Wie viel mehr Miete durch Balkonanbau?

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Zunächst Mal:

Modernisierung - Anbau Balkon als Modernisierungsmaßnahme
Der Anbau eines Balkons wird meist als Modernisierung anerkannt.

Quelle:

https://www.promietrecht.de/Modernisierung/einzelne-Massnahmen/Balkon/Modernisierung-Anbau-Balkon-als-Modernisierungsmassnahme-E2954.htm

Seit dem 1. Januar 2019 dürfen Vermieter von den Modernisierungskosten 8 Prozent (vorher 11 Prozent) auf die Jahresmiete umlegen.
Es gilt eine neue Kappungsgrenze: Absolut dürfen die Mieten nach Modernisierung innerhalb von sechs Jahren um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter steigen. Bei Wohnungen mit einer Miete bis 7 Euro darf der Vermieter sogar nur um höchstens 2 Euro anheben.
Die Modernisierungsumlage ist eine Sonderform der Mieterhöhung nach einer abgeschlossenen Modernisierung ( § 559 BGB). Seit dem 1. Januar 2019 kann der Vermieter die jährliche Miete um bis zu 8 Prozent (vorher 11 Prozent) der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Zu den Kosten zählen zum Beispiel Bauhandwerker, Baunebenkosten, Architekten- und Ingenieurhonorare.
Es kommt nicht darauf an, wie hoch die Ausgangsmiete ist, wenn der Vermieter die neue Miete berechnet.  

Quelle:

https://www.finanztip.de/mietwohnung-modernisierung/

Demnach darf die Dame 560 € auf die Jahresmiete umlegen, entspricht 46,67€ im Monat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Stefan13051969 
Fragesteller
 06.10.2019, 10:15

Ich habe gelesen,dass du ein Polizist bist.Erst einmal Dankeschön dafür dass du für uns deinen Kopf hinhältst.Ich hätte mal eine Frage bezüglich Verpflichtung des Vermieters an dich.Freitags lässt er das Treppenhaus reinigen.Freitag Abend oder Samstag Abend sind hier oftmals Schlägereien im Treppenhaus,da hier 3 Menschen in Haus wohnen,die Mo-Fr arbeiten,und Fr+Sa saufen und ausrasten.Muss der Vermieter Sa b.z.w. So das Treppenhaus nochmals putzen lassen ? Tut sein Angestellter dieses nicht,kann ich dann eine Reinigungsfirma beauftragen,und die Rechnung bezahlen,und diese von der Miete abziehen ? Muss die Polizei das säubern ? Muss ich bis nächsten Freitag täglich durch das blutverschmierte Treppenhaus gehen ? Wenn man den Vermieter auf etwas Unangenehmes anspricht,antwortet er "wenn die etwas nicht in den Kram passt,dann ziehe doch aus".Natürlich macht der jeweilige Täter das nicht sauber.Kann ich ihn dazu auffordern,dass zu tun,und wenn er es nicht tut,eine Reinigungsfirma beauftragen,die er dann bezahlen muss ? Dafür fehlt mir der Mut,da ich aufgrund einer Behinderung mich nicht zur Wehr setzen kann.Wenn man den Vermieter eine Androhung zur Mietkürzung schickt,lässt er sich etwas Negatives einfallen,woraufhin man rausgeworfen werden kann.Er sitzt am längeren Hebel.Er lässt Mietern,die eine Mietkürzung androhen,auch schon mal innerhalb einer Woche 5 mal Sekundenkleber in's Türschloß machen,was erhebliche Kosten verursacht denn Schloßnotdienste sind teuer.Dann hat man auf einmal einen anonymen Brief im Briefkasten,aus dem hervorgeht,dass das mit dem Sekundenkleber aufhört,wenn man die angedrohte Mietkürzung nicht vollzieht.Ausziehen kann ich nicht,da ich vor 2 Jahren erbte,und 6900,-€ in die total heruntergekommene Wohnung ( ohne Zimmertüren,mit Schimmel,kaputte Wohnungstür,sehr alter PVC-Fußbodenbelag,sehr alte,gelbliche Tapeten,alte Spüle,alter Herd ) gesteckt habe,und aufgrund von SCHUFA-Einträgen keine neue Wohnung bekommen würde.DANKE

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Dommie1306  06.10.2019, 18:52
@Stefan13051969
Dankeschön dafür dass du für uns deinen Kopf hinhältst.

