Was ist die Sicherheitsüberprüfung (ELSE) der Bundewehr?

Hallo Leute, was genau ist eigentlich die Sicherheitsüberprüfung (SÜ), also wie muß man sich das im Detail vorstellen? Laut dem Erklärvideo der Bundeswehr, müssen alle Berwerber, die Dienst an der Waffe machen, oder in einem sicherheitsrelevanten Bereich arbeiten, einer Sicherheitsüberprüfung zustimmen. Das macht ja auch Sinn, um zu gucken, ob jemand gegenwärtig oder in der Vergangenheit in extremistischen Kreisen verkehrt, oder z.b. wegen Gewaltdelikten im Gefängnis war, etc. Aber welche Überprüfungen verbergen sich außerdem noch hinter der SÜ, weiß man das? Ist das bekannt oder ist das geheim?

Soweit ich weiß, gibt es ja nur das Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und das polizeiliche Register (z.B. NIVADIS in Niedersachsen), das bei den Polizeidirektionen geführt wird. Gibt es neben den drei Registern noch weitere? Die genannten Register werden ja sogar schon seitens des Waffenbehörde eingesehen, wenn man den kleinen Waffenschein beantragt. Also wird die Bundeswehr / MAD diese ja bei der SÜ mit Sicherheit auch kontrollieren.

Werden aber z.b. auch Akten oder Auskünfte bei anderen Behörden angefordert, z.B. Rentenkassen, Krankenkasse, Finanzamt, Arbeitsamt, ehemaliger Arbeitgeber (wenn öffentl. Dienst), Zoll (Zwangsvollstreckung) oder Rathaus der Wohngemeinde? Was z.b. wenn man vor 10 Jahren (2014) mal eine MPU wegen Cannabis am Steuer hatte, spielt das eine Rolle für die Bundeswehr und bekommen die das mit, und können die das MPU Gutachten des Psychologen auch abrufen? Ich habe alle oben genannten Register kürzlich selber eingesehen, und dort stand, dass alles über die MPU nach 10 Jahren gelöscht wird. Sonst sind die Register vollkommen sauber, habe mir nichts zu Schulden kommen lassen.

Und was ist mit Zeiten, die noch länger zurückliegen, wo man nicht mehr genau weiß, was man damals gemacht hatte? Z.B. 2001 und 2002 Da hab ich mal hier mal da gearbeitet, Praktikas gemacht, auf dem Hof Bauernhof meines Vater geholfen, war aber nicht versichert und nicht angemeldet, also auch nicht Renten- und Krankenversichert. Kann sowas bei der SÜ gecheckt werden, also ob in den beiden Jahren Renten- und Krankenkassenbeiträge gezahlt worden sind, also ob meine Angaben im Lebenslauf dazu akkurat sind? Man muss ja bei einer Bewerbung bei der Bundeswehr alle Zeiten nach Verlassen der Schule bis heute, lückenlos aufschreiben. Aber ich war damals etwas chaotisch und freigeistig... Hab mal dies mal das gemacht, war auch nicht beim Arbeitsamt gemeldet, sondern habe vom Ersparten gelebt, und mich einfach in Praktikas ausprobiert.

Also wird bei der SÜ das komplette Leben kontrolliert, und mit den im Lebenslauf gemachten Angaben abgeglichen? Oder geht's da nur um Vorstrafen und eventuelle extremistische Bestrebungen? Kann man die gesetzliche Reglung, was die Bundeswehr und der MAD in dem Bereich dürfen, nachlesen?

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Auch wenn es nicht öffentlich ist, gibt es Erfahrungswerte. Ganz negativ sind Vorstrafen, auch wenn sie nicht mehr im BZR aber noch in internen Registern stehen. Da gibt's auch 20 Jahre später noch Ablehnungen.

