Markenrechtsverletzung bitte um Hilfe?
Hallo zusammen,
gestern kam eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung rein.
Unser Anwalt wurde schon kontaktiert und ein Termin für den Nachmittag ist schon vorgesehen.
Was ich brauche, sind Erfahrungswerte, kann gerade nicht abschalten.. meine ganze Existenz steht auf dem Spiel. Bitte um Hilfe.
Der Kläger hat eine EU/Union Wortmarke und sitzt im Ausland.
Wir haben eine nationale Wortmarke.
Beide klein Unternehmer.
Wir bewegen uns in einer ähnlichen Branche, bieten aber unterschiedliche Produkte an.
Beispiel:
BAUIGES - deren Wortmarke
BAVIGE - unsere Wortmarke
Wie würdet Ihr es persönlich beurteilen? Ich werde echt noch verrückt.
Tango / Tengo - war vor Gericht nichtig.
Panero / Panerie - war hingegen erlaubt (end silbe war länger)
3 Antworten
Ich kenn mich da nicht aus. Allerdings haben beide Namen keine Ähnlichkeit, bis auf die erste Wortsilbe.
Von meiner Meinung aus gibt es da keine Markenrechtsverletzung.
Per Google konnte ich auch keine Bedeutung von Bauiges finden. Bavige ist ein Nachname. Dementsprechend kannst du, wenn du oder deine Verwandten mit diesem Namen Verbindung hast, dann ist es dein gutes Recht, oder bei Einwilligung deiner Verwandten, diesen Namen als Markenname zu verwenden.
Mit dem eigenen Nachnamen (bezogenauf das Bsp.) darf ich machen was auch immer ich will.
Nein, das stimmt schlicht und einfach nicht.
https://www.handwerk.com/archiv/der-familienname-als-marken-falle-150-42-23818.html
Ist kein Nachname. Die Marke ist wie im Beispiel aufgebaut, nur mit anderen Buchstaben natürlich.
Mach nen Kunstgriff draus mit ner passenden Domain, also einfach nur ein .de hinter den Namen setzen. Dein Logo brauchste dann auch nicht abändern, geht nur um die rechtliche Erscheinung dann wird aus deiner Marke Bavige eben Bavige.de nur die Domain dazu musste dann auch dazu haben.
Wenns nicht geht musste halt noch schnell versuchen dir außerhalb der EU die Namensrechte zu sichern dann stehste nicht ohne etwas in den Händen vor Gericht.
Mit der Domainendung haste aber schon ne Absicherung, da kann dein Konkurrent dann auch nix gegen machen weil er die Domain ja eh nicht bekommt. Wenn du jetzt ein bisschen weiter gehst und ihm seine Marke als Domain in seinem Land wegschnappst + als .com + .de etc. stellste dich hin und bietest ihm die Domains zum Verkauf an.
Kommt auf die genaue Bezeichnung an, was jetzt geschützt ist. Kann man also pauschal nicht beantworten.
Unser Anwalt fand es als sehr fresch eine Frist von 2 Tagen zu setzen, bis alles runtergenommen wird. Deutet doch eher auch Panik mache und unseriös hin, oder? Beide Firmen haben die eine übereinstimmende Nizza Klasse, der Rest ist sehr verschieden. Und wie gesagt, unterschiedliche Produkte im Angebot.
Du HAST doch einen Anwalt - dann warte doch einfach in Ruhe ab!
Hab auf Einschätzungen/Erfahrungen gehofft. Meine Existenz hängt davon ab. Hab über 30.000 in die neuste Produktion gesteckt und mache es Vollzeit.
Bin halt wie gesagt echt nervös bis zum Nachmittag und kann nicht abschalten, sorry. :/
Das war ein Beispiel... 🙄
Ganz davon ab stimmt die Sache mit dem Namen schon mal gar nicht.