Kan ich eine Ausbildung als rettungssanitäter absolvieren trotz anzeige wegen illegalen böllern?

3 Antworten

allgemein, die Anzeige sagt nichts aus. Was wichtig ist bei solchen Dingen ist, ob es zu einer Verurteilung kommt und wie hoch diese ist.

Allgemein aber sollte dir das Böllern da nicht im Weg stehen

Sollte eigentlich trotzdem gehen, wäre auch lächerlich wenn nicht

Probsteier  27.12.2021, 15:16

Die AUSBILDUNG!!!!! wird an privaten Schulen unterrichtet.
Wer zahlt, darf den Kursus besuchen. Denen ist es egal ob du die Vorraussetzungen erfüllst. Du kannst auch aus anderen Gründen für den Beruf!!! RS ungeeignet sein. Ausbilden lassen kannst du dich trotzdem.
Ist im prinzip wie in der Fahrschule. Wer zahlt darf kommen. ( von EH und Sehilfen Vorschrift mal abgesehen)

diese Schonen haben in der Regel nur finanzielle interessen.
Ausserdem könnte es ja sein das du den RS nicht für eine berufliche Laufbahn benötigst, sondern für die SEG,den Sanitätsdienst,die FF, den Betriebs Ersthelfer usw.

Völlig losgelöst davon sind die EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN wenn Du dich als RS bei einem Arbeitgeber bewirbst.
Hier ist ein sauberes Führungszeugnis Vorraussetzung.

in dem Führungszeugnis stehen allerdings keine Anzeigen drinnen, sondern rechtskräftige Urteile Je machen welches verlangt wird.

Das einfache

das erweiterte

oder das europäische Führungszeugnis

im einfachen sind in der Regel ( wenn nicht vorbestraft) nur Urteile von mehr als 90 Tagessätzen oder drei Monate Haft eingetragen.

den Rest findest du im www

oder hier

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/polizeiliches-fuehrungszeugnis-antworten-auf-die-wichtigsten-fragen?full=1

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Du brauchst ein sauberes Führungszeugnis. Da stehen eigentlich nur verurteilte Straftaten drin, ich gehe Mal nicht davon aus, dass deine Böller-Geschichte da drinsteht