Negativ wirken sich ebenfalls Schulden oder Kontakte zu extrimistischen Personen und Organisationen aus. Ich habe durch google ein Urteil gefunden, wo jemand wegen Kontakt zu gewaltfreien Fußballfans in der Vergangenheit abgelehnt wurde, ob wohl er nie strafrechtlich verurteilt wurde und den Kontakt nachweislich seit 3 Jahren abgebrochen hat. Auch vreandtschafzliche Beziehungen in böse Länder sind negativ.

Nicht geprüft werden Arbeitsverhältnisse der Vergangenheit, so lange es nicht für was extremistisches ist.

Konkret negativ dürfte hier die Cannabisgeschichte und die MPU sein. Das kann auch 30 Jahre später noch negativ sein.

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Zum Arzt gehen hilft auf jeden Fall. Der kann auch Ursachenforschung betreiben oder andere Abhilfemmglichkeiten haben. Wenn alles nichts hilft, wird nur ein Jobwchsel übrigbleiben. Andernfalls drohen ernsthafte gesundheitlichen Konsequenzen. Hatte mal einen Bekannten, der kam mit der Nachtschicht nicht klar. Das hatte irgendwelche ernsten Hintergründe. Letztendlich blieb nur ein jobwechsel übrig.

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Meinung des Tages: Sollte der Familiennachzug erleichtert werden?

Die Flucht vor Terror, Krieg, Verfolgung und Armut. Seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan fliehen viele Menschen – über ein Aufnahmeprogramm sollte besonders gefährdeten Menschen die Einreise nach Deutschland zugesagt werden. Doch es scheitert nicht selten an der Bürokratie.

Die Geschichte von Mohammed

Mohammed ist einer dieser betroffenen Menschen. Früher hat er in einer Firma gearbeitet, die eine Zusammenarbeit mit den Taliban verweigert hat. Er hat Bilder von sich, die ihn als schwer verletzten Mann zeigen. Vor der Firma explodierte damals eine Autobombe – bis heute werde er verfolgt, sagt er.

Inzwischen lebt Mohammed in Kassel, seine neunjährige Tochter allerdings musste er in Kabul zurücklassen. Bei der Flucht nach dem Anschlag, so sagt er, konnte er ihr nicht genügend Sicherheit bieten – aber nun möchte er sie endlich zu sich nach Kassel holen.

Das Aufnahmeprogramm

Hessen, Thüringen, Berlin und Bremen haben für Menschen wie Mohammed nach der Machtübernahme der Taliban ein Aufnahmeprogramm aufgelegt. So sollten nach Hessen beispielsweise bis Ende 2023 1.000 Menschen kommen dürfen.

780 Anträge wurden gestellt, doch nur 177 bewilligt. Insgesamt wurden also von den Behörden 591 Anträge abgelehnt. Mehr als 40 Prozent (277) der Ablehnungen beruhen auf fehlenden Unterlagen.

Bisher sind gerade einmal 49 Menschen eingereist.

Massive bürokratische Hürden

Elisa Cardillo ist die Flüchtlingshelferin, die Mohammed unterstützt. Beispielsweise wenn es darum geht, die entsprechenden Anträge auszufüllen. Trotz ihrer Expertise brauchten sie allein für das erste Antragsformular 2,5 Stunden. Ihre Meinung dazu ist klar: Selbst betroffene Personen können diesen Akt der Bürokratie gar nicht alleine schaffen. Es wundert sie nicht, dass so viele Anträge aufgrund von Unvollständigkeit abgelehnt wurden.

Was noch dazu kommt: Wird ein Antrag als unvollständig deklariert, so beträgt die Standardfrist für die Nachreichung der fehlenden Dokumente genau drei Tage.

Diese Zeit reicht meistens nicht aus, um eine Meldebescheinigung und das Familienbuch aus Afghanistan zu besorgen.

Auch das Jugendamt darf mitreden, sollte die „dauerhafte Fürsorge und Aufnahme der Minderjährigen ggf. als nicht vollständig gesichert“ erscheinen.

