzw.sensiblen Bereichen bewerben möchtest.
Wenn ein Strafantrag nicht gestellt wurde,die Staatsanwaltschaft diesen aber nicht durch Offizialverfolgung ,z.B.öffentliches Interesse,ersetzt,
dann ist die Straftat nicht verfolgbar.
Bei einer späteren Verhandlung in einschlägiger Sache,auch nach Jahren noch,könnte aber dieser Umstand aber zu einer höheren Strafe führen,als wenn Du niemals polizeilich aufgefallen wärst.
Werden die Polizeilichen Akten nicht nach einer gewissen Zeit gelöscht bzw. anonymisiert ?
Kann mir nicht vorstellen das diese Akten ein Leben lang existieren :d
Da gibt es keine offiziellen Fristen.Ja nach 20 Jahren ist es wohl nicht mehr relevant.
Eine Löschung kannst Du nicht beantragen,da keine offiziellen Einträge vorgenommen werden.
Hier werden nur Verurteilungen eingetragen.
???
https://dejure.org/gesetze/BZRG/60.html
Seit wann sind eingestellte Verfahren denn "Verurteilungen"?
Und wo steht das überall drin ?