Güteverhandlung - gefordertes Geld vor Termin überwiesen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Termin sollte in jedem Falle wahrgenommen werden. Einfach nur um auf Nummer sicher zu gehen, dass die Klage zurückgenommen wird oder für erledigt erklärt wird. Nicht, dass am Ende noch unterstellt wird, die 100 € sein aus einem ganz anderen Rechtsgrund worden. Von daher auf jeden Fall hingehen und die Sache zu einem Abschluss bringen.

vaney1999 
Fragesteller
 02.09.2019, 12:38

Und wie sieht es danach mit den Gerichtskosten aus?

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Hat der Arbeitgeber die Klage denn nicht zurückgezogen?

Wenn keine Forderungen mehr offen sind, braucht es keinen Gütetermin. Setz Dich mit dem AG in Verbindung. Gütetermine werden oft kurzfristig abgesagt, wenn sich die Klage vorher erledigt hat.

Hast du eine Vorladung? Dann solltest du dieser Folge leisten.

vaney1999 
Fragesteller
 02.09.2019, 01:00

Ja das ist eine Vorladung, aber trage ich dann nicht die Gerichtskosten obwohl ich die Hauptforderung um die es geht schon beglichen habe?

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