Um alle Voraussetzungen zu erfüllen, zog Mohammed in eine große Drei-Zimmer-Wohnung um. Diese finanziert er selbst, arbeitet dafür in mehreren Jobs. Doch ein Besuchstermin musste dennoch vereinbart werden.

Seit Januar liegt inzwischen die Vorabzustimmung des Regierungspräsidiums in Gießen vor. Der Einreise von Mohammeds Tochter würde also theoretisch nichts im Wege stehen – doch ihr Vater muss seitdem auf einen Termin der deutschen Botschaft im Iran warten. Denn dort soll seine Tochter in seine Obhut übergeben werden. Die Wartezeiten für solche Termine können immens sein.

In der Zwischenzeit sind Kinder wie Mohammeds Töchter der ständigen Gefahr von Entführungen oder anderen Gräueltaten ausgesetzt. Selbstverständlich leiden auch betroffene Elternteile wie Mohammed psychisch sehr unter der Ungewissheit und den langen Wartezeiten. Da die Mutter seiner Tochter bereits kurz nach der Geburt verstarb, lebt seine Tochter aktuell mit ihrem Großeltern, Tante, Onkel und Cousine in einem Zimmer mit der Größe von 40 Quadratmeter. Besonders gefährlich für sie: Eine Geheimpolizei sucht explizit nach Menschen, mit denen Afghanen im Exil erpresst werden können – wie beispielsweise Mohammed.

Unsere Fragen an Euch: Wie schätzt Ihr diese bürokratische Situation aktuell ein? Sollte der Familiennachzug in solchen Situationen erleichtert werden? Oder sollte der Familiennachzug generell weniger kompliziert ablaufen? Muss es für explizit für gefährdete Kinder eine unbürokratischere Lösung geben? Wo müsste (noch) mehr eingegriffen werden, um traumatisierte Menschen besser unterstützen zu können?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch ein erholsames Wochenende.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/familiennachzug-gefluechtete-buerokratie-mittendrin-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afghanistan-aufnahmeprogramm-bilanz-100.htm

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Ich finde, das sollte differenziert betrachtet werden. Einerseits finde ich schon richtig, dass enge Angehörige kommen dürfen. Andererseits sollte Missbrauch verhindert werden, so wie dass die Familie den fittesten Sohn schickt, um alle nachzuholen.

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Berufsfahrer haben oft 8 Punkte voll!

Hängt auch vom Chef bzw. Disponenten ab. Wenn da einer die Fahrer recht unter Druck setzt, hagelts Punkte. Deshalb bin ich dafür, dass es für zu knappe Terminvorhaben Punkte für den Chef gibt.

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Du bist einfach ein fascho

20% der Bürgergeldempfänger haben einen Schwerbehindertenausweis. Weitere 30% sind gesundheitlich eingeschränkt. Oft bekommen diese Leute gar keine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Sicher gibt es auch Verweigerer, aber die sind in der Minderheit. Aber manche träumen auch davon, die Euthanasie wieder einzuführen. Einer davon könnte im Herbst sogar Ministerpräsident eines ostdeutschen Landes werden.

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Meinung des Tages: Eine Arbeitspflicht für Asylsuchende - wegweisender Vorschlag oder diskriminierendes Vorhaben?

Die Pflicht zu Arbeiten - ein drastischer Ansatz, den der Landkreistag bereits vergangenes Jahr forderte. Gefordert wurde damals eine Arbeitspflicht für alle Migranten. Doch die Kritik wird nun immer lauter.

Reinhard Sagers Forderung

Landkreistagspräsident Reinhard Sager fordert auf, Asylsuchende zu Arbeit zu verpflichten. Wer keine Handicaps hat und gesund ist, solle arbeiten - so sein Standpunkt. Finanzielle Unterstützung dürfe nicht bedingungslos sein, argumentierte er.

Im Saale-Orla-Kreis sollen Asylsuchende zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet werden. Der Stundenlohn soll dabei 80 Cent betragen, getätigt werden sollen einfache Arbeiten. Bei Verweigerung können Streichungen der finanziellen Unterstützungen vom Staat drohen.

