Es wäre mord

Nach deiner Darstellung ist es eindeutig Mord!

https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html

Absatz 2

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Da einzige was man dir raten kann, setz dich mit dem Jugendamt deiner Gemeinde zusammen, erkläre ihnen deine Probleme und die Mitarbeiter werden dir helfen, das alles auf die Reihe zu bekommen.

Ich vermute auch, dass der Vater deines Kindes nicht gewillt ist, das Kind als sein eigenes anzuerkennen und auch freiwillig keinen Unterhalt zahlen wird.

Außerdem, den Antrag auf Kindergeld solltest du selbst stellen!

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Du musst dich für diese Wohnung anmelden und gleichzeitig, mit Nachweis einer Meldebescheinigung vom Hauptwohnsitz und vom Nebenwohnsitz eine Erklärung abgeben, dass für diesen Nebenwohnsitz keine Beitäge zu erheben sind.

Möglich ist dann aber, dass du am Studienort eine Zweitsteuer zahlen musst, wenn du dort mit Nebenwohnsitz gemeldet bist.

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Die Fläche des Balkons darf max. mit 50 % (üblich sind 25 %) der bisherigen Wohnfläche zugerechnet werden.

Den Rest kannst du selbst berechnen.

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Was mache ich nun ich habe nichts falsches gemacht?

Doch - weshalb bist du nicht weiter gefahren!

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Das Auto meiner Tochter (20 Jahre) ist auf mich angemeldet, ohne Fahrer unter 23 Jahre.

Für sie habe ich einen Zusatztarif mit jährlichem Beitrag von ca. 270 € abgeschlossen und somit darf sie alle Autos fahren die wir angemeldet haben.

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Dies kannst du in der Landesbauordnung deines Bundeslandes nachlesen.

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Nein - ohne Anzeige bei der Polizei ist dies nicht möglich!

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Muss man ein Land lieben?

Man sollte sich in einem Land wohl fühlen und die Gesetze achten!

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Sei froh, dass das Ordnungsamt so kulant war.

Normalerweise werden Autos die im absolutem Halteverbot stehen auf ein abgesperrtes Gelände des Abschleppunternehmens abgeschleppt und erst nach Zahlung der Kosten raus gegeben.

Die Rechnung des Abschleppunternehmens wird noch kommen.

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Dein Arbeitgeber muss dir dein Lehrlingsgehalt bis spätestens 31. des Monats auszahlen, in welcher Form kann der AG entscheiden.

Allerdings habe ich die Vermutung, dass du deinen Verpflichtungen, monatlich deinen Stundenzettel und das Berichtsheft abzugeben, nicht nach kommst.

Dein AG hätte hier auch die Möglichkeit, dich für deine Versäumnisse abzumahnen und bei weiteren Versäumnissen könnte daraus auch eine Kündigung werden.

Also solltest du besser an dir arbeiten, als darüber nach zu denken, den AG zu verklagen.

Außerdem, weshalb lässt du nicht den benötigten Betrag auf deinem Konto stehen?

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das Jugendamt hat ihn schon mehrmals Briefe geschrieben aber er stellt sich tot und reagiert nicht darauf

Dann rufe beim Jugendamt an und fordere, dass sie deinen Ex auf Zahlung verklagen sollen.  Wenn der Sachbearbeiter nicht spurt, lasse dir den Amtsleiter geben.

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Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst wird dir das Kindergeld ausgezahlt - also kontaktiere die Kindergeldstelle und beantrage  dies.

Hier kannst du nachlesen wie lange du Kindergeld bekommen kannst.

§ 2 Abs. 2,

https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__2.html

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Dies sollte man immer machen, auch wenn die Informationen des Mitarbeits völlig falsch waren.

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Durch die private Haftpflicht ist der Schaden nicht abgedeckt.

Man könnte hier auch Schwarzarbeit vermuten.

Es wird sicherlich Ärger mit den Freunden mit sich ziehen, wenn diese auf Schadensersatz klagen Und vielleicht kommt dann der Hinweis, dass Kosten für die Behebung des Schadens vereinbart wurden.

Wenn du vom Fach bist, solltest du ein Gewerbe anmelden und eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.

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Du meinst wohl den Familienzuschlag, den gibt es solange wie sie Besoldungsbezüge bekommt.

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laut Mietsvertrag solle die Haustür aber von 6 - 20 Uhr verschlossen sein.

Du meinst sicherlich von 20 - 6 Uhr.

Anders herum wäre es totaler Quatsch.

Verschlossen, bedeutet in einem Mehrfamilienhaus, dass niemand von außen ohne Schlüssel das Haus betreten kann.

Es sei denn, es gibt eine weitere Fluchttür aus dem Gebäude.

Schaut mal in der zuständigen Landesbauordnung hinsichtlich Fluchtweg/Mehrfamileinhaus.

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worauf ich dann auch pampig wurde und meinte ob sie schlecht geschissen hätte.

Die Frau hat völlig richtig gehandelt. 

Niemand muss sich Beleidigungen von Menschen gefallen lassen.

Außerdem, hast du auf dem fremden Grundstück nichts zu suchen.

Handelt sich auch um Hausfriedensbruch.

https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html

https://dejure.org/gesetze/StGB/185.html

Du solltest einen schönen Blumenstrauß kaufen, die Dame besuchen und dich entschuldigen.

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