Wieviel muss man nachzahlen, wenn man einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht mit Prozesskostenhilfe gewonnen hatte und...?
...und drei Jahre später etwas über dem Hilfsbedürftigen-Satz Geld verdient? Es geht um einen Ghanaer, der vor drei Jahren den Prozess um sein Aufenthaltsrecht gegen die Stadt gewonnen hatte, da gab es einige Schreiben, es ging hin und her zwischen der Stadt und dem Anwalt, dann kurz vor Gericht, das für ihn entschieden hat, aber der Fall war eigentlich nichts übertrieben Kompliziertes. in der Zwischenzeit hat er eine leidlich bezahlte Vollzeit-Arbeitsstelle hat (1800 brutto, 1300 netto monatlich), zahlt 600 Miete inklusive aller Kosten, könnte also sein, dass er mit 700 € zum Leben über der Hilfsbedürftigkeits-Grenze liegt.
Wieviel müsste er eventuell ungefähr bei so einer damals gewonnenen Verwaltungsgerichtssache an Prozesskostenhilfe zurückzahlen?
2 Antworten
Vermutlich nichts, da bei positivem Prozessausgang für ihn, dessen Anwaltskosten die unterlegene Partei zahlen müsste.
Dies müsste sich aus dem Kostenausspruch der ergangenen Entscheidung ergeben.
Zu wenig Informationen. Woher soll die Community wissen, wie hoch die Prozesskosten waren!?
Wichtig ist, dass der Ghanaer seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen darlegt. Er ist verpflichtet, jede Veränderung zu melden, damit die Rückzahlung neu berechnet werden kann. Ohne Zahlen kann hier aber auch niemand rechnen. ^^