Rechtfertigung durch § 5 Arbeitsgelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetz

Der Saale-Orla-Kreis bezieht sich bei dem Vorstoß auf den vierten Satz des § 5 Arbeitsgelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetz in dem es heißt:

Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet.

Kritik an der Arbeitspflicht

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken erteilte dem Vorschlag eine klare Absage, erklärte, sie würde davon nichts halten.
Auch Andrea Nahles, die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, weist Vorschläge dieser Art zurück. Es sei bereits seit Jahren möglich, dass Geflüchtete in Unterkünften Arbeit aufnehmen - doch genutzt wird dies von den Kommunen kaum.

Tareq Alaows, der Sprecher der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl reagiert verärgert - dieser Vorschlag grenze an Zwangsarbeit. Pro Asyl argumentierte außerdem, dass das Vorhaben rassistisch und menschenverachtend sei, gar das falsche Bild vermitteln würde, dass Geflüchtete arbeitsunwillig seien.

Auch Janine Wissler, Linken-Parteichefin, fürchtet, dass Asylbewerber in die Rolle von Lohndrückern gedrängt werden - durch diesen Vorschlag würden außerdem Tarifverträge und Mindestlöhne unterlaufen werden.

Von Seiten der CDU hingegen wird der Vorschlag positiv aufgenommen. Generalsekretär Carsten Linnemann begrüßt das Vorhaben.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über den Vorschlag der Arbeitspflicht? Ist die Kritik berechtigt? Würde ein solcher Vorschlag gegebenenfalls mit anderen Konditionen funktionieren?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start in die Woche!
Euer gutefrage Team

Wir wissen, dass das Thema brisant ist und auch die Gemüter erhitzen kann - bitte achtet aber dennoch auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/arbeitspflicht-fluechtlinge-debatte-102.html
https://www.tagesschau.de/inland/landkreistag-arbeitspflicht-migranten-100.html
https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/BJNR107410993.html#:~:text=%C2%A7%205%20Arbeitsgelegenheiten&text=Im%20%C3%9Cbrigen%20sollen%20soweit%20wie,das%20Arbeitsergebnis%20der%20Allgemeinheit%20dient.

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Ich halte nichts davon, Asylsuchende mit allen möglichen Schikanen von regulärer Arbeit fernzuhalten und sie dann zu Bullshitjobs zu zwingen.

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Andere Antwort

Es ist halt nicht so schwarz weiss. Schwerbehinderte sind grundsätzlich arbeitsfähig und wollen auch, bekommen aber oft keine Chance. Auch sind sie nicht mehr für jeden x beliebigen Job brauchbar.

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Zwiegespalten/andere Meinung

Ja, es gibt ein paar Drückeberger. Aber die Mehrheit der Bürgergeldempfänger hat einfach keine Chance. Ca. die Hälfte hat gesundheitliche Einschränkungen oder gar einen Schwerbehindertenausweis. Manchmal fehlt nur eine Behindertentoilette.

Auch viele können die Anforderungen nicht erfüllen. Selbst am Flughafen wo man keine Qualifikationen braucht, darf man polizeilich nicht aufgefallen sein. Das ist schärfer als bloss keine Vorstrafe. Schon wer mal beim Schwarzfahren von der Polizei erwischt wurde oder schuldhaft einen Unfall mit Personenschaden verursacht hat ist gnadenlos raus.

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Erstens müssen die langen Löschfristen berücksichtigt werden. Die Tilgungsfrist beträgt 10 Jahre plus Strafhhöhe, wenn es unter 1 Jahr war, sonst 15 Jahre plus Strafhöhe. Sicherheitsüberprüfungen dürften mindestens 20 volle Kalenderjahre sein und wenn dann noch eine Kleinigkeit dazukommt kommen noch mal 10 volle Kalenderjahre drauf. Solche Kleinigkeiten können ein Verkehrsunfall oder eine Aufnahme der Personalien im Stadion oder auf einer Demo sein.

