Kontoeinsicht wegen Erbauseinandersetzung?

5 Antworten

mal ganz ehrlich ?? selten so einen Müll gelesen wie einige Antworten hier.
1. Wurde sie nicht gezwungen den Vater zu pflegen.
2. Hat sie die höchste stufe an Pflegegeld bekommen . Damit ist sie auch weiter Rentenversichert .
3. Vater hatte eine hohe Rente + Pflegegeld damit wäre das Heim  bezahlbar gewesen. Uns selbst wenn ich hätte zuzahlen müssen , ich hätte es gerne getan .
4. Schon mal was von Verhinderungspflege gehört ???   kann man bei der Pflegekasse beantragen . z.B. für  in  den Urlaub fahren    , ins Kino gehen , ein paar schöne Stunden zu zweit .
5. Schon mal was von Erbengemeinschaft  und oder Pflichteilanspruch gehört ???  
 6. Und dann  pflegt man doch gerne, oder ?? wenn eine hohe Rente aufs Konto kommt und mit einer Kontovollmacht ausgestattet sämtliche Konten leer räumen kann ?
7. Wisst ihr wie der Staatsanwalt das nennt ?? VERUNTREUUNG von Geldern des dementen Vaters durch die Kontobevollmächtigte  :-)
8. Selbstverständlich  hat die schwester Rechenschaft abzulegen über die hohen Bargeldabhebungen.
9. Da kein Testament erstellt  wurde, erst recht.
10. Hatte ich Vater jedes  2. Wochenende zu mir nach Hause geholt und nichts dafür verlangt . Ich bin ganztagsberufstätig !
11.Werde ich hier nur unsachlich angegangen , anstatt auf meine eigentliche Frage einzugehen .

Zumverzweifeln  15.09.2018, 04:22

Du weißt nicht, was Demenz oder Liebe bedeuten.

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Haxenzwackerl1 
Fragesteller
 15.09.2018, 08:54
@Zumverzweifeln

ich vertrete nur das Recht meines verstorbenen Vater  , der ohne Skrupel über den Tisch gezogen wurde . Niemand der eine Kontovollmacht besitzt  und pflegt, hat automatisch ohne schriftliche Erlaubnis  das Recht , diesen um sein Hab und Gut zu bringen . Hier geht es mir weniger ums ERBE, sondern um Gerechtigkeit !!!!!!

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Zumverzweifeln  15.09.2018, 04:55

Das nehme ich zurück - sorry !

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Blindi56  15.09.2018, 16:05

Schon mal was davon gehört, dass ein ERBE tatsächlich erst nach dem Tod des Erblassers existiert???? Vorher darf er mit seinem Geld machen, was er will, und wenn er entmündigt wäre, dann sein Betreuer.

Hast Du die leiseste Ahnung, was es bedeutet, einen Dementen rund um die Uhr zu Hause zu pflegen???? Er hätte ja ins Heim gebracht werden können, glaub mir, dann hätte es gar kein Erbe mehr gegeben.

Natürlich habt Ihr Kinder alle Anspruch auf einen Anteil des vorhandenen Erbes....

Nur, besteht das in keinster Weise aus dem Vermögen, was die letzten 10 Jahre existiert hat.... also könnt Ihr Euch definitiv die Kontoauszüge sparen. Aber wenn es denn sein muss, dieser Preis der Bank ist reell....

Veruntreuung ist nur das, was noch nach seinem Tod zur Seite geschafft wurde.

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Haxenzwackerl1 
Fragesteller
 16.09.2018, 15:32
@Blindi56

