Kann ich die Kundin anzeigen, oder bin ich Schuld?

9 Antworten

Die Rechtslage ist komplizierter. Frage am besten einen Anwalt.

Es handelt sich wohl um einem Mietvertrag. Ob du wie vereinbart geliefert hast lässt sich allerdings nicht ohne weiteres sagen (z.B. fraglich, ob ein bestimmtes Kleid Vertragsgegegnstand war oder einfach eines) und inwieweit die AGB gelten ist auch unbekannt.

Mängelbeseitigung an sich sieht das Gesetz so nicht vor wie z.B. beim Kaufvertrag. Stattdessen wird der Mieter von der Zahlung befreit und kann Schadensersatz verlangen.

Ob der Mangel behoben wurde lässt sich auch nicht klar sagen. Wenn, dann bliebe noch der Schadensersatz. Das dürfe dann aber nur der Fahrpreis sein, außer der Mieter könnte sinnvoll darlegen, inwieweit ihm weitere Kosten entstanden sind.

Es sei zudem anzumerken, dass unter Umständen gar eine Selbstvornahme des Mieters zulässig wäre.

Sorry, aber ist es möglich, dass du recht naiv an dein Unternehmertum herangegangen bist? Was hat man dir im Existenzgründerseminar beigebracht? So macht man keine Gewinne.

Wie die anderen dir auch schon geraten haben, wirst du wohl oder übel Geld in die Hand nehmen müssen und einen Anwalt zurate ziehen. Für folgende Aufträge solltest du feste und rechtssichere Regeln (AGB) aufstellen, dabei hilft dir sicherlich auch ein versierter Anwalt.

Wenn du überzeugt bist, einem Betrug aufgesessen zu ein, steht es dir frei, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten. Dadurch bekommst du dein Geld aber nicht zurück.


>eine Kundin hat mir eine Auswahl an Kleidern geschickt, die ihr gefallen und hat eines dieser Kleider reserviert.<

Diese Aussage macht mich in dem Szenario stutzig. Waren die Kleider, die sie ausgeliehen hat, ihr Eigentum ?

Wie kannst Du eine Leihgebühr für ihr Eigentum verlangen ? Oder waren das nur Fotos besagter Kleider ?

Fordere die Kundin auf, die Kleider zurück zu geben, andernfalls gibt es keine Rückerstattung. Dann einen RA einschalten.

  1. Du kannst deinen Kunden nicht einfach andere Kleider schicken als die, die sie sich rausgesucht haben?
  2. Der Fall ist zu komplex, da würde ich mir rechtlichen Beistand holen. Oder wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast einfach die 200 Euro zahlen und es als Lehrgeld ansehen.

Du wirst doch sicher einen guten Anwalt haben, lasse dich auf jeden Fall von einen Anwalt beraten!


Nobody691  29.04.2024, 10:32

wieso sollte sie einen guten Anwalt haben? Sie ist eine kleine eigenständige Unternehmerin die ein paar Kleider vermietet und kein großer Konzern. Ein Anwalt für so nen Fall wird ihr mehr kosten als es bringen kann