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Meinung des Tages: Köln entkriminalisiert das Schwarzfahren - was denkt Ihr über diese Regelung?

Fürs Schwarzfahren ins Gefängnis? Das ist in vielen Städten Deutschlands weiterhin Praxis. In Köln ist damit jedoch ab sofort Schluss. Ziel sei es, das Schwarzfahren zu entkriminalisieren und am Ende des Tages auch die Justiz zu entlasten… 

Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

Bislang war es durchaus möglich, dass Menschen, die den öffentlichen Nahverkehr zu häufig ohne gültiges Ticket genutzt haben, im schlimmsten Falle dafür auch ins Gefängnis kommen konnten. Deutschlandweit betrifft das jährlich mehrere hunderte Menschen. Im Dezember des vergangenen Jahres beschloss der Stadtrat in Köln, für das Schwarzfahren künftig keine Strafanzeige mehr zu erstatten. Das geplante Vorhaben wird nun in die Tat umgesetzt.

In der bisherigen Praxis wurden Personen, die drei mal innerhalb eines Jahres oder vier Mal binnen von zwei Jahren beim Schwarzfahren erwischt worden sind, angezeigt. Laut Matthias Pesch, dem Leiter der Unternehmenskommunikation der Kölner Verkehrsbetriebe, soll damit nun Schluss sein. Die Strafe von 60€ für das Fahren ohne Ticket allerdings bleibt bestehen.

In der Regel betrafen die Gefängnisstrafen Menschen, die angesichts des Schwarzfahrens zu Geldstrafen verurteilt wurden, diese allerdings nicht bezahlen konnten. Hierbei handelte es sich überwiegend um Wohnungslose, Suchtkranke und arme Menschen. FDP-Ratspolitiker Volker Görzel verwies im Dezember 2023 auf die Diskrepanz zwischen dem Fahren ohne Ticket sowie dem Falschparken in der Stadt: Während Falschparker lediglich mit Knöllchen rechnen mussten, konnten Schwarzfahrer unter Umständen im Gefängnis landen.

Durch den Vorstoß des Kölner Stadtrats bzw. den Verzicht auf Strafanzeigen könne zudem die Justiz entlastet werden. Linken-Politikerin Güldane Tokyürek verwies ferner auf den Umstand, dass durch Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft keine Zahlungsfähigkeit hergestellt werde. Menschen, die ihre Tickets nicht bezahlen können, sind i.d.R. auch nicht imstande, für die Geldstrafen aufzukommen.

Reaktionen auf die neue Regelung

Vor allem auf Seiten des Verbands Deutscher Verkehrsbetriebe blickt man eher skeptisch auf den Vorstoß aus Köln, da man befürchtet, das Schwarzfahren könne verharmlost werden. Obgleich regelmäßig flächendeckende Kontrollen stattfinden, sind die jährlichen Einbußen von ca. 300 Millionen Euro immens. KVB-Sprecher Pesch befürchtet, dass hinsichtlich der wegfallenden Strafverfolgung "eine negative Signalwirkung" ausgeht, die zu einer höheren "Quote der Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis" führen könnte.

In der Folge müssten die Ticketpreise des ÖPNV durch die fehlenden Einnahmen sukzessive erhöht werden, worunter auch all diejenigen leiden, die regelmäßig und pflichtbewusst ihre Tickets bezahlen. Letztendlich müsse aber abgewartet werden, inwieweit sich die neue Regelung tatsächlich auf das Fahrgastverhalten auswirke, so Pesch.