und wenn er entmündigt wäre, dann sein Betreuer.…………...der war gut :-) 
schon wieder jemand der hier Müll postet  :-)
Hast Du die leiseste Ahnung, was es bedeutet, einen Dementen rund um die Uhr zu Hause zu pflegen????
Ja , habe ich . Zufällig bin ich examinierte Krankenschwester . Außerdem ist Demenz von Fall zu Fall verschieden:-)
 also könnt Ihr Euch definitiv die Kontoauszüge sparen
Hättest du wohl gerne , was ???   
Mein Vater war nicht bettlägerig !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Was gibt es denn eigentlich Eltern die Kinder groß ziehen ???   ja lächerliche 198 € im Monat !!  keine  einfache Arbeit . Und ganz schlimm dieser Verzicht  auf Freiheit . Nix Kino , einfach in Urlaub fahren, alleine usw. Dagegen ist eine demente Person zu pflegen, oft ein Kinderspiel
Blindi56   du scheinst wirklich blind !!!
Hättest Du von Anfang an richtig gelesen , wüsstest du worum es geht   !!!
 und bekommen dann bei der Bank auch - gemeinsam - Einsicht in die Konten.
Wenn ein Konto von der Vollachtbegünstigten ganz flott aufgelöst wurde und diese Person unwillig ist, die Kontoauszüge offen zu legen, die sie ja zu Hause hat, bleiben nur die Kontoauszüge  bei der Bank einzufordern . Und dafür möchten die Geld haben, viel Geld !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 
 

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Das Erbe besteht aus den Werten, die dem Verstorbenen bei seinem Tod gehört haben. Ob und wer sich da vorher bereichert hat, ist unwichtig.

Direkt nach seinem Tod darf niemand mehr an seine Konten, die Banken "frieren die ein". Deshalb macht es keinen Sinn, die Auszüge nachzubestellen.

Die Hinterbliebene können einen Erbschein beantragen (damit erklären sie, das Erbe anzutreten) und bekommen dann bei der Bank auch  - gemeinsam - Einsicht in die Konten. Dort kann man dann auch bestimmen, was mit dem Geld gemacht wird.

Haxenzwackerl1 
Fragesteller
 14.09.2018, 23:29

mein Gott bist Du Gesetzresistent :-)

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Blindi56  14.09.2018, 23:40
@Haxenzwackerl1

Ja, wenn man die ganzen Infos vorher gehabt hätte....

ich frag mich, was denn der Anwalt gesagt hat...und warum man dann nicht die üblichen Bankgebühren für 10 Jahre Kontoauszüge vorstrecken will, bis das geklärt ist.

Und dann hier Leute angehen, weil deren Antwort einem nicht passt...

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Du redest von Bereicherung? Weisst du was das ist? Sie hat für eueren Vater gesorgt, einen Dementen zu versorgen braucht alle Kraft und Energie, da muss man sich vieles von dem Kranken bieten lassen.

Sie hat sogar einen erhöhten Erbanspruch, da die Pflegeleistungen erhöhend wirken.

Was hast DU für deinen Vater getan in dieser Zeit?

Ihr habt einen Anwalt und dann fragst Du hier.

Hm, in dem Fall vielleicht wirklich besser, denn die Schwester ist tatsächlich nicht verpflichtet, die Unterlagen rauszugeben. Ihr habt Anspruch auf Einsicht in die Konten ab seinem Tod. Denn ab da gilt das Erbe. Wenn die Schwester keine Vollmacht über den Tod hinaus gehabt hat, dann hat auch sie keinen Zugriff mehr auf die Konten. Meisten auf jeden Fall. Die Banken sollte man sicherheitshalber informieren über den Tod des Kontoinhabers.

Ob Ihr über die Kontoauszüge eine Bereicherung in Form einer Schenkung nachweisen könnt, ist eher unwahrscheinlich.

Hatte sie denn, wenn er dement war, eine gerichtliche Betreuungsverfügung? (Wenn nicht, warum nicht?!) Dann müsste sie ja dem Gericht jedes Jahr eine Abrechnung vorlegen.

Ansonsten siehe die Antworten von @Bindi56 und @Zumverzweifeln.

Haxenzwackerl1 
Fragesteller
 14.09.2018, 23:37

son Quatsch :-) schließlich ist Gutefrage.net dazu da um Fragen zu stellen !!
Wenn Du nicht adäquat antworten kannst, dann unterlasse es . Denn schließlich werden andere hilfesuchende die nach mir kommen , damit verunsichert .Außer dem spricht sich rum, das sich einige Trolls ihre Zeit mit unseriösen Antworten hier vertreiben !!
Man darf sich doch Zweit- oder Drittmeinungen erfragen ??? wo ist das Problem ! 

