Anwalt bezahlen,obwohl Bruder der Auftraggeber ist?

6 Antworten

Ohne Mandatserteilung bist Du nicht sein Auftraggeber und damit auch nicht verpflichtet sein Honorar zu zahlen.

Anders vielleicht, wenn Du von Art und Umfang seiner anwaltlichen Tätigkeit informiert würdest und dem nicht widersprochen hast.

Ruf' den Anwalt doch mal an und frag' ihn, weshalb er meint, dass Du Kosten zu tragen hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
Inken155 
Fragesteller
 15.01.2020, 10:42

Danke . Ich werde dort wirklich mal anrufen...der eine sagt ja der andere nein...das bringt ja nichts... ...und ich hatte keine Ahnung davon ... mal gucken was der Anwalt sagt...danke

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Die Kosten verringern das Erbe und sind ja keine direkten Kosten, die dir entstehen. Von daher ist es natürlich richtig, dass ihr sie als Erbengemeinschaft gemeinsam tragt.

Bruder 1 musste irgendetwas tun, denn schließlich zieht sich diese Erbshcaftsnagelegenheit schon mindestens 2 Jahre hin.

Wahrscheinlich rechntete er mit Erbauseinandersetzungen hat und hat deswegen, um dem Streit aus dem Weg zu gehen direkt einen Anwalt engagiert. Das war sehr vernünftig von ihm, wenn man diese Frage hier betrachtet.

Wahrscheinlich wussten die anderen Erben, wie Mutter und Bruder 2 auch davon.

Sein Vorgehen ist ganz normal. Und es ist auch normal, dass dann die Kosten von der Erbengemeinschaft auch bezahlt werden, d.h. auch von dir und Bruder 2

https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/erbengemeinschaft/erbauseinandersetzung.html

von daher sehe ich es als unfair an, was zu bezahlen was ich nicht in Auftrag gegeben habe.

Bei einer anderen Antwort schreibst du so etwas als Kommentar....

Nun ja, es ist auch unfair, dass du etwas von einem Erbe erhälst, für das du nichts getan hast. Du hast das Erbe nicht erwirtschaftet und keinen Kontakt zur Familie... Das eine ist eine Tatsache, das andere deine Entscheidung. Die Gründe sind unwichtig.

Aber unfair ist hier ist hier gar nichts.

Deine Brüder hätten dich auch "unterschlagen" können und dir dein Erbe vorenthalten können. Dann hättest du nichts vom Tod deines Vaters erfahren und hättest auch kein Pflichtteil erhalten, denn den muss man beantragen und man bekommt ihn nicht automatisch.

Ja, dein Bruder hat das lediglich in die Hand genommen, also sich darum gekümmert dich ausfindig zu machen, damit du das Erbe antreten oder ausschlagen kannst.

Es ist nicht seine Schuld, dass man dich zuerst suchen musste um das Erbe rechtskonform zu teilen.

Da ist es klar, dass ihr diese Kosten zu Dritt übernehmt. Respektive, dass es aus der Erbmasse gezahlt wird.

das sind Aufwendungen die du zu verantworten hast, mMn haben alle die Kosten zu tragen. ihr seid eine Erbengemeinschaft.