Patentrecht – die neusten Beiträge

Recht auf Waisenrente während BFD?

Hallo, also ich bin 18 und habe dieses Jahr im Juni mein Abi gemacht. 2 Monate später ist mein Vater Mitte August zuhause verstorben. Ich würde gerne Medizin studieren und muss daher einen Freiwilligendienst im medizinischen Bereich ableisten, um meine Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern. Ich werde am 1. Dezember mit dem BFD im LMU-Klinikum in München anfangen und ihn 12 Monate lang machen.

Mein Vater hat beim Europäischen Patentamt gearbeitet und dieses würde meiner Mutter, Schwester und mir dementsprechend dann auch eine Hinterbliebenenrente auszahlen. Bei mir gibt es jetzt allerdings das Problem, dass mir die zuständige Zentrale im Patentamt mitgeteilt hat, dass sie mir keine Waisenrente zahlen werden, weil ich mich mit dem BFD nicht für eine Waisenrente qualifiziere. Auch die Private Krankenversicherung Cigna wollen Sie mir nach einer sogenannten Gnadensperiode von 6 Monaten streichen. Auf Nachfrage ob ich mich in Zukunft wieder für die Waisenrente und die Private Krankenversicherung qualifizieren würde, wenn ich dann mein Medizinstudium im Sommersemester 2026 anfange, wurde mir gesagt, dass dies nicht der Fall ist.

Ich würde gerne wissen, ob dies wirklich stimmt, weil auf meinem Arbeitsvertrag des BFD steht, dass ich einen Anspruch auf Waisenrente habe.

Ich bin für jede Antwort dankbar.

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True Crime - Was wussten die "Herren"?

Man hört immer wieder von Erfindungen/ Patenten die angeblich aufgekauft wurde und/ oder (spurlos) verschwunden sind.

Einen solchen Fall stellte ich heute in den Mittelpunkt dieser Diskussion.

Wobei von verschwunden nicht die Rede sein kann, es wurde nur ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr verwertet aber warum?

Wie ein Bremer die Schraubstollen für den Fußballschuh erfand

tagesschau.de/inland/regional/bremen/rb-wie-ein-bremer...

Vor 75 Jahren hat der Schuhmacher Alexander Salot das Patent für den Schraubstollen erhalten. Auch wenn heute nur Adidas dafür bekannt ist, erinnern wir an. . .
. . . Doch Alexander Salot wird mit seiner Erfindung weder reich noch berühmt. Warum er sein Patent nicht verteidigte, ist auch seinem Sohn Werner ein Rätsel geblieben. Er erzählt, dass sein Vater Ende 1952 Besuch von einigen Herren bekam.
Was sie mit seinem Vater besprochen haben und wer sie waren, weiß er nicht.
Sondern nur, dass sein Vater zurück kam und sagte: "Die Schaubstollen-Produktion muss sofort eingestellt werden."
Bis heute hat Werner Salot keine Erklärung dafür.
Er ist aber fest davon überzeugt, dass sein Vater diese bahnbrechende Technologie erfunden hat.
DPMA | Schraubstollen - wer hat's erfunden?

dpma.de/.../schraubstollen/index.html

Für seine Fußballmannschaft entwickelte Salot Schuhe mit wechselbaren Schraubstollen, die außerdem erheblich leichter waren als die damals üblichen Fußballstiefel: Mit rund 350 Gramm wogen sie mindestens 100 Gramm weniger als das damals übliche…

Alexander Salot – Wikipedia

de.m.wikipedia.org/wiki/Alexander_Salot

Alexander Salot (* 8. Februar 1907 in Schönowitz /OS; † 9. Oktober 1992 in Blumenthal) war ein deutscher Schuhmachermeister.

Er erfand den Schraubstollen - Fußballschuh .

Inhaltsverzeichnis.

1 Leben.

2 Schaffen.

3 Weblinks.

4 Einzelnachweise.…

30. August 1949: Patent auf Schraubstollen - Bremen Eins

bremeneins.de/audios/stichtag-patent-schraubstollen...

August 1949: Patent auf Schraubstollen - Bremen Eins. Der Stichtag – Die Chronik der ARD 30. August 1949: Patent auf Schraubstollen. 30. August 2024. Heute vor

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Patentrecht bei selbst erschaffener Kunst inspiriert durch Industrieteile die man gewerblich vertreiben möchte?

Hallo liebe Community,

leider habe ich in meinem näheren Umfeld niemanden, dem ich diese Frage stellen könnte oder der mir sagen könnte, an wen man sich wenden kann.

Mit telefonischem Kontakt in unseren Ämtern kam ich nicht weit, es ist unfassbar wie negativ und eingeschränkt einem „geholfen“ wird.

Deshalb meine Frage an euch:

Was muss man beachten, wenn man eine geschützten Gegenstand (zb. Ein Fahrzeug der Marke Volkswagen), als Kunstgegenstand nachbilden will (zb. Als Skulptur) um diese dann gewerblich, wichtig: weltweit (Westländer) zu verkaufen, ohne dafür abgemahnt zu werden.

Oder, wenn man ein Bauteil / ein Design eines Herstellers nachbildet und zweckentfremdet (Beispiel Teil einer Kaffeemaschine aus Holz nachgebildet als Tischlampe) als handgemachtes Kunstobjekt verkaufen möchte?

Es wäre schon wichtig den Namen des Herstellers mit aufzuführen in der Beschreibung, aber auch das es sich um eine handgemachte Kunst Interpretation dabei handelt und nichts mit dem Hersteller zu tun hat (oder als Ersatzteil missbraucht / falsch verstanden werden könnte)

Ich hoffe ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken.

Viele Maschinen haben wunderschöne Bauteile in sich. Für mich so schön, das ich sie gerne als Kunst in anderem Material zum hinstellen nachbilden und verkaufen wollen würde.

Nicht nur für mich selbst privat. Sondern auch für andere zum daran erfreuen.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße und vielen Dank vorab :)

Marketing, Patentrecht

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