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tinalisatina  15.09.2018, 16:35
@Haxenzwackerl1

Du bist das Problem. Hängst Dich auf am ersten Satz und kommst mit anderen Fragenden und unseriösen Antworten.

Das heißt, Du hast meine Antwort nicht gelesen oder sie nicht verstanden oder es hat sie Dir niemand erklärt. Die wichtigen Fragen hast Du natürlich auch nicht beantwortet.

Und das mit dem Anwalt steht deshalb vorneweg, weil in so einer Sache immer ein paar Details zu beachten sind, die man nur kennt, wenn man Einsicht in die Akten hat. Das haben wir nicht.

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Im Ernst: sie hat 10 Jahre lang EUREN dementen Vater gepflegt und du sprichst von Bereicherung?

lass dir mal ausrechnen, was du zu Heimkosten hättest dazu zählen müssen.

Zumverzweifeln  14.09.2018, 08:28

Eine Demenzpflege besdeutet Verzicht auf ein eigenes Leben - kein Urlaub, kein Kino, zum Schluss auch keine Nachtruhe mehr. Ich bewundere deine Schwester die das auf sich genommen hat - als einzige. .

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Haxenzwackerl1 
Fragesteller
 14.09.2018, 23:24

mal ganz ehrlich ?? selten so einen Müll gelesen wie einige Antworten hier.

1. Wurde sie nicht gezwungen den Vater zu pflegen.

2. Hat sie die höchste stufe an Pflegegeld bekommen . Damit ist sie auch weiter Rentenversichert .

3. Vater hatte eine hohe Rente + Pflegegeld damit wäre das Heim bezahlbar gewesen. Uns selbst wenn ich hätte zuzahlen müssen , ich hätte es gerne getan .

4. Schon mal was von Verhinderungspflege gehört ???  kann man bei der Pflegekasse beantragen . z.B. für in den Urlaub fahren    , ins Kino gehen , ein paar schöne Stunden zu zweit .

5. Schon mal was von Erbengemeinschaft und oder Pflichteilanspruch gehört ??? 

 6. Und dann pflegt man doch gerne, oder ?? wenn eine hohe Rente aufs Konto kommt und mit einer Kontovollmacht ausgestattet sämtliche Konten leer räumen kann ?

7. Wisst ihr wie der Staatsanwalt das nennt ?? VERUNTREUUNG von Geldern des dementen Vaters durch die Kontobevollmächtigte :-)

8. Selbstverständlich hat die schwester Rechenschaft abzulegen über die hohen Bargeldabhebungen.

9. Da kein Testament erstellt wurde, erst recht.

10. Hatte ich Vater jedes 2. Wochenende zu mir nach Hause geholt und nichts dafür verlangt . Ich bin ganztagsberufstätig !

11.Werde ich hier nur unsachlich angegangen , anstatt auf meine eigentliche Frage einzugehen .

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Blindi56  15.09.2018, 16:04
@Haxenzwackerl1

Schon mal was davon gehört, dass ein ERBE tatsächlich erst nach dem Tod des Erblassers existiert???? Vorher darf er mit seinem Geld machen, was er will, und wenn er entmündigt wäre, dann sein Betreuer.

Hast Du die leiseste Ahnung, was es bedeutet, einen Dementen rund um die Uhr zu Hause zu pflegen???? Er hätte ja ins Heim gebracht werden können, glaub mir, dann hätte es gar kein Erbe mehr gegeben.

Natürlich habt Ihr Kinder alle Anspruch auf  einen Anteil des vorhandenen Erbes....

Nur, besteht das in keinster Weise aus dem Vermögen, was die letzten 10 Jahre existiert hat.... also könnt Ihr Euch definitiv die Kontoauszüge sparen. Aber wenn es denn sein muss, dieser Preis der Bank ist reell....

Veruntreuung ist nur das, was noch nach seinem Tod zur Seite geschafft wurde.

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