Vorladung als Zeuge wegen Warenkreditbetruges?

5 Antworten

Hallo EarlCiel,

als aller Erstes, wenn sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft als Zeuge vorgeladen werden, geht die Behörde davon aus, dass Sie informationen oder Sonstiges bei der Aufklärung einer Straftat beitragen können.

Durch die Befragung sollten sie keine Probleme bekommen oder danach haben, es geht schließlich nur um Informationen, die die Polizei oder Staatsanwaltschaft gerne hätte um einen Fall oder Sonstiges aufzuklären. Es sei denn, sie würden falsche Informationen liefern, was Ihnen meiner Meinung nach klar sein sollte.

In manchen Fällen sind sie jedoch nicht verpflichtet zu dem Termin zu erscheinen. Jedoch ist es heutzutage mit dem "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" in manchen Fällen Pflicht bei einem Termin zu erscheinen. Auch wenn sie nicht zu dem Termin erscheinen müssten, würde ich Ihnen raten hinzugehen, denn die Staatsanwaltschaft denkt/weiß, dass sie eventuelle wertvolle Informationen für sie haben, die bei der Aufklärung des Falls helfen könnte.

Sie können jedoch wahrscheinlich nicht von dem "Zeugnisverweigerungsrecht" gebrauch machen, denn hierbei sollte der Fall etwas mit einem Verwandten oder einer Person in näherer Beziehung zu tun haben.

Im Zweifel sollten Sie einen Zeugenbeistand mitnehmen, sollten sie später bei der Polizei aussagen, können sie einen Zeugenbeistand mitnehmen. Und das vor allem, wenn zu erwarten ist, dass Sie sich mit einer Aussage selber belasten könnten.

Als Zeuge bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht müssen sie zu einer Vorladung in jedem Fall nachkommen. Also sie müssen zu dem Termin erscheinen. Es gelten hierbei die selben Regeln wie bei der Polizei.

Wenn Sie: Angehöriger des Beschuldigten sind, Berufsgeheimnisträger oder dessen Berufshelfer sind oder sich durch Ihre Aussage selbst oder einen Angehörigen belasten würden können sie in jedem Fall schweigen. Also sie können wenn sie Angehöriger sind nach § 52 der Strafprozessordnung (StPO) Zeugnis verweigern.

Ich hoffe natürlich ich konnte Ihnen helfen und wünsche ihnen noch einen schönen Tag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
EarlCieI 
Fragesteller
 07.09.2019, 15:29

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort.

Ich bin mir sicher dass ich der Beschuldigte bin, obwohl ich als Zeuge dahin muss.

Würden sie mir lieber einen Anwalt raten oder sollte ich eher zur Vorladung hingehen?

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Invenire  07.09.2019, 17:40
@EarlCieI

Hallo EarlCiel,

wenn sie glauben der Beschuldigte zu sein würde ich Ihnen einen Anwalt raten. Nicht zur Unterstützung sondern auch um Akteneinsicht zu beantragen. Persönlich haben sie nämlich kein Recht dafür.

Sollten sie jedoch von Ihrer Unschuld überzeugt sein, dann ist ein Anwalt eigentlich nicht notwendig. Jedoch kenne ich nicht genaue Details und kann Ihnen deshalb keine wirklich "richtige" Empfehlung geben. Sie können natürlich als aller erstes der Polizei den Sachverhalt erklären und wenn notwendig einen Anwalt einschalten.

Außerdem ist eine Anzeige ist eine reine Wissensmitteilung, daher kann Sie auch nicht zurückgenommen werden. Wenn die Strafverfolgungsbehörden von einer möglichen Straftat Kenntnis erlangen, kann man Ihnen diese Kenntnis nicht mehr nehmen.

Falls sie noch Fragen haben melden sie sich.

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Hört sich an, als wenn Du der Beschuldigte bist - wenn dich nicht die Staatsanwaltschaft als Beschuldigten vorlädt, sondern nur die Polizei, musst Du als Beschuldigter keine Aussage machen und auch nicht hin.

EarlCieI 
Fragesteller
 07.09.2019, 14:39

Wie soll ich deiner Meinung nach handeln?

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Das hört sich aber nicht danach an, dass du Zeuge bist, sondern Beschuldigter. Als Zeuge musst du hin, kannst aber in dem Moment, in dem auf deine konkrete Frage: "Bin ich Beschuldigter" oder " wird mir etwas vorgeworfen" mit Ja geantwortet wird, die Aussage verweigern und gehen.

Ich habe das schon mehrfach gehört, dass man Täter als Zeuge zur Vernehmung "lockt", um dann so viel wie möglich zu einem Tatvorwurf herauszufinden. Also aufpassen. Sobald du dich mit einer Aussage selbst der Strafverfolgung aussetzt, brauchst du nichts mehr auszusagen. Du musst nur daran denken, dass die Polizisten Profis sind, und einen Fall zu lösen haben, also ihrer Arbeit nachgehen. Lass dich also nicht einlullen.

EarlCieI 
Fragesteller
 07.09.2019, 14:29

Soll ich also zur Vorladung gehen oder mir ein Anwalt nehmen? Das Geld habe ich den Anzeigengeber heute zurückerstattet.

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Minijobopa  07.09.2019, 17:02
@EarlCieI

Einen Anwalt kannste nur als Beschuldigter nehmen, also in dem Moment wo du merkst dass man dir was vorwirft. Dann nix mehr sagen und Anwalt verlangen.

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wiki01  07.09.2019, 17:42
@EarlCieI

Zur Vernehmung musst du, weil du als Zeuge geladen bist. Da hast du keine Wahl. Das ist ja das heimtückische.

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wiki01  07.09.2019, 17:43
@Minijobopa

Nö, einen Anwalt kann ich nehmen, wann immer ich will, und wenn ich ihn nur mit in die Waschanlage nehme. Ich bezahle, er kommt.

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Das Geld habe ich den Anzeigengeber heute zurückerstattet.

Ist der Anzeigeber zufrieden damit? Nur der kann die Anzeige zurück ziehen.

Zu so einem Termin würde ich nicht ohne Anwalt gehen. bzw. dort keine Aussage machen.

So eine Quatsch Ausrede. Du hättes problemlos Paypal nach der Kontaktadresse fragen können. Oder sofort das Geld zurückschicken.
Ich hoffe du hattest das Handy wenigstens

Du bist auch kein Zeuge, sondern sicher Beschuldigter. Reuhe und Geständigkeit haben sich bewährt.

Einen Anwalt ?? Für was. Du hast jemanden betrogen und man hat dich erwischt

nibonb51  11.01.2020, 19:14

Ist ja nicht das erste Mal bei diesem Nutzer.

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