Hallo zusammen,

Wir möchten an die beiden Ecken unserer Einfahrt zwei Bäume (Hochstamm, Wuchshöhe bis 10 m) pflanzen.

Zwischen unserer Einfahrt und der Straße befindet sich noch eine Verlängerung der Einfahrt bis zur Straße von 4-5 Meter die neben der Einfahrt / vor unserem Zaun nach 2 Meter Trockenrasen in Parkplätze übergeht. Diese Verlängerung, ein breiter Streifen zwischen Grundstück und Strasse, gehört der Gemeinde.

Spricht nach bayrischem Nachbarschaftsrecht etwas dagegen, die Bäume 0,5 Meter an den Rand der Einfahrt / Grenze Richtung Straße zu pflanzen?

Danke für Eure Hilfe!