Verfahrenskostenhilfe auch für Antragsgegner (Umgangsverfahren Familiengericht)?

Hallo!

Folgender Fall liegt vor:

Kindesmutter verklagt Kindsvater auf Umgang mit gemeinsamen Sohn (3), möchte ihn also gerichtlich dazu zwingen, weil er sich seit Kurzem freiwillig nicht mehr um sein Kind kümmern will.

Seine Gründe (nur noch Stress zwischen den Eltern, dies ginge wohl zu Lasten des Kindes bla bla bla, der Vater möchte das Kind zum "Schutz" dort heraushalten, er möchte zudem aufgrund psychischer Probleme absolut keinen Kontakt mehr zur Mutter, etc.) sind natürlich alle nur vorgeschoben, das ist der Mutter klar. Aus Sicht der Mutter hat der Vater einfach schlicht "keinen Bock" mehr aufs Kind, obwohl er sich vorher jahrelang drum gekümmert hat. Er möchte sich also seiner Verantwortung entziehen.

Das möchte die Kindesmutter natürlich nicht einfach so stehen lassen, daher die Klage auf Umgang.

Die Kindesmutter hat inzwischen auch erfolgreich Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen und der 1. Anhörungstermin beim Familiengericht steht nun bevor. Die Kindesmutter hat mittlerweile erfahren, dass auch der Kindsvater Verfahrenskostenhilfe beantragt hat, kurz nachdem er den Anhörungstermin erhalten hat.

Meine Frage hierzu:

Kann auch der Vater tatsächlich hier Verfahrenskostenhilfe beantragen bzw. sogar bewilligt bekommen, obwohl er der AntragsGEGNER ist und er mit seinem Verhalten, sein Kind nicht mehr sehen zu wollen, das Verfahren erst ins Rollen gebracht hat?!

Das kann doch irgendwo nicht sein, oder?!

Kennt sich da jemand von Euch aus?

LG

Umgangsrecht, Familie, Recht, Familienrecht, Familiengericht, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe
Abänderung Kindesunterhalt: Schriftliches Verfahren eingeleitet. Was tun?

Hallo ihr lieben,

folgendes:
Mein Vater hat nun ein schriftliches Vorverfahren eingeleitet. Also hübsch Post vom Amtsgericht bekommen.
Bestand ist, dass die bisherigen Unterhaltsverpflichtungen dahingehend abgeändert werden, dass er in Zukunft nicht mehr zahlen muss.
Da ich in meinem Studium nicht voran komme, von einer zielstrebigen Ausführung der Ausbildung also weit entfernt bin, ist das auch alles vollkommen in Ordnung.
Meine Probleme und Gründe mal dahingestellt, er liegt bei der Sache in meinen Augen im Recht.

Einzig Verfahrenskosten würde ich mir gerne ersparen - auch wenn voraussichtlich Anrecht auf Kostenhilfe besteht.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie ich reagieren soll. Und bei einer Notfrist von 2 Wochen und den nun bevorstehenden Feiertagen, ist auch die Zeit recht rar gesät.
Zumal in dieser Angelegenheit Anwaltszwang herrscht.

Also:
1. Kann ich auch ohne Anwalt auf die Notfrist reagieren, damit es nicht zu einem Versäumnisurteil kommt? Den Anwalt werde ich mir natürlich dennoch nehmen. Ich habe halt nur Angst, dass das so kurz vor Weihnachten alles schwierig wird.

1a. Wenn ja, wie sieht dann so ein Schreiben aus. Denn wenn ich das richtig verstanden habe, ist das ja dann eine Verteidigungsklage. Bei meinem Willen einer Abänderung zuzustimmen, weiß ich aber nicht ob das noch als Verteidigung zählt.
Und muss ich irgendwem außer meinem Anwalt davon erzählen?

2. Ist es möglich ein Verfahren zu umgehen und sich außergerichtlich zu einigen? Oder ist mit diesem "schriftlichen Vorverfahren" dieses bereits eingeleitet?

3. Und weil ich gerade echt ein wenig - ach was - ganz schön verunsichert bin: Was muss ich jetzt eigentlich tun? Beratungshilfe beantragen, Anwalt aufsuchen und noch etwas?