Einer Umfrage von infratest dimap zufolge sprechen sich c.a. 2/3 der Deutschen dafür aus, das Fahren ohne Ticket zu entkriminalisieren.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die Regelung aus Köln?
  • Sollten regelmäßige Schwarzfahrer im Gefängnis landen dürfen?
  • Welche Strafmaßnahmen wären für überzeugte Schwarzfahrer Eurer Meinung nach angebracht?
  • Gibt ein Tarifsystem überhaupt noch Sinn, wenn harte Sanktionen entfallen?
  • Sollte der ÖPNV für Ärmere grundsätzlich kostenlos sein?
  • Würdet Ihr bei solch einer Regel häufiger ohne Ticket fahren?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/schwarzfahren-koeln-100.html

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In Anbetracht, dass Falschparken so billig ist, finde ich das richtig. Gleichzeitig wäre ich für eine Erhöhung der Falschparkergebühr auf 60 EUR.

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Meinung des Tages: Zurück zur Sommerzeit - was spricht für / gegen eine dauerhafte Zeitumstellung?

Mindestens zwei Mal pro Jahr wird darüber diskutiert: Die Zeitumstellung. Doch neben der fehlenden Sinnhaftigkeit hinsichtlich etwaiger finanzieller Einsparungen beeinflusst die Zeitumstellung oftmals Tier und Mensch...

Die Zeitumstellung als Dauerärgernis

Vor wenigen Tagen wurden die Uhren in Deutschland wieder um eine Stunde vorgestelt: Seit der Nacht zum 31.03. gilt hierzulande die Sommerzeit und wie in jedem Jahr wird auch aktuell über die Sinnhaftigkeit der zwei Mal jährlich stattfindenden Zeitumstellung debattiert. Ursprünglich wurde die Zeitumstellung innerhalb der EU in den 80er Jahren mit dem Ziel eingeführt, Energie einzusparen. Die Hoffnung war, dass mithilfe der längeren Tageslichtperiode weniger Energie verbraucht werden würde. Laut Umweltbundesamt allerdings lassen sich in Deutschland keine signifikanten Energieeinsparungen feststellen: Obgleich wir in den hellen Sommermonaten das Licht erst später einschalten, wird im Frühjahr und Herbst i.d.R. mehr und früher geheizt. Somit heben sich die eventuellen Einsparungen tendenziell wieder auf. Über den finanziellen und umweltpolitischen Aspekt hinaus tangiert die Zeistellung aber vor allem Mensch und Natur...

Wenn der natürliche Rhythmus beeinträchtigt wird

Wenngleich es angesichts der hohen Dunkelziffer in Deutschland keine einheitliche Datenlage zu Wildtierunfällen gibt, zeigen neuere Untersuchungen des Fraunhofer-Instituts für Verkehrsforschung jedoch, dass es im Frühling sowie Herbst deutliche Spitzen bei der Anzahl an Unfällen gibt. Die Erklärung hierfür liegt in der Tatsache, dass Wildtiere wie Rehe sich bei ihren Wegen nach der Dämmerungszeit richten. Wenn Berufspendler aufgrund der Zeitumstellung plötzlich früher oder später losfahren, werden die Tiere überrascht und in ihrem natürlichen Rhythmus gestört. In der Folge kommt es demnach zu wesentlich häufigeren Unfällen.

Und auch uns betrifft die Zeitumstellung mehr als man denken mag: Bei vielen Menschen dauert es eine ganze Weile, bis sich der Schlaf-Wach-Rhythmus an die Sommerzeit gewöhnt hat. Am Institut für Medizinische Psychologie der Ludwig-Maxmilians-Universität München wurde die Annahme, dass der Mensch eine innere Uhr hat, von Chronobiologen bereits bestätigt: Der Mensch orientiert sich am Tageslicht und passt seinen Schlaf-Wach-Rhythmus danach an. Bei der Zeitumstellung gerät die innere Uhr des Menschen oftmals aus dem Gleichgewicht; eine verlorene oder hinzugewonnene Stunde kann den Körper dadurch nachhaltig durcheinanderbringen. Leute, die unter diesem "Mini-Jetlag" leiden, berichten häufig von Müdigkeit und Schlappheit, Einschlafproblemen, Schlafstörungen, Konzentrationsschwäche sowie depressiven Verstimmungen.

Zeit, die Zeitumstellung abzuschaffen, oder?

