Erst Anwalt, dann Richter?
Kann ein Anwalt eigentlich Richter werden? Angenommenes Szenario: Man ist Rechtsanwalt und würde gerne Richter werden. Geht das?
8 Antworten
Theoretisch ja, zumal man im gleichen Fachgebiet tätig ist. "Schlimmer" wäre wohl ein Kellner, der sich für den Richter-Job erst in ein Jura-Studium vertiefen müsste ;)
Ich dachte nur weil man zum Beispiel nachdem man Richter ist kein Rechtsanwalt mehr sein darf. Oder so... Aber danke für die schnelle und ausführliche Antwort!
Klar darf man das nicht. Spielt aber keine Rolle für die Ernennung eines Richters.
Nein, ist kein Problem genauso wie umgekehrt, wobei beides relativ selten vorkommt
Man kann aber auch als Richter beim Staat kündigen und bei der Anwaltskammer die Zulassung als Anwalt beantragen, kommt immer wieder mal vor
Grundsätzlich ist das möglich, denn beide haben das selbe Studium absolviert. Ob das Lebensalter des Anwaltes der Verbeamtung im Weg steht, kann man nicht pauschal beantworten.
Umgekehrt: Ein Jurist, der n i c h t die Befähigung zum Richteramt hat, kann kein Anwalt werden.
Wenn er eingestellt wird, dann kann er das natürlich, da Voraussetzung lediglich das zweite Staatsexamen ist. Und auch anders herum.
Ein Jurastudium wäre hilfreich. Insofern - klar!
Und der vorherige Rechtsanwalts job ist kein Problem?