Vielen Dank für die netten Worte.

Tut sein Angestellter dieses nicht,kann ich dann eine Reinigungsfirma beauftragen,und die Rechnung bezahlen,und diese von der Miete abziehen ?

Auf keine Fall.

Muss die Polizei das säubern ?

Natürlich auch nicht :D

Muss ich bis nächsten Freitag täglich durch das blutverschmierte Treppenhaus gehen ?

Auch hier: Nein, siehe weiter unten.

Kann ich ihn dazu auffordern,dass zu tun

Ja.

eine Reinigungsfirma beauftragen,die er dann bezahlen muss ?

Nein.

Meine unprofessionelle Meinung als Laie: Die Schläger stören den Hausfrieden. Diese müssen vom Vermieter abgemahnt werden. Tu dich mit den anderen Mietern zusammen, verfasst einen Brief und verschickt diesen als Einschreiben.

Droht eine Mietminderung an. Sollte tatsächlich Kleber im Schlüsselloch sein, erstatte Anzeige wegen Sachbeschädigung. Sollte ein "Erpresserbrief" kommen, erstattet Anzeige!

Tipp: Haltet den Zustand des Treppenhauses am Samstag und Sonntag fotografisch fest!

Mein Rat: Wende dich unbedingt an den Mieterbund! Da gibt es eine Mitgliedschaft schon für sehr wenig Geld und DIE kennen sich mit Mietrecht im Gegensatz zu mir aus!

Alles Gute!

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Stefan13051969 
Fragesteller
 06.10.2019, 23:57
@Dommie1306

Danke sehr Aber das habe ich hinter mir.Hier leben viele Menschen im Haus,mit denen ich mich nicht unterhalten kann,da ich ihre Sprache nicht spreche-und sie nicht meine.Ein paar sagten,sie würden da nicht mitmachen ( Brief an Vermieter ) da sie es ja gaaaaarnicht nötig hätten,hier längere Zeit wohnen zu bleiben.Sie sind ja schließlich wer.Ja,ja.Wohnen aber schon zig Jahre hier......und bestimmt noch in 10 Jahren.Auch wenn die es nicht zugeben,so glaube ich dennoch,dass die ALLE SCHUFA-Einträge haben.Kein normaler Mensch bleibt in solch einem Haus wohnen.Prostitution,Drogenhandel,Schlägereien,im Paterr schlafende ( die zwischenzeitlich auch urinieren ) Betrunkene antreffen ( die es aufgrund ihres Zustandes nicht bis in ihre Wohnung im 2.oder 3.Stock schaffen ) ,laute Musik,aufgebrochene Briefkästen ( die der Vermieter ersetzen MUSS---es aber nicht macht ) eine Haustür,die Tag und Nacht offen ist und nicht mehr zugeht.Habe ich noch etwas vergessen ? Ich glaube,nein.Gib mal bitte bei Google die Worte Kuhlmann Vermieter ein.Dann weißte Bescheid.

