Anwaltskosten Gegenpartei?
Kann man einfach, wenn man Opfer einer Straftat ist ( eines Vergehens )
zum Anwalt gehen, und wenn die Tat nachgewiesen wird, dem Täter die Kosten in Rechnung stellen?
Es gibt doch bestimmt Leute, die dann nur einen Anwalt nehmen, um den Täter finanziell zu schaden.
4 Antworten
Du darfst nicht einfach sinnlos Kosten verursachen. Da du der Anzeigende bist, brauchst du dafür keinen Anwalt, denn du hast schon einen: den Staatsanwalt. Nimmst du jetzt privat noch einen Anwalt, aus welchen nicht nachvollziehbaren Gründen auch immer, ist das dein Problem. Du kannst die Kosten dann im Zuge einer Zivilklage geltend machen, was wiederum erst einmal dich Geld kostet.
Meiner Meinung nach musst du den Anwalt selbst bezahlen. Schmerzensgeldforderungen betreffen eh Zivilrecht.
Wenn es sich um ein sog. "Nebeklagedelikt" nach § 395 StPO handelt, auf jeden Fall. Auf die Motivation kommt es dabei nicht an, zumal der Täter das auch vorher ins Kalkül hätte ziehen können
Hallo Johanna,
wenn du dir einen Anwalt nimmst, so musst du die Kosten selber tragen.
Wenn es zu einem Prozess kommt und du "gewinnst", so müssen die Prozesskosten vom "Täter" {also der, der "verliert"} getragen werden.
An deiner Stelle würde ich mir den Anwalt sparen und gleich Anzeige etc. erstatten, so dass du die Kosten für dich kleinhalten kannst.
Die Kostenentscheidung trifft das Gericht!
Folgende Situation
Junge erstellt über 6 Wochen lang Fake.accounts mit Bildern von mir
beleidigt andere hierunter
Ich gehe zum Anwalt, fordere eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schmerzensgeld
Muss ich den Anwalt selber bezahlen ? Das muss doch wohl er Täter bezahlen.
Ebenso sämtliche Gerichtskosten. Auch wenn er erst 17 ist.
Er hat es schriftlich zugegeben