Polizei Vorladung 2 mal verpasst?
Hallo ich war bei der Polizei als Zeuge vorgeladen wurden und habe es jetzt zum 2ten mal verpasst.
was kommt jetzt auf mich zu ?
War die Ladung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft?
Ne
3 Antworten
Es besteht eine Erscheinens- und Aussagepflicht bei einer polizeilichen Zeugen-Vorladung auf Basis staatsanwaltlicher Anordnung.
Ansonsten ist es in meinen Augen wirklich bescheiden eine Zeugenaussage nicht zu machen. Viele Verfahren sind auf Zeugenaussagen aufgebaut, vor allem für Geschädigte sind Zeugen oft die einzige Möglichkeit das geschehene Unrecht darzulegen.
nix, solange die Vorladung nicht vom Staatsanwalt kommt.
Vor Gericht must du erscheinen
wenn du eine Vorladung als Zeuge bekommst, ja, da kommst nicht raus,
bleibst fern, können dir Kosten auferlegt werden, oder du bekommst ein Taxi in Form eines Einsatzfahrzeugs :)
der Zeuge muss auch bei der Polizei erscheinen, wenn die Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft angeordnet worden ist
DA kommt nicht mehr, wer es zweimal verpasst würde es auch dreimal verpassen. Also sinnlos nochmal zu laden.
Also muss ich jetzt vor Gericht