Woran es noch scheitert

Dadurch, dass die Zeitumstellung in ihrem ursprünglichen Sinn versagt hat, lehnen viele Menschen das edle Vorhaben grundsätzlich ab. In einer nicht repräsentativen Online-Umfrage stimmten 2018 80% der 4,6 Millionen teilnehmenden EU-Bürger für deren Abschaffung. Die Abschaffung wurde 2019 schließlich von der EU-Kommission beschlossen. Aktuell wird jedoch darüber debattiert, auf welche Zeit umgestellt werden soll: Ganzjährige Sommer- oder Winterzeit? Seitdem die Mitgliedstaaten darüber entscheiden sollen, sind die Verhandlungen darüber allerdings ins Stocken geraten. Probleme bereiten etwa Änderungen im Flug- und Bahnverkehr, da hierfür neue Pläne und Zeitslots koordiniert werden müssten.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was haltet Ihr von der gesonderten Sommer- und Winterzeit?
  • Welche Vorteile hätte eine Abschaffung Eurer Meinung nach?
  • Welche wirtschaftlichen Gründe sprechen z.B. dafür, die aktuelle Regelung beizubehalten?
  • Beeinträchtigt Euch die Zeitumstellung ggf. gesundheitlich?
  • Welche dauerhafte Zeitperiode wäre Eurer Meinung nach sinnvoller?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.mdr.de/ratgeber/neu-ab/zeitumstellung-sommerzeit-uhr-stellen-130.html

https://www.tagesschau.de/wissen/forschung/wildunfaelle-zeitumstellung-100.html

https://www.aok.de/pk/magazin/familie/eltern/wie-die-zeitumstellung-den-koerper-belastet/

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Andere Meinung und zwar...

Ich bin für Beibehaltung oder permanente Sommerzeit. In den USA, wo die Bundesstaaten selbst entscheiden können hat man festgestellten, dass in Bundesstaaten mit permanenter Sommerzeit sich die Menschen am meisten bewegen. In Bundesstaaten mit permanenter Winterzeit hocken die Leute mehr vor der Glotze oder daddeln am Computer oder Smartphone. Bundesstaaten mit Umstellung liegen im Mittelfeld. In Zeiten, wo wir uns alle zu wenig bewegen sollte das nicht vernachlässigt werden.

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Meinung des Tages: Ist das Tanzverbot an Karfreitag noch zeitgemäß?

Viele von uns freuen sich sicherlich auf ein paar ruhige und besinnliche Osterfeiertage im Kreise der Familie. Für einige junge Menschen würde sich an Ostern jedoch die ideale Gelegenheit zum Feiern bieten. Wenn da nicht dieses Tanzverbot wäre…

Ein bundesweites Tanzverbot unterschiedlichster Ausprägung

Der Karfreitag gilt für viele Christen weltweit als der wohl wichtigste Feiertag überhaupt: Am besagten Freitag unmittelbar vor Ostern gedenken Gläubige dem Leiden und Sterben Jesu am Kreuz. In Kontrast zu manchen anderen christlich geprägten Ländern (z.B. Österreich) ist der Karfreitag in Deutschland allerdings ein gesetzlicher Feiertag. Und Karfreitag impliziert auch, dass gewissen weltlichen Freuden nicht gefrönt werden sollte. Typischerweise sind an diesem Tag öffentliche Tanzveranstaltungen, laute Musik, diverse Unterhaltungsveranstaltungen sowie manche Filmvorführungen ("Das Leben des Brian") verboten.

Das Tanzverbot besteht grundsätzlich in allen Bundesländern, hier allerdings in unterschiedlichen Ausprägungen. Während es beispielsweise in Baden-Württemberg von Gründonnerstag an ab 18:00 Uhr bis Karsamstag um 20:00 Uhr gilt, besteht das Tanzverbot in Berlin nur am Karfreitag von 04:00 Uhr bis 21:00 Uhr. In Bayern beginnt die sogenannte "stille Zeit" am Gründonnerstag um 02:00 Uhr und endet in der Nacht zum Ostersonntag um Mitternacht.

