Wer bezahlt dem Gefangenen einen Anwalt, wenn der Gefangene keine Verwandten hat?

5 Antworten

Sollte er keine Finanziellen Mittel besitzen, wird ein Anwalt gestellt, den der Steuerzahler bezahlen muss.

augsburgchris  07.08.2019, 16:09

NUr im Falle einer notwendigen Verteidigung.

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Wenn er einen Pflichtverteidiger braucht und den nicht selbst bezahlen kann, dann übernimmt das der Staat, sprich der Steuerzahler.

Wenn er mit einer Inhaftierung rechnen muss, kann er einen Antrag zur Beistellung eines Pflichtverteidigers stellen. Den zahlt dann erst einmal der Staat.

Sofern er bereits inhaftiert ist, bekommt er einen Pflichtverteidiger zugewiesen (§140 StPO), auch dann wenn er keinen haben will. Den Verteidiger bezahlt zunächst der Steuerzahler. Bei einer Verurteilung bekommt er die Kosten dafür allerdings durch die Gerichtskasse in Rechnung gestellt.

Der Staat bezahlt einen Pflichtverteidiger