Handy kaputt in der Schule - Wer haftet?

9 Antworten

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Einfache Regel: Wer etwas kaputt macht, muss es bezahlen, bei minderjährigen die Eltern bzw. deren Haftpflichtversicherung -----> an die Eltern wenden, wenn das nicht fruchtet ------> Anwalt, anzeigen, klagen.....

Wer etwas beschädigt muss zahlen. Weigert er sich, dann erstmal bei den Eltern melden und wenn die sich auch querstellen, müsste man zivilrechtlich klagen. Das bringt aber nur was wenn man es auch beweisen kann. Steht hier Aussage gegen Aussage dann hat man Pech gehabt.


Aluhutglueht  20.07.2020, 07:40
Steht hier Aussage gegen Aussage dann hat man Pech gehabt.

Die Konstellation "Aussage gegen Aussage" existiert in der deutschen Rechtsprechung nicht. Man muss nicht denken, dass wenn zwei Parteien unterschiedliches behaupten, da nichts bei heraus kommt. Es entscheidet immer der Richter welchem der zwei Parteien er mehr glauben schenkt

Wie alt, unter 14?

Keine Chance!

Nicht strafmüdig und somit auch nicht haftbar!

Wer den Schaden verursacht hat der muss ihn begleichen, weigert er sich läuft die ganze Sache übers Gericht und am Ende über den Gerichtsvollzieher, dieser fragt nicht ob der Schuldige zahlen will der nimmt sich das Geld dann einfach.

Hallo,

ein klarer Fall für die Famiienhaftpflicht der Eltern.

mfg

Harry


CLAEW  20.07.2020, 07:40

Nicht, wenn unter 14!

heizfeld  20.07.2020, 08:20
@CLAEW

So einfach ist das nicht. Kinder bis 7 Jahren haften grundätzlich nicht, deren Eltern nur wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.

Im straßenverkehr haften Kinder bis 10 Jahren nicht

Die Haftung bei Kindern von 7 bis 18 Jahren richtet sich nach deren Einsichtsfähigkeit, also ob sie wahrscheinlich wußten, daß ihre handlung falsch war.

Quelle: bild mein Recht

https://www.bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/leben-und-wissen/wann-haften-kinder-49679588.bild.html#fromWall

CLAEW  20.07.2020, 08:23
@heizfeld

Und darum bekommen unter 14-Jährige keine Strafe/n wenn sie regelmäßig vorsätzlich Scheiße bauen, weil sie wissen dass sie nicht strafmündig sind und es gerade deswegen machen?

heizfeld  20.07.2020, 09:28
@CLAEW

Bestrafung und Haftung sind 2 Paar schuhe. Man kann ja haften müssen, wird aber nicht bestraft, auch bei erwachsenen, wenn man z.B. ein Loch mit der Zigarette in eine fremde Couch brennt. Die Reparatur muß man bezahlen, wird aber nicht wegen Brandstiftung verklagt und bestraft.