Sind E-Mails, die man dem eigenen Anwalt schickt, vor "Zugriffen" der Polizei "geschützt"? Dürften solche Mails vor Gericht als Beweis verwendet werden?

3 Antworten

Der Bundesgerichtshof verbietet das Abhören eines Gesprächs zwischen Anwalt und Mandant. Das gilt natürlich auch für Mails.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-stb813-strafverteidiger-mandant-telefonat-abhoeren-vertrauensschutz-verschwiegenheitspflicht/

MonsieurInconnu 
Fragesteller
 05.10.2019, 15:27

Logisch wäre, dass dann das Überwachen von Mails gleich gehandhabt wird aber Juristerei ist nicht immer logisch. Ists bei Mails rechtlich gleich wie bei Gesprächen?

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Phil13272  05.10.2019, 15:34
@MonsieurInconnu

Ich wüsste nicht, das dazu extra etwas geurteilt wurde, aber es wäre sicherlich nicht schwer, das Verbot auch für Mail durchzusetzen.

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Anwalt mit seinem Mandanten per email korrespondiert

Tuehpi  05.10.2019, 15:45

Doch, tun sie.

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Tuehpi  05.10.2019, 15:47
@DerHans

Ach wieso... spart mir Geld und es geht um Dinge die in meinen Augen nicht sonderlich sensibel sind.

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Egal in welchem Rechtsverhältnis;

dir ist aber schon klar das emails nicht anderes als Postkarten sind, die im Grunde jeder lesen kann?

Und ja, eigentlich ist die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant geschützt.