Handy kaputt in der Schule - Wer haftet?
Wenn ein Schüler seinem Mitschüler das Handy kaputt gemacht wurde, also angenommen er ließ es runter fallen und das Display hat sich mehrere Kratzer eingefangen. Muss der Schüler dann seinem Mitschüler das Handy zahlen und wenn ja was wenn er sich weigert die Reparatur zu zahlen?
9 Antworten
Einfache Regel: Wer etwas kaputt macht, muss es bezahlen, bei minderjährigen die Eltern bzw. deren Haftpflichtversicherung -----> an die Eltern wenden, wenn das nicht fruchtet ------> Anwalt, anzeigen, klagen.....
Wer etwas beschädigt muss zahlen. Weigert er sich, dann erstmal bei den Eltern melden und wenn die sich auch querstellen, müsste man zivilrechtlich klagen. Das bringt aber nur was wenn man es auch beweisen kann. Steht hier Aussage gegen Aussage dann hat man Pech gehabt.
Wie alt, unter 14?
Keine Chance!
Nicht strafmüdig und somit auch nicht haftbar!
Wer den Schaden verursacht hat der muss ihn begleichen, weigert er sich läuft die ganze Sache übers Gericht und am Ende über den Gerichtsvollzieher, dieser fragt nicht ob der Schuldige zahlen will der nimmt sich das Geld dann einfach.
Hallo,
ein klarer Fall für die Famiienhaftpflicht der Eltern.
mfg
Harry
So einfach ist das nicht. Kinder bis 7 Jahren haften grundätzlich nicht, deren Eltern nur wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.
Im straßenverkehr haften Kinder bis 10 Jahren nicht
Die Haftung bei Kindern von 7 bis 18 Jahren richtet sich nach deren Einsichtsfähigkeit, also ob sie wahrscheinlich wußten, daß ihre handlung falsch war.
Quelle: bild mein Recht
Bestrafung und Haftung sind 2 Paar schuhe. Man kann ja haften müssen, wird aber nicht bestraft, auch bei erwachsenen, wenn man z.B. ein Loch mit der Zigarette in eine fremde Couch brennt. Die Reparatur muß man bezahlen, wird aber nicht wegen Brandstiftung verklagt und bestraft.
Die Konstellation "Aussage gegen Aussage" existiert in der deutschen Rechtsprechung nicht. Man muss nicht denken, dass wenn zwei Parteien unterschiedliches behaupten, da nichts bei heraus kommt. Es entscheidet immer der Richter welchem der zwei Parteien er mehr glauben schenkt