Kann ich die Kundin anzeigen, oder bin ich Schuld?
Ich verleihe Abendkleider und eine Kundin hat mir eine Auswahl an Kleidern geschickt, die ihr gefallen und hat eines dieser Kleider reserviert.
Leider war ihr Kleid beim Zoll, daher konnte ich es ihr nicht schicken. Daraufhin habe ein anderes aus ihrer Auswahl verschickt, weil ich dachte das würde ihr auch gefallen.
Das war leider ein Fehler von mir, denn als das Kleid angekommen ist war sie sauer und wollte das Kleid nicht. Ich habe sie gefragt ob sie das Geld zurück haben will. Das hat sie verneint, aber sie wollte 2 Stunden zu mir fahren um sich dann für ein anderes Kleid zu entscheiden.
Es war 00:00 Nachts, sie kam an und hat 2 Stunden gebraucht, sich aber dann für ein Kleid entschieden. Wir haben ihr zur Not 1 weiteres Kleid mitgegeben aus Nettigkeit und auch als Entschuldigung,
Erst 9 Tage später, als die Hochzeit auf dem sie das Kleid anhatte zu Ende war hat sie sich bei mir gemeldet. In meinen AGB steht, dass man direkt nach der Veranstaltung das Kleid wieder zurück schicken, soll ansonsten fällt eine Gebühr von 10€ pro Tag an.
Die Kundin möchte die Kleider nicht zurückschicken und begründet das mit ihren Fahrtkosten und der Behauptung, die Kleider seien kaputt gewesen und sie hätte sie zum Schneider bringen müssen. Obwohl sie freiwillig da war und sich selbst für die Kleider entscheiden hat. Sie hat dafür Kosten von 200€ berechnet.
Das kann ich aber nicht zurück erstatten, da die Miete für das Kleid 250€ beträgt und sie das Kleid getragen hat. Ich hätte nichts von einer Rückerstattung an sie.
Hätte sie von Anfang an, wo ich das falsche Kleid geschickt habe das Geld zurück verlangt, hätte ich es ihr gegeben. Aber jetzt wo sie das Kleid anhatte, will sie das Geld zurück - das geht doch nicht, oder?
9 Antworten
Die Rechtslage ist komplizierter. Frage am besten einen Anwalt.
Es handelt sich wohl um einem Mietvertrag. Ob du wie vereinbart geliefert hast lässt sich allerdings nicht ohne weiteres sagen (z.B. fraglich, ob ein bestimmtes Kleid Vertragsgegegnstand war oder einfach eines) und inwieweit die AGB gelten ist auch unbekannt.
Mängelbeseitigung an sich sieht das Gesetz so nicht vor wie z.B. beim Kaufvertrag. Stattdessen wird der Mieter von der Zahlung befreit und kann Schadensersatz verlangen.
Ob der Mangel behoben wurde lässt sich auch nicht klar sagen. Wenn, dann bliebe noch der Schadensersatz. Das dürfe dann aber nur der Fahrpreis sein, außer der Mieter könnte sinnvoll darlegen, inwieweit ihm weitere Kosten entstanden sind.
Es sei zudem anzumerken, dass unter Umständen gar eine Selbstvornahme des Mieters zulässig wäre.
Sorry, aber ist es möglich, dass du recht naiv an dein Unternehmertum herangegangen bist? Was hat man dir im Existenzgründerseminar beigebracht? So macht man keine Gewinne.
Wie die anderen dir auch schon geraten haben, wirst du wohl oder übel Geld in die Hand nehmen müssen und einen Anwalt zurate ziehen. Für folgende Aufträge solltest du feste und rechtssichere Regeln (AGB) aufstellen, dabei hilft dir sicherlich auch ein versierter Anwalt.
Wenn du überzeugt bist, einem Betrug aufgesessen zu ein, steht es dir frei, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten. Dadurch bekommst du dein Geld aber nicht zurück.
>eine Kundin hat mir eine Auswahl an Kleidern geschickt, die ihr gefallen und hat eines dieser Kleider reserviert.<
Diese Aussage macht mich in dem Szenario stutzig. Waren die Kleider, die sie ausgeliehen hat, ihr Eigentum ?
Wie kannst Du eine Leihgebühr für ihr Eigentum verlangen ? Oder waren das nur Fotos besagter Kleider ?
Fordere die Kundin auf, die Kleider zurück zu geben, andernfalls gibt es keine Rückerstattung. Dann einen RA einschalten.
- Du kannst deinen Kunden nicht einfach andere Kleider schicken als die, die sie sich rausgesucht haben?
- Der Fall ist zu komplex, da würde ich mir rechtlichen Beistand holen. Oder wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast einfach die 200 Euro zahlen und es als Lehrgeld ansehen.
Du wirst doch sicher einen guten Anwalt haben, lasse dich auf jeden Fall von einen Anwalt beraten!
wieso sollte sie einen guten Anwalt haben? Sie ist eine kleine eigenständige Unternehmerin die ein paar Kleider vermietet und kein großer Konzern. Ein Anwalt für so nen Fall wird ihr mehr kosten als es bringen kann
Ich gehe mal davon aus, dass sie nie eins besucht hat. 😉