3a. Und muss ich erst auf die Bestätigung der Beratungshilfe warten bis ich zum Anwalt gehen kann?
Gut, das wird sich wohl klären, wenn ich morgen da anrufe. Aber für den Augenblick zum Seele beruhigen, wäre das ganz gut.

Danke.

Schule, Recht, Anwalt, Unterhalt, Gericht, Amtsgericht, Prozesskostenhilfe, Rechtslage, Beratungshilfe, Ausbildung und Studium
Prozesskostenhilfe,wann muss man zurückzahlen und wann nicht?

Ich (18) musste vor ein paar Monaten Prozesskostenhilfe beantragen, da mein Vater keinen Unterhalt mehr zahlt. (Lebe momentan bei meiner Mutter)

So jetzt ist es so, dass man weder in der Schule etwas darüber lernt noch sonst wo, und meine Mutter meinte dann das wäre kein Problem, ich soll einfach Prozesskostenhilfe beantragen und wenn ich in den nächsten 5 Jahren kein Geld verdiene, was schon über der 1000€ Marke liegt, verfällt das irgendwann und ich muss nichts zurückzahlen.

Da ich wie gesagt, keine Ahnung davon hab und meiner Mutter auch eigentlich vertraue habe ich mich darauf verlassen.

Da ich noch Schüler bin und danach studieren werde, werde ich auch nicht mehr als 1000 Euro verdienen und dachte mir dann kann ja nichts schief gehen.

Gerade eben sind wir dann nochmal auf das Thema gekommen und ich habe aus Neugier gefragt wie viel Anwälte für einen Prozess eigentlich bekommen und am Ende waren wir dann wieder beim Thema Prozesskostenhilfe, jetzt hat sich die Meinung von meiner Mutter allerdings geändert, denn jetzt meinte sie, sie hätte gar keine Ahnung ob das Geld überhaupt zurückgezahlt werden müsste oder ob das irgendwann verfällt.

Ihr könnt euch vorstellen wie sauer ich jetzt gerade bin und besorgt, da ich natürlich Angst habe dass ich mir meine Zukunft jetzt schon mit einen saftigen Kredit versaut habe.

Kann mir da irgendjemand mehr zu sagen ? Wann muss man das ganze zurückzahlen ?Und auch mal auf moralischer Ebene - Wie kann meine Mutter mir so ein versprechen geben und meine Zukunft auf die leichte Schulter nehmen ? Ich bin gerade ziemlich geschockt, dass die so leichtfertig damit umgeht. Ich habe jetzt auf jeden Fall schon mal meine Lektion gelernt, die nächsten Tage werde ich in der Bibliothek verbringen und mir etwas Wissen über Jura aneignen...

Geld, Gericht, Prozesskostenhilfe
Gegnerische Versicherung lehnt ab zu zahlen und mir fehlt das Geld zum Klagen.Was soll ich tun?

Hallo zusammen,
mein Auto wurde von einem anderen Auto beim Rückwärts-parken gerammt. Die gegnerische Versicherung Allianz hat durch einen eigenen Sachverständiger die Schäden gutachten lassen. Die von dem Sachverständiger bzw. Allianz festgestellte Reparaturkosten war ~800€ mit Mwst. Ich war sehr skeptisch und hatte selber einen Gutachter beauftragt. Der hat die Kosten für Reparatur ungefähr um die 3300€ festgestellt. Dann hatte ich mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen und das neue Gutachten der Versicherung eingereicht. Nach mehr als zwei monatigem Warten, lehnt die Versicherung ab sämtliche Kosten zu zahlen, es sei denn, die von meinem Gutachter geltend gemachten Schäden nicht aus dem Unfall stammen.
Leider habe ich keine Rechtschutz-versicherung. Nun fehlt mir das Geld fürs Klagen. Ich werde einen Antrag um die Prozesskostenhilfe machen. Aber ich bin nicht sicher ob die überhaupt bekomme. Ich bin ein ausländischer Student und bin von den Eltern finanziert. Ich habe einen Mini-Job, wobei ich nicht so viel arbeiten kann (höchstens ~450€ pro Monat), da ich meistens mit dem Studium beschäftigt bin. Was soll ich machen, wenn ich die Prozesskostenhilfe nicht bekomme? Gibt es einen anderen Weg? Ich würde mich sehr freuen auf euren Ratschlag. Ich bedanke mich ganz ganz herzlich für eure Aufmerksamkeit und Hilfe.

