Wann löscht die Polizei meine Daten?
Ich habe kürzlich in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren (Straßenverkehr) Einsicht in die Akten genommen und habe dort in einem Schreiben/Bericht von der Polizei warum auch immer den Satz „Herr (Ich) ist das letzte mal im Jahr 19** wegen Verleumdung, Nötigung, Beleidigung und Bedrohung polizeilich in Erscheinung getreten“ vorgefunden.
Der Satz bezieht sich auf einen Nachbarschaftsstreit, der an die 20 Jahre her ist. Ich wurde damals von einem Nachbarn (in dessen Oberstübchen definitiv irgendwas nicht in Ordnung war) angezeigt. Das ganze ging dann nach gegenseitigen Anzeigen sogar vor Gericht und die Vorwürfe gegen mich haben sich als haltlos erwiesen und der Nachbar hat seine gerechte Strafe bekommen...
Jetzt stelle ich mir genau drei Fragen:
Wieso hat die Polizei nach 20 (!) Jahren noch diese Daten und ist das überhaupt rechtens?
Wieso fällt so ein Satz, der sich so liest als hätte ich die o.g. Taten begangen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens (Straßenverkehr) das überhaupt gar nichts mit diesem alten Fall zutun hat?
Und 3. wie kann ich dagegen vorgehen? (Meinen Anwalt habe ich dazu noch nicht befragt, weil ich hoffe mir diese Kosten sparen zu können, beim Polizeiposten, der diesen Unsinn fabriziert hat habe ich angerufen... Dort war man ziemlich unfreundlich, wusste von nichts und sagen konnte oder wollte man mir dazu erst recht nichts.)
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen
10 Antworten
In der Regel werden die Einträge nach 10 Jahren gelöscht. Meist richtet sich aber die Löschfrist nach dem letzten Eintrag, so dass auch uralte Vorgänge auftauchen.
Du könntest doch ganz offiziell bei der Polizei nachfragen und Auskunft über die von dir gespeicherten Daten verlangen. Das aber nicht per Telefon, sondern schriftlich.
Art 2 Abs. 1 DSGVO
Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
Und ich vermute, dass dies nur in den alten Akten steht und sich weder in einer automatisierten Verarbeitung befindet, noch entsprechend gespeichert werden soll. Und somit trifft dies nicht zu.
Du vermutest falsch. Sämtliche Vorgänge der Polizei werden elektronisch erfasst.
Meinst du etwa, dass bei einer Owi-Anzeige irgendjemand in den Keller läuft und alte Akten durchblättert um festzustellen, ob derjenige in den letzten 20 Jahren irgendwas angestellt hat?
ist das letzte mal im Jahr 19** wegen
Ich kenne keine Polizeidienststelle, die alte Akten elektronisch erfasst. Damit wären sie total überfordert.
Ich habe die Frage und deine Kommentare aufgrund meines Fachwissens beantwortet. Wenn du was andere glaubst oder vermutest ist es mir egal.
Du warst zu dem Zeitpunkt als dieser Vorfall war schon Volljährig? Dann bleibt das in deiner Akte. Ist so und dagegen kannst du auch nicht wirklich was machen.
Da stehst auch nichts, was nicht wahr wäre. Du wurdest ja wegen dieser Sachen angezeigt. Das ist auch eine Tatsache. Egal was unterm Strich daraus geworden ist.
Erstmal Danke für die Antwort!
Ja, ich war damals schon volljährig.
Bist du dir sicher, dass der Eintrag bleibt? Ich frage mich, wie es mit dem Datenschutz vereinbar sein kann, sowas auf ewig zu speichern.
Man stelle sich nur mal vor man wurde eines schlimmeren Deliktes beschuldigt als es bei mir der Fall war, dann ist man ja u.U. auf ewig gebrandmarkt, wenn das immer wieder in Berichten erwähnt wird.
Außer Polizisten und dir selbst auf Anfrage hat da keiner Einblick in diese Datenbank. Also vergiss das Thema "Datenschutz".
Außerdem steht da nichts von einer Verhandlung oder Verurteilung gegen dich. Die Polizei weiß also auch so, dass aus der Sache nichts geworden ist.
Stell dir doch bitte mal den umgekehrten Fall vor. Da wird einer über Jahre hinweg immer mal wieder wegen kleinere Dinge auffällig, es wird aber nichts notiert. Dann erschlägt er seine Frau. Dann ist das Geschrei laut, warum man den bösen bösen Mann nicht schon früher mal zb aus der Wohung verwisen hat. Wenn Daten nicht gespeichert werden kann man so was eben nicht so einfach machen.
Hallo.
Diese daten, auch Schriftverkehr wird gelöscht, aber nie geschreddert.
Die Akte bleit da, auch wenn sie 50 Jahre alt ist.
Gelöscht, heißt nicht das diese vernichtet wird.
Ich würde mit meiner Wortwahl mich sehr vorsichtig gegenüber verhalten, das dir daraus auch eine Nötigung usw. gemacht werden kann.
Also du kannst letztlich nicht machen, du kannst Klagen, der Richter kann anordnen, das es gelöscht wird, aber dann seht es neu alles wieder drin.
Auch die Datenbanken der Natzi Zeit und 2.
Weltkrie, der SBZ sind noch immer da.
Mit Gruß
Bley 1914
Wo steht, dass du die Taten begangen hast? Im Hinweis der Polizei in den Ermittlungsakten ist lediglich der Hinweis, dass du polizeilich in Erscheinung getreten bist.
Danke für deine Antwort!
Stimmt, dort steht nicht, dass ich die Taten begangen habe aber man könnte es so auffassen, weil dort eben auch nicht steht, dass ich die Taten erwiesenermaßen nicht begangen habe.
Ich frage mich halt einfach, warum das überhaupt dort steht. Der Vorfall liegt gut 20 Jahre zurück und hat mit der Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr um die es geht nichts zutun... 🤔
Bist du dir sicher, dass das nicht ersichtlich ist? Im Normalfall steht in der Akte wer Betroffener, Beschuldigter, Zeuge oder was auch immer war.
Das steht dann vielleicht in der Akte von dem Fall von vor 20 Jahren. 🤔
Der Satz den ich meine stand so am Schluss von einem Bericht in einem komplett anderen Fall
https://www.jasperprigge.de/antrag-auf-datenloeschung-bei-der-polizei/
Hier findest Du alles Wissenwertes über das Thema Datenspeicherung zur Gefahrenabwehr.
Und auf Grund welchen Gesetzes ist die Polizei verpflichtet dem Fragesteller dies zu beantworten?