Gewerbe anmelden trotz Vorstrafen?

1 Antwort

Ich kann nur beschreiben, wie es in D wäre.

Hier würde niemals ein Gericht eine Gewerbeuntersagung aussprechen, höchstens die Untersagung des Gewerbeamtes im Fall der Klage bestätigen.

Eine Vorstrafe wäre nur ein Problem, wenn man ein erlaubnispflichtiges oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe ausüben will und die Tat einen Bezug zum Gewerbe haben könnte.