Geld, Versicherung, Gericht, Kfz-Versicherung, ablehnung, Klage, Opfer, Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe Arbeitsgericht Rückzahlung

Vor 2 Jahren wurde ich von meinem Arbeitgeber gekündigt. Da die Kündigung unberechtigt war, ging ich vors Arbeitsgericht. Hierfür wurde mir eine Prozesskostenhilfe bewilligt.

Die Kosten für den Prozess setzten sich wie folgt zusammen:

Gerichtskosten 1,75 EUR Kosten des beigeorderten Anwalts 1.197,50 EUR Weitere Vergütung des beigeorderten Anwalts gemäß §50RVG 1.166,20 EUR

Gesamt 2.365,42

Meine 1. Frage lautet: was bedeutet diese "weitere "Vergütung"?

Die Ratenzahlung für die Prozesskostenhilfe wurde für 1 Jahr ausgesetzt da ich in dieser Zeit arbeitslos war. Nun habe ich wieder Einkommen, und muss daher auch weiter bezahlen.

Nun schreibt mir aber das Arbeitsgericht folgendes:

"Es sind verauslagt worden 1.197,50 EUR Rechtsanwaltgebühren sowie 1,75 EUR Gerichtskosten. Darüber hinaus KANN Ihr Prozessbevollmächtigter einen weiteren Gebührenanspruch i.H.v. 1.166,20 gemäß § 10 RVG geltend machen"

Was bedeutet das denn nun schon wieder?? Ist die Gesamtsumme von EUR 2.365,42 fällig oder lediglich die 1.197,50 + 1,75 EUR, die verauslagt wurden? Was bedeutet dieses "KANN Ihr Prozessbevollmächtigter geltend machen"...

Nach meiner Rückfrage beim Arbeitsgericht ist die volle Summe zu zahlen. Aber wenn die nur 1.197,50 und 1,75 EUR verauslagt haben, verstehe ich den Rest nicht...

Kann mir das bitte jemand erklären?

Kündigung, Arbeitsrecht, Prozesskostenhilfe, Arbeitsgericht
Scheidungskosten?Auch bei ALG I und Harzt 4?

Hallo zusammen!

Mein Mann und ich sind seit April diesen Jahres verheiratet,jetzt ist es aber so dass mein Mann den Kampf gegen seine Alkoholsucht verloren hat und immer wieder getrunken hat und mich sogar nach einer Krebs-OP im Krankenhaus hat liegen lassen und ist lieber saufen gegangen. Nach dieser Aktion und vielen weiteren habe ich mich von ihm getrennt und bin zurück in meine Heimatstadt gezogen. Er beteuerte,dass er sich einen Therapie-Platz suchen würde und er es akzeptiert,dass ich so nicht weiterleben will.Ich sagte nur,dass wir sehen was die Zukunft bringt. Inzwischen ruft er jeden Tag betrunken an und droht mir ,da er noch 50 Euro von mir bekommt... Ich finde diese Vorderung aber lächerlich denn ich habe ihm die gesammte Wohnungseinrichtung überlassen obwohl vieles davon auf meinen Namen läuft! Nun zu meiner Frage: Ich habe beschlossen mich jetzt von ihm scheiden zu lassen und habe da die Frage ob ich Anwaltskosten zahlen müsste! Er hat inzwischen einen Job bei dem er bei knapp 120Std. im Monat 10 Euro pro Std. Brutto verdient.ich bekomme nur ALG I (199,20€) und aufstockendes Hartz4 (der Antrag ist gestellt aber es wird nicht viel sein) Kann ich eine Scheidung also auch über die Prozesskostenhilfe laufen lassen oder muss ich den Scheidungsanwalt aus eigener Tasche bezahlen?Wenn ja was für Kosten kommen auf mich zu? Danke im Vorraus für die Antworten!

Scheidung, Anwaltskosten, Prozesskostenhilfe

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