Hilfeplan Gespräch und Gesetze bitte umhilfe?

Hallo ich habe da mal eine frage,

Meine beste Freundin hat 2 Kinder, eines davon lebt in Pflege Familie.

Kurze Geschichte dazu :

Der Sohn 9 Jahre wurde mit 11 Monaten aus der Familie genommen, Grund des jugendamtes kindesewohl Gefährdung (ohne jegliche Beweise).

Meine Freundin wurde wieder schwanger, sie zogen weg aus Angst auch dieses Kind zu verlieren. Kurz vor der Geburt des zweiten Kindes, schaltete sich das Jugendamt im neuen Heim ein. Es gab eine Gerichts Verhandlung und es wurde beschlossen dass das Kind bei den Eltern bleibt (da der Richter absolut keine kindesewohl Gefährdung aus dem Gutachten des alten JA lesen konnte)

Dennoch gab es erneut ein Gutachten, dieses bestätigte der Mutter Vorallem das sie zu 100% Erziehungs fähig sei. Und zu keinem Zeitpunkt eine kindesewohl Gefährdung bestehe. Das Jugendamt stellte die Hilfe nach einem halben Jahr ein da diese nicht notwendig war.

Das ältere Kind bekommen die Eltern jedoch nicht wieder, da das Jugendamt sich nun darauf stützt das es ein Experiment sei das Kind jetzt wieder in die Obhut der leiblichen Eltern zu geben und das Kind dadurch psychische Probleme bekommen würde. Auch arbeitet das Jugendamt nicht an eine stuck Weise Rückführung wie sie immer behaupten.

Normal gäbe es doch keine Gründe das Kind den leiblichen Eltern weiterhin zu entziehen oder sehe ich das falsch?

Auch äußert das ältere Kind immer mal wieder das es gerne zum Geburtag seiner schwester möchte, oder gerne mal bei seinen Eltern schlafen möchten usw... All dies verwehrt das Jugendamt diesem Kind.

Auch darf das Kind an keinem Hilfe plan Gesprächen teilnehmen, dort sagt die plfegemutter immer wieder dass, das Kind nicht möchte, seinen Eltern beim Umgang jedoch sagt das Kind etwas anderes, und versteht nicht warum es nicht zu seinen leiblichen Eltern darf.

Die plfegemutter habe dem Kind gesagt seine Eltern haben sich zuviel gestritten deswegen ist das Kind in einer pflegefsmilie.

Nun zu meinen Fragen.

1. Darf man als Elternteil die auschließung des Lebensgefährten der Pflege mutter (der neue Lebensgefährte)

Familie, Recht, Kinder und Erziehung, pflegekind