Was soll ich machen?
Hallo freunde,
Ein Architekt hat meinen Chef angerufen und gesagt, dass ich (ich bin azubi), ein weiteres Gesellen und noch ein anderer Azubi viel Pause gemacht haben, und zwar länger als erlaubt. Das stimmt aber nicht. Mein Chef hat daraufhin gesagt, dass wir nicht mehr arbeiten und zur Firma zurückkommen sollen.
Wir waren in der Firma und haben mit unserem Chef gesprochen, aber er war sehr sauer. Ich und der andere Azubi haben viel geredet, aber mein Chef macht viel Stress. Er hat uns gesagt, dass wir (ich und der andere Azubi) morgens 15 Minuten früher kommen sollen, obwohl wir immer pünktlich sind. Er hat außerdem gesagt, dass ich nicht auf den Baustellen arbeiten soll, weil die Gesellen das gesagt haben.
Ich möchte auch etwas sagen: Letzten Monat wollte mein Chef, dass ich mit dem Firmenwagen fahre, weil ein Geselle keinen Führerschein hat. Aber ich wollte nicht Auto fahren. Seitdem gibt es viel Streit zwischen uns. Ich möchte nicht mit diesem Gesellen arbeiten, weil er nicht arbeitet und mich, den Azubi, die ganze Arbeit machen lässt.
Ich habe meinem Chef geantwortet, dass meine Arbeitszeit um 7:00 Uhr beginnt und um 16:00 Uhr endet. Ich komme nicht 15 Minuten früher und mache genau um 16:00 Uhr Feierabend, nicht mehr. Ich habe auch gesagt, dass der Geselle, der gesagt hat, dass ich nicht arbeiten soll, zu ihm kommen soll, damit wir gemeinsam klären können, warum ich nicht mit ihm arbeiten darf und warum er so denkt.
Mein Chef meinte daraufhin, wir bekommen eine Abmahnung. Jetzt weiß ich nicht, was ich tun soll. Soll ich die Abmahnung unterschreiben? Was passiert, wenn ich nicht unterschreibe?
5 Antworten
Eine Abmahnung - wird nicht unterschrieben, sie wird dir per Einschreiben zugestellt. Ggfs musst du den Erhalt bestätigen.
Erst einmal abwarten warum abgemahnt werden soll. In Betracht käme Arbeitszeitbetrug.
Ggfs räumt der AG dir vorher die Möglichkeit einer Gegendarstellung ein.
Und als Azubi sich einen Gesellen aussuchen wollen und Arbeitsverweigerung in Form von "ich fahre das Auto nicht" - hat Geschmack.
Bei Arbeitsbeginn - wo: im Betrieb oder auf der Baustelle? Vielleicht kommt ihr mit den eingerechneten Rüstzeiten nicht klar und kommt erst zu spät raus?
Wie willst du die Arbeit lernen - wenn du sie nicht machst? Würdest du daneben stehen und dem Gesellen zuschauen?
Auf dem Bau gibt es einzuhaltende Termine und dann entstehen auch schon einmal Überstunden.
Du darfst Autofahren - also bist du volljährig.
Was du tun kannst - über alles wieder nachdenken.
Ich weiß nicht wie das bei Azubis ist, aber nornalerweise ist in einer Arbeitszeit von 7 bis 16 Uhr eine Stunde Pause drin, in der man machen kann, was man will. (im Rahmen der Gesetze 😉)
Und bei einer Abmahnung unterschreibt man nur dafür, dass man sie erhalten hat und nicht dafür, dass sie gerechtfertigt ist.
Dann steht da Unterschrift verweigert und ein Zeuge zeichnet gegen.
Wenn du die Abmahnung nicht unterschreibst kann es sein dass er dich zum nächsten Monat kündigt. Und was dagegen spricht mal 15 Minuten früher anzufangen erschließt sich mir auch nicht. Klar ist das ganze jetzt doof gelaufen aber shit happens.
Und warum du dich weigerst das Auto zu fahren frag ich mich übrigens auch. Denn wenn du doch einen Führerschein hast ist es doch gar kein Problem das Auto zu fahren oder etwa nicht? Ich fahre zwar selbst sehr ungern Auto, aber wenn ich mit dem firmenwagen fahren müsste und dass der Anweisung vom Chef ist, würde ich trotzdem damit fahren weil es eben zu meinem Job dazu gehört den Wagen eventuell mal zu fahren. Wenn ich das nicht machen will gilt das als arbeitsverweigerung und kann bei mehrmaliger Wiederholung auch zu einer Abmahnung oder einer Kündigung führen.
Weißt du jetzt höchstens machen kannst ist die Abmahnung und das Schreiben und die zeitgleich einen neuen Arbeitgeber suchen. oder du unterschreibst eben nicht, wirst von deinem jetzigen Chef gekündigt und muss dann trotzdem eine neue Stelle suchen.
Und welchen Grund sollte der Architekt gehabt haben solche Geschichten zu erfinden? der hätte davon überhaupt keinen Vorteil.
Wenn daraufhin eine Kündigung erfolgt, bleibt nur der Gang zum Arbeitsgericht, möglichst ohne Anwalt. Für eine Kündigungsschutzklage hat man nur eine Frist von drei Wochen.