Anwaltskosten/Erbauseinandersetzung?
Schönen guten Abend,
wenn ich mich in Streitigkeiten mit meiner Schwester befinde über hinterlassenes Geld und meine Schwester zieht einen Anwalt hinzu, welcher Ihr eine Rechnung über 1000 Euro stellt. Wer muss diese dann zahlen? Meine Schwester aus eigener Tasche oder wird das von dem Nachlass abgezogen?
3 Antworten
Den Anwalt bezahlt immer nur der der ihn beauftragt.
Kommt es zum Gerichtsverfahren musst du akzeptieren was das Gericht entscheidet, dann wäre es von Vorteil wenn du auch einen Anwalt nimmst.
Kommt drauf an worum es geht: Anfechtung eines Testaments ? Bewertung einer Immobilie ?
Ein gute Rat wäre, wenn du auch rechtzeitig einen Anwalt nimmst nur damit er dich berät und die Rechtslage erläutert.
Noch besser wäre es wenn du dich einfach einigst mit der Schwester.
Was sagt denn ihr Anwalt ?
Nach meinem laienwissen sieht es wie folgt aus: ihr erbt beide je 50% .
Schenkungen der letzen 10 Jahre zählen aber zum Pflichtteilsanspruch.
Wenn also sonst nichts vererbt wurde, das Schulden und Bestattungskosten übersteigt, hätte jeder 30 bekommen .. der Pflichtteil ist die Hälfte davon, also müsstest du ihr 15 zahlen wenn sie den Pflichteilsanspruch geltend macht.
Muass sie zahlen, hat mit dem Erbe nichts zu tun
Grundsätzlich die Schwester.
Tausend Dank schon mal für die Antwort! Long Story Short - Meine Schwester weiß, dass meine Mutter nach dem Tod von meinem Vater noch ca 60teur auf dem konto hatte. Dieses Geld hat mir aber meine Mutter vor einem Jahr geschenkt. Heute hat Sie sich gemeldet und das Geld erwähnt und im Notfall schon mit einem Anwalt gedroht. Wie kooperativ muss ich mich hier zeigen?