Da mittlerweile aber immer mehr (junge) Menschen nicht gläubig bzw. aus der Kirche ausgetreten sind, stellt sich auch die Frage nach der Verhältismäßigkeit solcher Verbote...

Sind Tanzverbote heute noch zeitgemäß?

In vielen deutschen Städten formieren sich Jahr für Jahr Widerstandsverbände gegen die Beschränkungen der tanzfreien Zeit, so auch in München: Assunta Tammelleo, Vorsitzende des religionskritischen Bundes für Geistesfreiheit (bfg), fragt sich, wieso Menschen, die nicht an Gott oder den Gottessohn am Kreuz glauben, nicht feiern / tanzen können sollten.

Auf seiten christlicher Vertreter hingegen verweist man auf die immense Bedeutung dieses christlichen Feiertags, der selbst Atheisten die Möglichkeit zur inneren Einkehr bieten könne. Die evangelische Landesbischöfin in Baden, Heike Springhart, erachtet die ruhige Zeit als heilsame Unterbrechung für die gesamte Gesellschaft. Die Beschränkungen an den "stillen Tagen" stünden zudem mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang und belasten Veranstalter sowie Bürger nicht über Gebühr.

In der stillen und tanzfreien Zeit zumindest sorgen die hiesigen Ordnungsämter in stichartigen Kontrollen dafür, dass es die vorgeschriebene Ruhe eingehalten und das Tanzbein nicht geschwungen wird. Nach Angaben des Innenministeriums wären bei Zuwiderhandlung Geldbußen bis zu 10.000 Euro möglich.

Unsere Fragen an Euch:

  • Ist das Tanzverbot heute noch zeitgemäß?
  • Inwieweit sollte religiöse Tradition Einfluss auf staatliche Gesetzgebung besitzen?
  • Steht das Tanzverbot im Spannungsverhältnis zur persönlichen Freizeitgestaltung oder dem Grundrecht der Religionsfreiheit?
  • Ist es ggf. gehässig, die Vorzüge des Feiertags zu genießen, aber die Befindlichkeiten gläubiger Menschen zu missachten?
  • Welche Alternativen zum Tanzverbot wären denkbar, um sowohl Gläubigen als auch Nichtgläubigen an solchen Feiertagen entgegenzukommen?
  • Und natürlich: Geht ihr an Ostern selbst feiern / tanzen? 💃🕺

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch - egal, ob auf oder fernab der Tanzfläche - ein paar erholsame freie Ostertage 🐇🥚

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/protestpartys-gegen-tanzverbot-in-bayern-ausser-in-nuernberg,U8CUJgs

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karfreitag-tanzverbot-spd-haelt-lockerung-fuer-vorstellbar-100.html

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Andere Meinung und zwar...

Ja der Karfreitag sollte beibehalten werden. Es schadet nicht, wenn in unserer hektischen Zeit einmal im Jahr alle innehalten. Aber so viele Stille Tage brauchen wir nicht. Einige stehen sogar in Konkurrenz zueinander. z.B. Allerseelen, Volkstrauertag und Totensonntag. Und Allerheiligen ist eigentlich ein hoher kirchlicher Feiertag.

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Es gibt keine einheitliche Antwort. Kann in Bad A erlaubt sein und in B nicht. Hängt von der jeweiligen Hausordnung ab. Bein einem Bad, dass ich kenne, da ists verboten ( da sind sogar Badelatschen in Beckennähe verboten). Anderswo ist es aber definitiv erlaubt.

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Mit solch einer hohen Strafe ist kein Referendariat möglich. Unsere BAFöG Sünder durften zum Referendariat, wenn sie weniger als 90 TS bekamen und nichts anderes dazukam. Erst nach 5 Jahren ist das FZ wieder sauber, dann darf man auch zum Refrendariat.

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