Vom mittleren in gehobeneren Dienst?
Kann man als Justizfachwirt zum Rechtspfleger werden? Ich bin mir etwas unsicher gewesen da die Rechtspfleger ja im gehobeneren Dienst sind und justizfachwirte eher im mittleren Dienst.
4 Antworten
Nur wenn man zum Aufstieg zugelassen wird. Aber selbst dann muss man das reguläre Studium absolvieren. Man benötigt nur kein Abitur.
Was die Justizverwaltung angeht, bin ich mir nicht sicher. In der Finanzverwaltung ist es so, dass diese Aufsteiger dann noch die übliche Ausbildung für den gehobenen Dienst durchlaufen und die entsprechenden Prüfungen bestehen müssen.
Es werden regelmäßig Aufstiegsbeamte gesucht. Allerdings musst du dafür mindestens vier Jahre im mittleren Dienst gearbeitet haben. So ist es zumindest bei uns.
Du spielt mit dem Gedanken in den gehoben Dienst zu wechseln, scheinst aber null Ahnung zu haben...
Aufstiegsbeamte durchlaufen mit dem neuen Jahrgang zusammen das komplette Rechtspflegerstudium, bekommen aber weiterhin ihre normalen Bezügen.
Sorry, aber ich frage mich gerade wie du es überhaupt in den mittleren Dienst geschaffst hast...
Bei uns ging das nur, indem man die Beamtenlaufbahn aufgab und Verwaltungsangestellter wurde.
Ganz Ausgewählte durften einen sogenannten Sonderweg gehen, indem sie noch eine Zusatz-Ausbildung machen mußten.
Und was machen Aufstiegsbeamte?