Anwalt bezahlen,obwohl Bruder der Auftraggeber ist?
Hallo...
Also ich habe seit Jahren keinen Kontakt zu meiner Familie. Nun kam ein Schreiben von einem Anwalt das mein Vater 2017 Verstorben ist. Es geht um ein Erbe das mein Bruder 1, mein Bruder 2 und ich bekommen sollen.
Bruder 1 ist der Auftraggeber.
Nun nach langer Zeit und einigen Briefen kommt es endlich zur Auszahlung und in der Berechnung steht das Bruder 2 und ich die Anwaltskosten mittragen müssen. Diese Kosten wurden beim Erbe abgezogen.
Nun die Frage: Müssen Bruder 2 und ich diese Kosten mittragen, obwohl Bruder 1 das alles beauftragt hat,ohne unser Wissen?
Es wäre toll wenn ich eine Antwort bekomme und auch evtl. Gerichtsurteile.
Vielen Dank
6 Antworten
Ohne Mandatserteilung bist Du nicht sein Auftraggeber und damit auch nicht verpflichtet sein Honorar zu zahlen.
Anders vielleicht, wenn Du von Art und Umfang seiner anwaltlichen Tätigkeit informiert würdest und dem nicht widersprochen hast.
Ruf' den Anwalt doch mal an und frag' ihn, weshalb er meint, dass Du Kosten zu tragen hast.
Danke . Ich werde dort wirklich mal anrufen...der eine sagt ja der andere nein...das bringt ja nichts... ...und ich hatte keine Ahnung davon ... mal gucken was der Anwalt sagt...danke
Die Kosten verringern das Erbe und sind ja keine direkten Kosten, die dir entstehen. Von daher ist es natürlich richtig, dass ihr sie als Erbengemeinschaft gemeinsam tragt.
Bruder 1 musste irgendetwas tun, denn schließlich zieht sich diese Erbshcaftsnagelegenheit schon mindestens 2 Jahre hin.
Wahrscheinlich rechntete er mit Erbauseinandersetzungen hat und hat deswegen, um dem Streit aus dem Weg zu gehen direkt einen Anwalt engagiert. Das war sehr vernünftig von ihm, wenn man diese Frage hier betrachtet.
Wahrscheinlich wussten die anderen Erben, wie Mutter und Bruder 2 auch davon.
Sein Vorgehen ist ganz normal. Und es ist auch normal, dass dann die Kosten von der Erbengemeinschaft auch bezahlt werden, d.h. auch von dir und Bruder 2
https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/erbengemeinschaft/erbauseinandersetzung.html
von daher sehe ich es als unfair an, was zu bezahlen was ich nicht in Auftrag gegeben habe.
Bei einer anderen Antwort schreibst du so etwas als Kommentar....
Nun ja, es ist auch unfair, dass du etwas von einem Erbe erhälst, für das du nichts getan hast. Du hast das Erbe nicht erwirtschaftet und keinen Kontakt zur Familie... Das eine ist eine Tatsache, das andere deine Entscheidung. Die Gründe sind unwichtig.
Aber unfair ist hier ist hier gar nichts.
Deine Brüder hätten dich auch "unterschlagen" können und dir dein Erbe vorenthalten können. Dann hättest du nichts vom Tod deines Vaters erfahren und hättest auch kein Pflichtteil erhalten, denn den muss man beantragen und man bekommt ihn nicht automatisch.
Ja, dein Bruder hat das lediglich in die Hand genommen, also sich darum gekümmert dich ausfindig zu machen, damit du das Erbe antreten oder ausschlagen kannst.
Es ist nicht seine Schuld, dass man dich zuerst suchen musste um das Erbe rechtskonform zu teilen.
Da ist es klar, dass ihr diese Kosten zu Dritt übernehmt. Respektive, dass es aus der Erbmasse gezahlt wird.
das sind Aufwendungen die du zu verantworten hast, mMn haben alle die Kosten zu tragen. ihr seid eine Erbengemeinschaft.