Zu der Sache mit dem Mieterschutzbund : ich war da.Oh,oh ! Da bin ich aber auf einen RA gestoßen ! Wer ist schlimmer.Mein Vermieter oder der RA ? Der RA hat sich ( ich war NUR wegen der Balkongeschichte dort,da ich aus gutem Grund das Haus für einsturzgefährdet halte,und der Vermieter in Kürze Balkone an das Haus anbringen möchte,und ich denke,dass das Haus das nicht aushält ) .Der RA stellte sich auf die Seite des Vermieters,unterbrach mich alle 2 Minuten,beleidigte mich ein wenig,in dem er sagte "ach,was für eine AUFWÄNDIGE Renovierung denn ?" ( ich ließ die Wohnung vor 2 Jahren von einer Malerfirma aufwendig renovieren,was viel Geld kostete,und möchte den Schaden,der durch den Anbau entstehen wird vom Vermieter erstattet bekommen ) und stand nach ein paar Minuten auf,und sagte,es wären noch andere Menschen da,die beratet werden möchten,und WAR NICHT DAZU BEREIT,DEM VERMIETER EINEN BRIEF ZU SCHREIBEN mit der Begründung "der muss nicht antworten".Ich dachte "Wo ist es schlimmer-im Wohnhaus oder beim Mieterschutzbund ?".

Für einen RA fehlt mir das Geld und keiner aus diesem Haus stellt sich auf meine Seite.Wie soll ich nun kämpfen ?

Für's Kompliment ( ganz oben ) : gern geschehen.

Hast du noch irgendeine Idee,was ich machen könnte ? Hätte ich keine SCHUFA-Einträge,würde ich mir eine neue Wohnung suchen,und sagen "okay,die 6900,-€ die du vor 2 Jahren hier reingesteckt hast,sind halt verschenkt".Aber so ist die Chance bei null,eine Wohnung zu finden.........

Danke für die Freundschaftsanfragen-Annahme und Danke für die Antworten-auch für die künftige !

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Dommie1306  07.10.2019, 08:20
@Stefan13051969

Dann bin ich leider raus. Ist halt auch nicht mein Fachgebiet, da Mietrecht bzw. Zivilrecht nicht zu unseren Kompetenzen gehört.

Höchstens nochmal zum Mieterschutzbund gehen und deine Probleme vom ersten Mal ansprechen, ggf. kriegst du dann einen anderen RA?

Ansonsten bin ich leider mit meinem Latein am Ende. Evtl. noch selber einen RA einschalten, ggf. einen Beratungsschein holen?

https://www.promietrecht.de/Rechtsanwalt/Beratungshilfe/Geringes-Einkommen-Beratungshilfe-Berechtigungsschein-bekommen-E1247.htm

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Stefan13051969 
Fragesteller
 07.10.2019, 09:34
@Dommie1306

Ja,Danke,werde beim Mieterschutzbund mal nach einem anderen RA fragen.Schöne Woche dir !

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Als Wohnfläche zählt nur eine Loggia, also mit nur einer Seite offen.

Der Anbau eines Balkon gehört zu dem umlagefähigen Modernisierungsmaßnahmen. Diese dürfen mit 8% jährlich umgelegt werden. Dabei darf die Mieterhöung 3€/m² nicht übersteigen (559 BGB)

Damit sie wirksam die Miete anpassen kann muss die Vermieterin die Modernisierung rechtzeitig ankündigen und auch die zu erwartende Mieterhöhung darlegen. Rechtzeitig heißt mindestens 3 Monate vor Beginn der Baumaßnahmen (555c BGB).

Nach Abschluß der Modernisierungsmaßnahme muss die Vermieterin die tatsächlich entstandenen Kosten darlegen und anhand dieser kann dann die Mieterhöhung veranschlagt werden. Die neue Miete ist frühestens im 3. Monat nach Abschuß der Maßnahme fällig (559b BGB). Wird nicht ordentlich Angekündigt oder die Kosten liegen mehr als 10% über der Schätzung aus der Ankündigung verlängert sich die Frist auf 6 Monate.

Stellt die Erhöhung einen Härtefall für dich dar, kannst du dagegen vorgehehen. (559 Abs. 4 BGB)

https://dejure.org/gesetze/BGB/559.html

https://dejure.org/gesetze/BGB/559b.html

https://dejure.org/gesetze/BGB/555c.html

albatros  06.10.2019, 11:32
verlängert sich die Frist auf 6 Monate.

