Gütetermin beim Arbeitsgericht?

3 Antworten

Dein Anwalt hat für Dich die Klage eingereicht und bekommt entsprechend auch die Ladung zum Gütetermin.

Er hat Dich informiert, damit Du weißt, wann der Termin stattfindet. Es ist nicht vorgeschrieben, dass Du persönlich anwesend sein musst, selbstverständlich kannst Du mit dem Anwalt zum Termin kommen.

Ich würde Dir empfehlen, beim Gütetermin anwesend zu sein. Im Gütetermin versucht der Arbeitsrichter ja, dass ein Vergleich zwischen den beiden Parteien geschlossen wird.

Wenn dann z.B. die Gegenseite ein Angebot oder der Arbeitsrichter einen Vorschlag macht, ist es sinnvoll, dass Du vor Ort bist. Dein Anwalt wird i.d.R. nicht alleine entscheiden können/wollen, ob das Angebot/Vorschlag von Dir angenommen wird oder ob es zum Kammertermin kommt.

Bei Güte- oder Kammerterminen sehe ich oft, dass auf einer Seite nur der Anwalt anwesend ist. Das ist aber i.d.R. der Arbeitgeberanwalt. Meistens sind die AN mit ihrem Anwalt anwesend (was auch wie oben erwähnt Sinn macht).

Schau also, dass zu zum Termin Zeit hast und sag das Deinem Anwalt. Ihr werdet Euch dann zum Sitzungstermin beim Arbeitsgericht treffen.

Lange Rede kurzer Sinn: in jedem Fall Rücksprache mit dem Rechtsanwalt nehmen. Aus meiner Erfahrung macht es in der Regel großen Sinn, wenn der Mandant mitkommen. Zum einen besteht durchaus das Risiko, dass das Gericht das Gefühl bekommt, so wichtig kann es ja nicht sein, wenn der Kläger selbst nicht erscheinen.

Darüber hinaus können immer Fragen kommen, die ich als Anwalt nicht beantworten kann. Letztendlich ist es immer der Mandant selbst, der die Dinge erlebt hat. Auch für mögliche Vergleichsgespräche macht es absolut Sinn zu dem Gütetermin mitzukommen.

Darüber hinaus ist es zumindest theoretisch denkbar, dass Gerichte das persönliche Erscheinen anordnen und es nicht ausreicht, wenn nur der Rechtsanwalt erscheint.

Unter dem Strich empfehle ich meinen Mandanten immer zu dem Gütetermin mitzukommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich habe mich mit dem Anwalt verabredet und war da. Der Chef hatte nur seinen Anwalt geschickt und der log auch noch bzw.er erzählte die Lügen des Chefs.

Dem habe ich sowas von eingeheizt, kurz die Sitzung unterbrechen lassen und mit dem gegnerischen Anwalt vor die Tür gegangen.

Ich hatte Schichtpläne kopiert und da waren Mitarbeiter die 14 und 16 Stunden da stehen hatten; erlaubt sind nur 10 Stunden. Da habe ich gesagt entweder der Chef erfüllt meine Bedingungen oder die Unterlagen gehen an die entsprechenden Stellen und jetzt soll er den Chef anrufen und fragen was ihm lieber ist.

Der Rest war dann nur noch Formsache.

Ich würde alleine deswegen schon mitgehen, damit ich weiß was mein Anwalt aushandeln will. Bin ich damit nicht einverstanden, dann sage ich das sofort.

Thomas491 
Fragesteller
 15.08.2019, 03:25

Die Sache ist die dass mein Anwalt außer dem zusenden dieser Ladung nichts geschrieben hat außer dass ich das Schriftstück zur Kenntnisse nehmen und beachten soll. Das kommt mir irgendwie so vor als wollte er mir nur mitteilen dass er diesen Termin hat ,denn sonst hätte er doch bestimmt noch etwas dazu geschrieben .

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johnnymcmuff  15.08.2019, 03:47
@Thomas491

Da steht nicht nur zur Kenntnis nehmen du sollst das Schreiben auch beachten.

Somit sollte klar sein, dass du da auch hingehen sollst.

Verabrede Dich mit Deinem Anwalt vor dem Sitzungssaal.

Es kann und wird wohl sein, dass der Vorsitzende Dir Fragen stellt.

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