mal ganz ehrlich ?? selten so einen Müll gelesen wie einige Antworten hier.
1. Wurde sie nicht gezwungen den Vater zu pflegen.
2. Hat sie die höchste stufe an Pflegegeld bekommen . Damit ist sie auch weiter Rentenversichert .
3. Vater hatte eine hohe Rente + Pflegegeld damit wäre das Heim  bezahlbar gewesen. Uns selbst wenn ich hätte zuzahlen müssen , ich hätte es gerne getan .
4. Schon mal was von Verhinderungspflege gehört ???   kann man bei der Pflegekasse beantragen . z.B. für  in  den Urlaub fahren    , ins Kino gehen , ein paar schöne Stunden zu zweit .
5. Schon mal was von Erbengemeinschaft  und oder Pflichteilanspruch gehört ???  
 6. Und dann  pflegt man doch gerne, oder ?? wenn eine hohe Rente aufs Konto kommt und mit einer Kontovollmacht ausgestattet sämtliche Konten leer räumen kann ?
7. Wisst ihr wie der Staatsanwalt das nennt ?? VERUNTREUUNG von Geldern des dementen Vaters durch die Kontobevollmächtigte  :-)
8. Selbstverständlich  hat die schwester Rechenschaft abzulegen über die hohen Bargeldabhebungen.
9. Da kein Testament erstellt  wurde, erst recht.
10. Hatte ich Vater jedes  2. Wochenende zu mir nach Hause geholt und nichts dafür verlangt . Ich bin ganztagsberufstätig !
11.Werde ich hier nur unsachlich angegangen , anstatt auf meine eigentliche Frage einzugehen .

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