Stimmt nicht, richtig um 6 Monate auf dann neun.

Dabei darf die Mieterhöung 3€/m²

Bei einer Nettomiete bis 7 EUR/m² nur 2 EUR.

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Stadewaeldchen  06.10.2019, 11:44
@albatros
Stimmt nicht, richtig um 6 Monate auf dann neun.

Stimmt, da hab ich mich vertan. Danke für die Korrektur.

Bei einer Nettomiete bis 7 EUR/m² nur 2 EUR.

Kommt in diesem Fall nicht zum Tragen, da die Ausgangsmiete schon über 10€ liegt. ;)

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Die Fläche des Balkons darf max. mit 50 % (üblich sind 25 %) der bisherigen Wohnfläche zugerechnet werden.

Den Rest kannst du selbst berechnen.

Dommie1306  06.10.2019, 09:53

Balkon zählt als Modernisierung und kann daher umgelegt werden.

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Unterfranke61  06.10.2019, 09:57
@Dommie1306

Sollte dies so sein, Fachanwalt nehmen, der wird die Vermieterin eines besseren belehren!

Lt. dem Text liegt die bisherige geforderte Miete schon über dem Mietspiegel des Gutachterausschusses der Stadt.

Und man kann bei einer schäbigen Wohnung nicht alle Modernisierungskosten auf den Mieter umlegen.

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albatros  06.10.2019, 11:38
üblich sind 25 %)

Das ist so vorgeschrieben vom Gesetzgeber, also nicht nur üblich.

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Unterfranke61  07.10.2019, 00:51
@Stadewaeldchen

Weshalb hast du dann meinen Kommentar berichtigt, wenn dies nach deiner Rechtsquelle genau so bestätigt wird, wie ich es geschrieben habe:

  1. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte
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Stadewaeldchen  07.10.2019, 06:55
@Unterfranke61

Weil es im Gesetzestext heißt "in der Regel zu einem viertel". Damit die Hälfte angerechnet werden kann muss der Balkon schon etwas mehr können als ein einfacher Balkon. Soll heißen: 1/4 ist der Normalfall, 1/2 die Ausnahme und das per Gesetz.

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Unterfranke61  07.10.2019, 11:08
@Stadewaeldchen

Habe ich doch geschrieben:

Die Fläche des Balkons darf max. mit 50 % (üblich sind 25 %) der bisherigen Wohnfläche zugerechnet werden.
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Bei uns wären es wohl um die 50€ mehr.

Stefan13051969 
Fragesteller
 06.10.2019, 09:49

Wonach berechnet sich das ? Nach den Kosten des Balkones oder nach den neuen qm 2 ?

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Niyaha22  06.10.2019, 09:50
@Stefan13051969

Da bin ich überfragt. Ich hatte bei meiner Vermietung nur mal nachgefragt, was es ausmachen würde, weil die jedes Jahr an ihre Häuser welche anbauen. Und da wurde dieser Betrag genannt.

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albatros  06.10.2019, 11:43
@Stefan13051969

Die Umlage teile durch deine Wohnfläche (die derzeitige ohne Balkon) und du hast die Umlage /Mieterhöhung je m².

Bei Berechnung der nach Wohnfläche umzulegenden Betriebskosten darf/wird die Fläche des Balkons zu 25% angerechnet werden.

Durch die Modernisierung erhöht sich also nicht nur deine Nettomiete sondern auch deine Betriebskosten steigen.

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albatros  07.10.2019, 17:18
@Stefan13051969

Wieso? Was ist Unsinn bzw. falsch? Alles was ich schrieb entsprich geltendem Recht. Aber du Schlauberger stellst eine Frage und willst gar keine Antwort die korrekt ist.

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